PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1-Euro-Job als Sofortangebot nach Uni-Abschluss


fiorelina
28.08.2006, 09:56
Hallo,

ich habe eine Frage zu dem neuen §15a. Bin gerade mit der Uni fertig und habe mich sofort auf Jobsuche begeben. Um meinen Lebensunterhalt bis zu einem Job bestreiten zu können muss ich ALG II beantragen und war bei der ARGE. Die haben mir gesagt, dass sie mich sofort nach dem ersten Vorsprechen in eine "Massnahme" stecken müssen (nach §15a), also WIedereingliederung, Fortbildung, 1-Euro-Job. Allerdings käme in einem Fall nur ein 1-Euro-Job in Frage. Ich verstehe die Welt nicht, ich habe gerade meine Ausbildung abgeschlossen und bin dabei mich intensiv zu bewerben (natürlich kann man bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation nicht abschätzen, wie lange das ganze dauert). Ein Vollzeitjob würde mich dabei natürlich bremsen und macht zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn, denn je weniger Zeit ich für BEwerbungen habe, desto länger dauert doch alles, ... Muss ich tatsächlich sofort diese MAssnahme annehmen? "Wirtschaftlich" kann das ganze doch weder für die ARGE noch für mich sein, oder? Gibt es nicht die Möglichkeit, mir zumindest eine Frist von z. B. drei Monaten einzuräumen in denen ich natürlich meine Bemühungen nachweise?

Freue mich über jede Antwort!

StephanK
29.08.2006, 09:15
:welcome: Fiorelina,
ich fürchte, Du musst, wenn Du nicht Gefahr laufen willst, dass die Alg II-Zahlung u.U. komplett eingestellt wird. Deine Argumente sehe ich durchaus und halte sie auch für richtig. Du wirst zum Objekt eines Gesetzes, bei dessen Formulierung man anscheinend nur "herumhängende" Jugendliche vor Augen hatte, Menschen in Deiner Situation aber nicht. Es wird ausgeblendet, dass es Menschen gibt, deren Hilfebedürftigkeit sich allein auf's Finanzielle beschränkt - und der Staat zeigt: seht her, wir holen die jungen Leute "von der Straße". An Wirtschaftlichkeit darf man dabei sowieso nicht denken... :cry:

Dennoch: es gibt natürlich auch vernünftige, der Argumentation zugängliche Sachbearbeiter, die mit Augenmaß entscheiden. Das ist auch möglich, denn § 15a SGB II spricht von sollen, nicht von müssen. Hilfreich wäre natürlich, wenn Du Deine Bewerbungsaktivitäten gut dokumentierst und zeigen kannst, dass Du davon ausgelastet bist.

1-€-Jobs sind eigentlich als "letztes Mittel" gedacht, um "arbeitsmarktferne" Menschen wieder an geregelte Abläufe zu gewöhnen. Nur steht das nicht so einschränkend im Gesetz - und damit ist der missbräuchlichen Ausweitung der 1-€-Jobs Tür und Tor geöffnet.

Ich denke, Du kannst durchaus noch mal einen Anlauf machen und Deinen Sachbearbeiter davon zu überzeugen versuchen, dass Dein derzeitiger Job die Jobsuche ist und dass Dich das auslastet, weil Du es intensiv betreibst. Andere als argumentative Mittel hast Du aber leider kaum.