fiorelina
28.08.2006, 09:56
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem neuen §15a. Bin gerade mit der Uni fertig und habe mich sofort auf Jobsuche begeben. Um meinen Lebensunterhalt bis zu einem Job bestreiten zu können muss ich ALG II beantragen und war bei der ARGE. Die haben mir gesagt, dass sie mich sofort nach dem ersten Vorsprechen in eine "Massnahme" stecken müssen (nach §15a), also WIedereingliederung, Fortbildung, 1-Euro-Job. Allerdings käme in einem Fall nur ein 1-Euro-Job in Frage. Ich verstehe die Welt nicht, ich habe gerade meine Ausbildung abgeschlossen und bin dabei mich intensiv zu bewerben (natürlich kann man bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation nicht abschätzen, wie lange das ganze dauert). Ein Vollzeitjob würde mich dabei natürlich bremsen und macht zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn, denn je weniger Zeit ich für BEwerbungen habe, desto länger dauert doch alles, ... Muss ich tatsächlich sofort diese MAssnahme annehmen? "Wirtschaftlich" kann das ganze doch weder für die ARGE noch für mich sein, oder? Gibt es nicht die Möglichkeit, mir zumindest eine Frist von z. B. drei Monaten einzuräumen in denen ich natürlich meine Bemühungen nachweise?
Freue mich über jede Antwort!
ich habe eine Frage zu dem neuen §15a. Bin gerade mit der Uni fertig und habe mich sofort auf Jobsuche begeben. Um meinen Lebensunterhalt bis zu einem Job bestreiten zu können muss ich ALG II beantragen und war bei der ARGE. Die haben mir gesagt, dass sie mich sofort nach dem ersten Vorsprechen in eine "Massnahme" stecken müssen (nach §15a), also WIedereingliederung, Fortbildung, 1-Euro-Job. Allerdings käme in einem Fall nur ein 1-Euro-Job in Frage. Ich verstehe die Welt nicht, ich habe gerade meine Ausbildung abgeschlossen und bin dabei mich intensiv zu bewerben (natürlich kann man bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation nicht abschätzen, wie lange das ganze dauert). Ein Vollzeitjob würde mich dabei natürlich bremsen und macht zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn, denn je weniger Zeit ich für BEwerbungen habe, desto länger dauert doch alles, ... Muss ich tatsächlich sofort diese MAssnahme annehmen? "Wirtschaftlich" kann das ganze doch weder für die ARGE noch für mich sein, oder? Gibt es nicht die Möglichkeit, mir zumindest eine Frist von z. B. drei Monaten einzuräumen in denen ich natürlich meine Bemühungen nachweise?
Freue mich über jede Antwort!