Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch angeben?
babymonster
28.08.2006, 13:19
Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem. ich habe vom Arbeitsamt ein Stellenangebot bekommen, bei dem ich mich bewerben muss. Diese Stelle geht über eine Zeitarbeitsfirma, was für mich eigentlihc nur im äußersten notfall in frage kommt. aufgrund der auflagen habe ich mich allerdings natürlich trotzdem dort beworben. nun soll ich mich mit denen in verbindung setzen wegen eines vorstellungsgespräches. es ist aber nun so dass ich in der 7. woche schwanger bin und ich weiß nicht wie das ist, wenn ich denen dort nun schreiben würde, dass ich mich sehr über ein vorstellungsgespräch freuen würde und sie mir einen termin zuschicken sollen. und wenn ich dann dazu schreibe, dass ich nicht weiß ob ich dazu verpflichtet bin, bereits jetzt zu sagen , dass bei mir eine schwangerschaft festgestellt wurde.
darf ich das so schreiben oder kann man mir dann das geld streichen aus irgendwelchen gründen????????
wäre wirklich sehr wichtig zu wissen.
gruß
StephanK
28.08.2006, 13:35
Es ist Deine Entscheidung: Du darfst Deine Schwangerschaft in der Regel verschweigen (Ausnahme: bei Jobs, die Dein Kind schädigen könnten, z.B. bestimmte Arbeiten in der Chemieindustrie) und musst auch eine entsprechende Frage des Arbeitgebers nicht wahrheitsgemäß beantworten - und Du darfst ebenso von Dir aus darauf hinweisen.
Wenn Du Deine Schwangerschaft von Dir aus offenbarst, kann Dir daraus kein Nachteil erwachsen, solange Du das neutral als eine Tatsache erwähnst und nicht mit dem Unterton "in ein paar Monaten bin ich hier eh' wieder weg". Es ist Dir aber nicht verboten, z.B. nach den möglichen Einsatzstellen und danach zu fragen, ob es Tätigkeiten sind, bei denen Du schwer heben müsstest (oder so). Guck Dir dazu am besten mal die gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html) an. Zu solchen Einsatzstellen dürfte das Zeitarbeitsunternehmen Dich nicht schicken.
Und mach Dir bitte mehr Gedanken über AUSSAGEKRÄFTIGE Titel Deiner Forum-Beiträge.
babymonster
28.08.2006, 13:39
entschuldige. mir viel erstmal keine andere überschrift ein. sonst hab ich doch immer vernünftige überschriften!
so nun zum thema :engel:
danke für deine antwort. das heißt so wie ich es geschrieben habe oben könnte ich es schreiben oder?! also dsa was ich da machen müsste wäre büroarbeit. also wohl eher nichts, was man als schwangere nicht machen darf. ist es denn neutral genug wenn ich wirklich schreibe, dass ich nicht weiß ob ich es zu diesem zeitpunkt bereits erwähnen muss, dass eine schwangerschaft festgestellt wurde ich mich aber trotzdem sehr über ein vorstellungsgespräch freuen würde?!
StephanK
28.08.2006, 14:07
Es ist ein bisschen blöd, weil Schwangerschaft natürlich keine Krankheit ist, aber jetzt fällt mir nix besseres als Vergleich ein: Stell Dir mal vor, Du wärest Diabetikerin (zuckerkrank). Damit kann man über viele Jahre recht gut leben und hat kaum Beeinträchtigungen, auch nicht bei der Arbeit. Wenn Du in einem Vorstellungsgespäch sagst: Ach übrigens, ich bin Diabetikerin... obwohl das bei diesem konkreten Job überhaupt keine Rolle spielt, kann man Dir das als Vereitelung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses auslegen - Konsequenz: Sperrzeit, oder, falls Du Alg II bekommst, eine Kürzung.
Wenn es sich also um einen reinen Schreibtischjob handelt, ist die Schwangerschaft in diesem sehr frühem Stadium kein Grund, ihn abzulehnen. Deswegen solltest Du im Vorstellungsgespräch auch nichts sagen, was so wirkt, als ob Du den Job nicht wolltest.
Es ist zwar nicht erlaubt, kommt aber trotzdem vor, dass junge Frauen im Vorstellungsgespräch direkt nach einer Schwangerschaft gefragt werden. Diese Frage kannst Du wahrheitsgemäß beantworten, wenn Du es willst - aber Du darfst sie auch verschweigen. Das ist wirklich allein Deine Entscheidung.
babymonster
28.08.2006, 14:18
ja gut, aber ich wollte es ja bereits jetzt schreiben wenn ich den termin mache. nicht erst beim vorstellungsgespräch sagen. verstehst du?
StephanK
28.08.2006, 18:14
Ich weiss nicht, was für Erfahrungen andere Frauen in dieser Situation gemacht haben. Ich bin mir nicht sicher, denke aber, dass das nicht so klug wäre, weil man es eben so verstehen kann: Aha, die hat sich nur pro forma beworben weil sie halt muss, aber sie will eigentlich gar nicht arbeiten. Und das könnte, wenn es vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur weitergeleitet wird, unschöne Folgen haben. Deswegen halte ich es für klüger, erst mal so in das Vorstellungsgespräch zu gehen und dann in der Situation einzuschätzen, ob die Schwangerschaft erwähnt werden sollte oder nicht.
babymonster
28.08.2006, 19:24
hmm hab jetzt folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau E...,
vielen Dank für Ihre Email. Bitte schicken Sie mir doch einen Termin zum Vorstellungsgespräch zu. Außer Morgen (29.08.2006) und Donnerstag kann ich immer.
Ich weiß nicht ob ich dazu verpflichtet bin, Ihnen mitzuteilen das bei mir eine Schwangerschaft festgestellt wurde, deshalb schreibe ich Ihnen das bereits jetzt.
Über einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich aber sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß,
...
Ich habe heute ein (durch die ARGE initiiertes) Vorstellungsgespräch gehabt und hätte es mir „leicht“ machen können, indem ich telefonisch oder schriftlich im Vorfeld auf meine gesundheitlichen Einschränken hätte aufmerksam machen können.
Habe ich nicht getan, sondern bin wacker zum Vorstellungstermin erschienen. Und da die angebotene Arbeit nicht mit meinem Krankheitsbild in Einklang zu bringen ist, hatte selbst der potentielle Arbeitgeber ob des Vorschlags der ARGE recht irritiert geschaut.
Warum also nimmst Du dieses Vorstellungsgespräch nicht einfach an, gehst hin und überlegst Dir vorher, wie Du dort auftrittst :?: :!:
Deswegen halte ich es für klüger, erst mal so in das Vorstellungsgespräch zu gehen und dann in der Situation einzuschätzen, ob die Schwangerschaft erwähnt werden sollte oder nicht.
Dem ist daher nichts mehr hinzuzufügen.
babymonster
28.08.2006, 19:43
hab es ja mittlerweile bereits geschrieben... habe es aber denke ich so geschrieben dass es nicht so aussieht als wollte ich den job nicht! sondern hab ja extra auch noch geschrieben das ich mich über ein gespräch trotzdem sehr freuen würde!
Ich werde Deine Mail an die Zeitarbeitsfirma nicht kommentieren, stelle jedoch die Frage, warum Du Dich Rat suchend an uns gewandt hast und entgegen den Vorschlägen von StephanK so reagiert hast :?: :!:
Betroffener
28.08.2006, 22:20
Wenn Du Glück hast, sind die Leute froh, sich keine schwangere "eingefangen" zu haben und melden das nicht so direkt an die Arbeitsagentur zurück.
Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch zur selbst verschuldeten Sanktion.
babymonster
30.08.2006, 12:29
nee entgegen euren aussagen wurde ich zu einem vorstellungsgespräch eingeladen. somit gehe ich am montag zu dem vorstellungsgespräch und dann schauen wir mal weiter. habe auch eine bekannte gefragt, sie arbeitet beim amt und sie hat mir bestätigt dass die mail die ich geschrieben habe völlig in ordnung war, da ich nirgends geschrieben habe das ich nicht arbeiten möchte...
babymonster
30.08.2006, 12:31
achso die mail hab ich geschrieben weil stephanK ja zuerst schrieb das ich es von mir aus sagen darf aber nicht muss. als er geschrieben hat das er das nicht schreiben würde, da war es schon zu spät und meine mail war schon raus...
Betroffener
30.08.2006, 16:39
Ist ja nun auch egal - da schon Geschichte.
Hoffen wir das Beste für Dich (und Dein Kind).
Hallo? das finde ich aber hier nicht ganz korrekt was hier gesagt wird. Wenn man schwanger ist und man weiß es schon dann hat man die pflicht es auch dem Arbeitgeber zu sagen weil es eine Kündigung mit sich ziehen kann. Auch allein schon wegen dem Mutterschutz.. siehe auch hier
2. Umsetzung des Mutterschutzgesetzes
Die Arbeitnehmerin sollte den Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft und dem voraussichtlichen Entbindungstermin sofort informieren. Nur dann können die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet:
* das für den Betrieb zuständige Amt für Arbeitsschutz (Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften zuständig ist) über die Schwangerschaft zu informieren.
* eine sofortige Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Diese Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende / stillende Mutter durchführt, und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung bzgl. der Besonderheiten von Schwangerschaft und Stillzeit. Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, gesundheitliche Gefahren für Mutter und Kind zu erkennen, zu bewerten und die entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen und über diese Beurteilung zu unterrichten
o die werdende oder stillende Mutter
o die anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
o die Personalvertretung (Betriebsrat....)
* Schutzmaßnahmen unter Beachtung folgender Rangfolge zu ergreifen, wenn Gesundheit oder Leben von Mutter oder Kind gefährdet sind:
1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen
2. Umsetzung / innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel
3. Beschäftigungsverbot / Freistellung
Servus Sonja!
Ich denke das siehst du falsch.
Es heißt sollte, nicht muß. Zu bestimmten Tätigkeiten sollte man wirklich frühzeitig den Arbeitgeber verständigen um möglichst früh den Mutterschutz zu beanspruchen. Aber ließ dir mal hier, kommt sogar aus Bayern die Seite, das EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C-320/01, als Ergebnis durch.
Zitat:
Ergebnis: Die Schwangere ist nicht verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass sie schwanger ist. Dies gilt selbst dann, wenn sie ihre Tätigkeit wegen bestimmter gesetzlicher Beschäftigungsverbote nicht in vollem Umfang ausüben kann. Eine andere Entscheidung sei mit dem Grundsatz "Gleichbehandlung von Frauen und Männern" nicht vereinbar und stelle eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes dar. Hiermit verbundene finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber stehen der Entscheidung nicht entgegen.
EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C-320/01
Schrieb stupido in einem ähnlichen Thread
@Effge
Ups! Ich dachte schon „und ewig grüßt das Murmeltier“! Danke!
:-)
StephanK
30.08.2006, 20:02
Ergänzend zu effges Beitrag:
Frau muss unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Situationen:
1) Bewerbung/Vorstellungsgespräch
2) Bereits bestehendes Arbeitsverhältnis, in dessen Verlauf eine Schwangerschaft eintritt
Eine Schwangerschaft wahrheitswidrig verschweigen darf man nur in Situation 1) - und das auch nicht immer, d.h. dann nicht, wenn sofort nach Einstellung ein Beschäftigungsverbot greifen würde, was bei dem erweiterten Mutterschutz in manchen gefährlichen Branchen der Fall wäre.
In Situation 2) sollte man den Arbeitgeber in der Tat informieren; man muss es nur dann, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht.
babymonster
30.08.2006, 20:40
hi
mein problem ist einfach mein gewissen. ich könnte nicht einen job annehmen und meine ss geheim halten. da hätte ich einfach ein schlechtes gewissen. deshalb möchte ich eigentlich schon bei den vorstellungsgesprächen reinen tisch machen. nur das arbeitslosengeld brauch ich dennoch also nützen mir sanktionen natürlich nix...
ich finde einfach das ich die pflicht habe dem ag der mich evt. einstellen möchte darüber aufzuklären. schließlich ist er es der sich dann ab märz für die nächsten 3 jahre schon wieder wen neuen suchen muss.
nur das arbeitslosengeld brauch ich dennoch also nützen mir sanktionen natürlich nix...
Das war ja die Ausgangssituation Deiner Frage. Und da wurde versucht Dir eine Antwort zu geben.
schließlich ist er es der sich dann ab märz für die nächsten 3 jahre schon wieder wen neuen suchen muss.
Wenn Du es denn so siehst, bedarf es wahrlich keiner weiteren Erläuterung.
Soviel Verständnis für einen künftigen Arbeitgeber würde ich mir als Arbeitnehmer von meinem fiktiven Arbeitgeber auch gerne wünschen.
@Babymonster
Es kämpften Menschen, ich denke vorwiegend Frauen, für solche Urteile, eben damit das „ ich bin schwanger“ eine Selbstverständlichkeit wird und das
mit dem schlechten Gewissen aufhört.
:mymind:
StephanK
30.08.2006, 22:47
Ich kann mich meinen beiden Vor-Schreibern nur anschließen. Mir scheint, Du zerbrichst Dir wirklich den Kopf des Arbeitgebers. Der Fall ist doch ein ganz anderer, als wenn Du eine Krankheit verschweigen würdest. Schwangerschaft ist keine Krankheit, sondern sozusagen eine Fähigkeit - und eine, die Männern fehlt. Die Schutzvorschriften für Schwangere gibt es gerade zu dem Zweck, dass Frauen aus dieser Fähigkeit kein beruflicher Nachteil erwächst.
Im übrigen fände ich's gut, wenn sich in diesen Diskussionsfaden nicht nur Männer einklinken würden... :-)
Betroffener
30.08.2006, 23:07
Sonja77,
das betrifft ausschließlich werdende Mütter in einem Arbeitsverhältnis.
Nicht ohne Grund darf bei einem Einstellungsgespräch nicht danach gefragt werden, ob die Bewerberin schwanger ist oder nicht.
Was dem Arbeitgeber nicht so toll gefällt - aber der Gesetzgeber sieht es nunmal so vor.
Im übrigen fände ich's gut, wenn sich in diesen Diskussionsfaden nicht nur Männer einklinken würden...Meine Frau stimmt mir zu! :-)
babymonster
31.08.2006, 08:12
hallöchen,
ja das mag schon sein das ich mir den kopf des ag zerbreche. ich kann halt einfach nicht mit ruhigem gewissen in ein vorstellungsgespräch gehen und meine Ss gar nicht erwähnen. klar Ss ist keine krankheit. in meinem fall wäre ich allerdings direkt schon mal krank geschrieben da ich mit den auswirkungen einer schwangerschaft extremst zu kämpfen habe. deshalb lässt mich mein schlechtes gewissen nicht in ruhe. aber ich geh jetzt am montag erstmal zum gespräch und dann schauen wir mal weiter...
Die Ägypter
01.09.2006, 12:05
äh... auch in Situation 2 ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen, schon aus versicherungstechnischen Gründen und... wenn man die Mutterschutzbestimmungen beanspruchen möchte (nicht schwer heben, Arbeitsverbot nach 20 Uhr etc.)
Mitzuteilen ist eine Schwangerschaft erst dann, wenn sie als "gesichert" gilt, das ist in der Regel nach dem vollendeten 3. Schwangerschaftsmonat der Fall.
Teilt man es vorher mit und die "Frucht" (Sorry, mir fällt nichts passenderes ein gerade....) "löst" sich, unterliegt man natürlich den normalen Kündigungsbedingungen, weil die Schwangerschaft nicht mehr besteht...
Nächstes Manko.... versucht der Arbeitgeber zu kündigen hat man exakt 14 Tage Zeit seine Schwangerschaft noch nachträglich bekanntzugeben, damit der Kündigungsschutz greift... Wobei das bei den meisten AV eh keine Rolle spielt, da Frauen im sog. gebährfähigem Zustand ohnehin zumeist nur befristete AV erhalten können....
ratsuchende
01.09.2006, 13:00
äh... auch in Situation 2 ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen, schon aus versicherungstechnischen Gründen und... wenn man die Mutterschutzbestimmungen beanspruchen möchte (nicht schwer heben, Arbeitsverbot nach 20 Uhr etc.)
[quote müssen muß man gar nichts, höchstens die Konsequenzen tragen!!!
Mitzuteilen ist eine Schwangerschaft erst dann, wenn sie als "gesichert" gilt, das ist in der Regel nach dem vollendeten 3. Schwangerschaftsmonat der Fall.
Teilt man es vorher mit und die "Frucht" (Sorry, mir fällt nichts passenderes ein gerade....) "löst" sich, unterliegt man natürlich den normalen Kündigungsbedingungen, weil die Schwangerschaft nicht mehr besteht...
Nächstes Manko.... versucht der Arbeitgeber zu kündigen hat man exakt 14 Tage Zeit seine Schwangerschaft noch nachträglich bekanntzugeben, damit der Kündigungsschutz greift... Wobei das bei den meisten AV eh keine Rolle spielt, da Frauen im sog. gebährfähigem Zustand ohnehin zumeist nur befristete AV erhalten können....
Also....Mitleid und schlechtes Gewissen gegenüber einer Zeitarbeitsfirma??????? Gibt's so Leute noch :Respekt: Entschuldigung!
Vorgehensweise, wie es wohl viele machen würden:
-Vorstellungsgespräch wahrnehmen, kein Wort von Schwangerschaft
-Arbeitsstelle antreten, nach (beliebig) 3 Wochen Schwangerschaft bekannt geben
-bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten bzw. bei Beschwerden "krankschreiben lassen", ansonsten alle Vorsorguntersuchungen fleißig während der Arbeitszeit wahrnehmen
-irgendwann vor der Entbindung sich überlegen, ob und wie lange man in Elternzeit geht
-nach der Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Vollzeit wie vorher)
Resultat: Mit großer Wahrscheinlichkeit erhältst Du dann sowieso die Kündigung unter irgendwelchen fadenscheinigen Gründen (wenn nicht schon viel früher) (in ZA-Firmen evtl. auch während der Schwangerschaft, ist zwar verboten, ist denen aber egal - mud du klagen) oder der befristete Vertrag läuft aus und wird nicht verlängert...
Dann bist Du erstmal arbeitslos, schlimmstenfalls auch noch Alleinerziehend (=keine Chance mehr auf Arbeit), DANN kannst Du Dir überlegen, was und wie Deine Zukunft aussieht, bekommst aber evtl. noch einige Zeit ALG1.
Ich möchte niemandem zu Nahe treten, aber Dir gerne die Augen öffnen.
PS: Ich bin übrigens weinlich :-)
Die Ägypter
01.09.2006, 13:04
@ ratsuchende....
ich verstehe dein Posting nicht, vor allem weil du mich zitierst - bzw. alles komplett in Zitate setzt =?
ratsuchende
01.09.2006, 13:30
Hallo!
Ja, Du hast recht, es ist reichlich verwirrend.
Mein Fehler, ich muß bei Antworten mit Zitat besser auf die Trennung von Zitat und meiner Aussage machen , nochmal sorry :oops:
Ich wollte lediglich ausdrücken: Müssen muss man gar nichts, außer mit den Konsequenzen aus eigenverantwortlichem Handeln hinterher selber klarkommen.
Also, man muß eine Schwangerschaft nicht erwähnen.
Eine Bekannte von mir (allerdings im Ausland) hat bis 2 Tage vor der Entbindung gearbeitet und danach nach 2-3 Wochen gleich wieder weitergearbeitet. Ein Mann erwähnt sie doch auch nicht (ironisch).
Nochmal sorryyyyy
babymonster
01.09.2006, 15:03
hi
ja klar ich weiß was du meinst, aber ich hab halt immer ein schlechtes gewissen weil es ja schon wichtig ist dem AG solche sachen frühzeitig mitzuteilen. und bei mir ist es leider so das ich jetzt schon wüsste das ich gleich am anfang mal ein paar tage krank geschrieben werden müsste, weil ich so extrem mit den schwangerschafts"nebenwirkungen" zu tun habe :sad: dann würde ich natürlich meinen mutterschutz auskosten und auch 3 jahre in elternzeit gehen, ganz einfach weil wir niemanden haben der auf das kind aufpassen kann. dann ist auch schon das zweite kind geplant, oder man weiß ja nie, falls ich doch wieder arbeiten gehe, dann nur halbtags weil ich mein kind in keinen hort geben möchte, und das kind somit nicht mehr außer abends zu gesicht bekomme. also im prinzip würde ich jetzt dann noch bis märz arbeiten und danach würde mich die firma wohl eher nicht mehr sehen, da ich teilzeit dann was anderes (eher auf 400 euro basis) machen möchte. und aus diesen ganzen gründen, hätte ich meinem AG (egal ob zeitarbeitsfirma oder nicht) ein schlechtes gewissen gegenüber.
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