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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld und Privatschule


Luise1963
25.08.2008, 23:08
Hallo,
meine Tochter (20 Jahre) beabsichtigt von Januar bis April eine Privatschule Maku Up Artist zu besuchen. Weiß jemand ob es in dieser Zeit wieder Kindergeld gibt ? Nach ihrer Lehre wurde sie nicht übernommen ist also arbeitslos, macht aber derzeit ein Praktikum bei einem Friseur und besucht das BFZ. Ab Oktober kann sie bei dem Friseur teilzeitmäßig arbeiten .
Ich habe diese Frage noch nirgends gelesen, falls ich es übersehen habe, dann bitte Verzeihung :oops:
Viele Grüße
Luise :)

Dirk_.
26.08.2008, 06:49
Hallo Luise,

deine Tochter kann bis zum 24 Lebensjahr Kindergeld bekommen.
Vorrausestzung: Sie befindet sich noch in der Lehre und wenn sie keine Lehre macht muß sie arbeitssuchend gemeldet sein.

Da sie momentan arbeitslos ist sollte sie also arbeitssuchend gemeldet sein.
Wie ist das dann in der Privatschule?
Ich denke da läuft es genauso, da sie dort bestimmt kein Einkommen erwirtschaftet.
Was sagt die ARGE eigentlich zu dem Kurs in der Privatschule?.

Gruß
Dirk

fragi
26.08.2008, 09:56
@ Luise1962

während der Schule gibts Kindergeld, ja.

Aber auch wenn sie Arbeitssuchend ist bis zum 21 Lebensjahr!
Dies solltet ihr auch rückwirkend beantragen wieder!
Auch während der Praktikums kann sie Kindergeld bekommen, weils ja als Vorbereitung gesehen werden kann.

Was sagt die ARGE eigentlich zu dem Kurs in der Privatschule?.

Ich habe hier in dem Thema nirgends was von ALG II oder der ARGE gelesen, daher frage ich mal vorsichtig wo du das her hast!?

Dirk_.
26.08.2008, 10:18
Ich habe hier in dem Thema nirgends was von ALG II oder der ARGE gelesen, daher frage ich mal vorsichtig wo du das her hast!?


@fragi,

:oops:
Da bin ich wohl über das Ziel hinaus geschossen.

Luise1963
26.08.2008, 13:05
Hallo,

also von der Schule habe ich heut erfahren, daß es kein Bafög gibt, aber Kindergeld aber schon für den Zeitraum des Kurses.
Hm. Zur Zeit kriegen wir ja noch Kindergeld, aber nur bis sie dann diesen 430 Euro Job annimmt. Denn dann bekommen wir keines mehr sagte mir der Herr von der Kindergeldstelle. Dann beantragen wir das wieder, wenn es mit der Schule so weit ist.
Die Arge weiß nichts von dem Kurs bis her, denn wenn sie den Kurs macht, hat sie ja mit Arge nichts zu tun.

Blöde Frage, Ihr schreibt sie muß arbeitssuchend gemeldet sein, um Kindergeld zu bekommen. Könnte sie nun theoretisch arbeitssuchend gemeldet bleiben, auch wenn sie den 430 Euro Job ab Oktober hat ?

Ich finds toll, daß Ihr hier alle so viel wißt. Das sind doch furchtbar komplizierte Angelegenheiten - was ich da schon alles gelesen hab hier. Alle Achtung :sensationell:

Viele Grüße
Luise

fragi
26.08.2008, 13:10
Blöde Frage, Ihr schreibt sie muß arbeitssuchend gemeldet sein, um Kindergeld zu bekommen. Könnte sie nun theoretisch arbeitssuchend gemeldet bleiben, auch wenn sie den 430 Euro Job ab Oktober hat ?

Nein, denn dieser ist ja Sozialversicherungspflichtig.

Aber angenommen sie hat ihr Ausbildungsziel noch nicht erreicht, also ist meinetwegen Friseurin aber will weiter zur Maskenbildnerin, oder sonstwas, hat sie natürlich die Möglichkeit, sich direkt bei der BA (nicht bei der ARGE) Ausbildungssuchend zu melden. Sie muss sich dann zwar auch auf diese Ausbildung bewerben, aber so lang sie Ausbildungssuchend ist, gibts auch bis zum 25 Lebensjahr Kindergeld.