worel
28.08.2006, 14:20
Hallo.
A zahlt im Zeitraum 10.4.2005 - 10.3.2006 Eur 240.- für Gas.
Da er sparsam haushaltet, steht im April 2006
ein Guthaben Eur 20.- auf der Turnusrechnung der
Stadtwerke.
Die Stadwerke verrechnet das Guthaben automatisch mit dem nächsten
fälligen Abschlag,
sodaß A den nächsten Abschlag im Jahr 2006 erst einen Monat
später als üblich zahlen muß.
Die Arge möchte nun seine Eur 20.- Guthaben als Einkommen anrechnen, d.h.
A soll Eur 20.- im nächsten (oder übernächsten) Monat weniger bekommen.
-Darf das Guthaben als "Einkommen" angerechnet werden, wenn das Guthaben nicht
auf das Girokonto von A überwiesen wurde,
sondern die Stadwerke es mit den nächsten
zu zahlenden Abschlägen verrechnet?
A zahlt im Zeitraum 10.4.2005 - 10.3.2006 Eur 240.- für Gas.
Da er sparsam haushaltet, steht im April 2006
ein Guthaben Eur 20.- auf der Turnusrechnung der
Stadtwerke.
Die Stadwerke verrechnet das Guthaben automatisch mit dem nächsten
fälligen Abschlag,
sodaß A den nächsten Abschlag im Jahr 2006 erst einen Monat
später als üblich zahlen muß.
Die Arge möchte nun seine Eur 20.- Guthaben als Einkommen anrechnen, d.h.
A soll Eur 20.- im nächsten (oder übernächsten) Monat weniger bekommen.
-Darf das Guthaben als "Einkommen" angerechnet werden, wenn das Guthaben nicht
auf das Girokonto von A überwiesen wurde,
sondern die Stadwerke es mit den nächsten
zu zahlenden Abschlägen verrechnet?