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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E301 und trotzdem kein ALG1 ?


Aussie1985
26.08.2008, 11:13
Hallo alle miteinander,

bin das erste mal hier und finde dieses Forum total informativ Danke erstmal.

Also mein Anliegen ist ich arbeite seit März 2008 in der Schweiz und hatte zwei befristete Verträge bei einer Firma und mein Vertrag wird zum 31.August auf meinen Wunsch nicht verlängert da ich wieder nach Bayern gehen werde bis Ende des Jahres und dann wieder zurück nach Australien.

Mein AG in der Schweiz hatte mir mehrmals angeboten einen neuen Vertrag zu unterschreiben aber ich will nicht mehr (schlechtes Arbeitsklima, eintönige harte Arbeit, habe das Gefühl und bin mir sicher beschissen zu werden)
Nun habe ich den Antrag auf das E301 heute beim Kantonalen Arbeitsamt abgeholt und dort muss der AG reinschreiben wer gekündigt hat.

Und jetzt ein paar Fragen

-Normal erfolgt gar keine Kündigung weil es ein befristeter Arbeitsvertrag ist, oder?

-Wenn mir der AG was ausschmieren will bekomme ich in Deutschland Sperrzeit, oder?

-Wäre es möglich eine Woche bei meiner Schwester angemeldet zu sein auf Schein, da Sie eine Schneiderei hat. Um mein ALG1 sicher zu bekommen?

von den Arbeitszeiten hätte ich keine Probleme
22.April 2007 - 12 November 2007 Vollzeit in Deutschland
Lohn 13Euro Std.
3 März 2008 - 31 August 2008 Vollzeit in der Schweiz
Lohn 17 Euro Std.

Das sind über 12 Monate.

Entschuldigung für die vielen Fragen aber vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke

Aussie1985
27.08.2008, 10:25
Hallo,

Hat keiner eine Antwort für mich ?

Ich bin es nicht
27.08.2008, 10:55
Hallo Aussie ..

-Normal erfolgt gar keine Kündigung weil es ein befristeter Arbeitsvertrag ist, oder?.. RICHTIG ...

das Problem liegt nun erst einmal hier ..

Für den Fall einer evtl. Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Befristung ist Folgendes zu beachten:
Zur Vermeidung einer Sperrzeit sollte sich der Arbeitnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der zuständigen Agentur für Arbeit (http://www.rechtsrat.ws/vlink/agentur-arbeit.htm) als arbeitssuchend melden.
Ist die Befristung von vornherein auf unter 3 Monate angesetzt, dann sollte sich der Arbeitnehmer bereits bei Abschluss des Vertrages bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.
weitere Hinweise zur rechtzeitigen Meldung bei der Arbeitsagentur: § 37b SGB III (http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bsg-05-10-20.htm)..

Aussie1985
27.08.2008, 11:53
Das mit der "Arbeitssuchend" Meldung ist zum Glück kein Problem , da habe ich mich bei meiner Arge erkundigt und vergewissert das dies nur bei deutschen Beschäftigungen der Fall ist und nicht bei Schweizer bzw. Ausländischen.

Also Du meinst mein "noch" Arbeitgeber darf nix von einer Kündigung in den E301 Antrag reinschreiben, oder ?

Ich bin es nicht
27.08.2008, 12:18
Hallo Aussie ..

wir hatten dieses Thema hier schon einmal vor einiger Zeit ..

ich hatte es aber nicht weiter verfolgt ..

Wenn Du ALG I beantragst benötigst Du ein Formular des AG, in welchem dieser mittels eines einfachen Kreuzchens bescheinigen kann, soll und wird, ob das Arbeitsverhältnis hätte verlängert werden können...

Und dann wird auch das als Arbeitsaufgabe gewertet...

das ist leider das nächste Problem ..

gibt es keine Möglichkeit sich mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu arrangieren ??

schlechtes Arbeitsklima, eintönige harte Arbeit, habe das Gefühl und bin mir sicher beschissen zu werden..

falls die Gehaltszahlung unter dem üblichen Niveau liegt ( Lohndumping ) würde es eine NICHTVERLÄNGERUNG deinerseits schon eher begründen ..

versuche doch einmal konkret feststellen zu können , warum du ahnst das du betrogen wirst ..

etwaig kann man da einsteigen / begründen ..

Aussie1985
27.08.2008, 12:45
Könnte ich mich von meiner Schwester für einen Tag in Ihrer Schneiderei sozialversicherungspflichtig anstellen lassen, um das Problem mit der "Arbeitsaufgabe" und "Sperrzeit" zu umgehen?

Das mit dem Lohndumping werde ich nicht beweisen können , habe schon die Arbeitsinspektion angerufen und die können oder wollen mir auch nicht helfen.

Ich arbeite als Maschinenführer an Glasbearbeitungsmaschinen selbstständig und bin gelernter Glaser.
Und angestellt bin ich als "Aushilfe"

bekomme keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (war 2 Wochen krank, bekam keinen Cent)
Habe keinen bezahlten Urlaub (ist alles in den 17 Euro Stundenlohn drin)

Der gelernte schweizer Friseur der die gleiche Arbeit wie ich macht hat 18 Euro Std.Lohn 13.Monatsgehalt. bezahlten Urlaub, Schichtzulage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und baut jede Woche 1-2 Böcke

Und das schlimmste ist das ich mich keineswegs integrieren konnte.

z.B habe ich im Fußballverein angefragt ob ich mittrainieren könnte und da hat mir der Trainer gesagt ( ich kann schon mittrainieren aber nicht meinen das mich jemand anspielt, weil ich deutscher bin )

Ich will nur noch weg.
Die Schweiz ist voll von arroganten, kalten, rassistischen und unterbelichteten Menschen.

Ich bin es nicht
27.08.2008, 13:04
bekomme keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (war 2 Wochen krank, bekam keinen Cent)..

nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz hast du hier in Deutschland auch als AUSHILFE Anspruch auf Lohnfortzahlung ..... wohlgemerkt nicht für 6 sondern nur für 2 Wochen ..

ich suche mich später mal durch die tiefen unbekannten Welten des I-Net .. müsste erst einmal wissen wie es in der Schweiz gesetzlich geregelt ist ...




sorry , aber dazu schreibe ich nicht`s ...

Könnte ich mich von meiner Schwester für einen Tag in Ihrer Schneiderei sozialversicherungspflichtig anstellen lassen, um das Problem mit der "Arbeitsaufgabe" und "Sperrzeit" zu umgehen? ..

Ich bin es nicht
27.08.2008, 13:22
Mitarbeitende mit speziellen Arbeitsverträgen, die keinen Anspruch auf einen bestimmten Beschäftigungsgrad geben, haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Sinne von Art. 324a OR. Diese Mitarbeitenden sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich gegen die Folgen von Krankheit und Unfall selber versichern. Sobald jedoch ein jeweiliger Einsatz mit Zeitpunkt und Arbeitsumfang vereinbart ist, gilt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung (Art. 324a OR). Folglich sollten die Modalitäten der Lohnfortzahlung und allfällige Versicherungslösungen bei Aushilfs- und Abrufverträgen klar vereinbart werden. Dies gilt auch bei Teilzeitarbeit mit unregelmässigen Arbeitszeiten.
Das Zürcher Arbeitsgericht hatte zu beurteilen, ob eine Mitarbeitende, welche mittels eines «Abrufvertrags» angestellt war, aber während 11 Monaten durchschnittlich 165 Arbeitsstunden pro Monat gearbeitet hatte, nicht doch als Teilzeitarbeitende zu qualifizieren ist (Entscheide des Arbeitsgerichtes Zürich 2002, Nr. 5). Bei einem solchen Arbeitsumfang ist nicht mehr von einer Aushilfsarbeit auszugehen. Beschäftigungsformen, bei welchen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer je nach Arbeitsanfall beansprucht, sind zwar gemäss Bundesgerichtspraxis auch im Rahmen eines fortdauernden Arbeitsverhältnisses zulässig. Es ist aber unzulässig, im Arbeitsvertrag eine plötzliche und erhebliche Reduktion des monatlichen Arbeitspensums zu vereinbaren, weshalb Mitarbeitende Lohnanspruch auch während der Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist aufgrund des Durchschnitts der bezogenen Entschädigungen während einer längeren Zeitspanne haben (Bundesgerichtspraxis, vgl. BGE 125 III 69f). ..

jetzt müsste man nur wissen wie dein Arbeitsvertrag aufgebaut ist ?

in der Schweiz die Lohnfortzahlung für den Zeitraum " 2Wochen krank " fände ich vom Aufwand her zu hoch ..

andersrum kann man jetzt aber bestimmt mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln wie die Bescheinigung für das Arbeitsamt auszusehen hat !!!

gab/ gibt es besondere Vereinbarungen bzgl. Arbeitszeit , Krankheit , Urlaub in deinem Arbeitsvertrag ?

Ich bin es nicht
27.08.2008, 13:24
sooorry ....

in der Schweiz die Lohnfortzahlung für den Zeitraum " 2Wochen krank " fände ich vom Aufwand her zu hoch ....

ARBEITSGERICHTLICH einzuklagen fände ich vom Aufwand her zu hoch ..

Aussie1985
28.08.2008, 13:08
Heißt das jetzt das ich noch mehr Probleme bekomme mit Alg 1
weil ich als Aushilfe angestellt war,
Mano Mann warum bin ich nur in dieses verfluchte Schweineland gegangen.
Der schlimmste Fehler überhaupt.
Es würde bestimmt auch anders gehn aber ich hab hald ne Scheiß Firma erwischt. Aber ich werd nie wieder nach CH gehn.

Ich bin es nicht
28.08.2008, 13:17
Heißt das jetzt das ich noch mehr Probleme bekomme mit Alg 1..

NEIN .. sollte und wird das nicht heißen ..

es geht nur darum das er nicht in das Formular schreibt " Arbeitnehmer wünschte trotz angebotener Möglichkeit KEINE Weiterbeschäftigung " ..

also ich meinte das so ......

grundsätzlich hattest du wohl ( falls im Arbeitsvertrag NICHT anders vereinbart ) Anspruch auf Lohnfortzahlung für 14 Tage Krankmeldung ..

du beabsichtigst auch im Nachhinein NICHT diese Ansprüche geltend zu machen ..

im Gegenzug verzichtet er darauf in der Arbeitsbescheinigung zu erwähnen , das eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre ..

und dieses ganze verpackst du ihm mit netten Worten und NICHT in dieser direkten Form wie ich es geschrieben habe !!! quasi durch die Blume ..

Aussie1985
29.08.2008, 10:56
Erstmal Danke das Ihr mir alle so geholfen hat!!!!!

Aber gestern sprach ich mit meinem Chef und es gibt mit diesem schweizer * nix zu diskutieren, Ihr müßt verstehn der Geschäftsführer und der Produktionsleiter sind hohe Tiere in der SVP (= NDP in CH)

Und die versuchen nur Leute zu *, auch wenns für sie nur um Peanuts geht nur dann sind diese * zufrieden. Ich glaube die zwei provozieren die letzten Tage das ich irgendwas unüberlegtes mache (körperliche Gewalt, oder so) damit sie mir noch mehr auswischen können.

die letzten 3 Wochen war ich wie ein Zombie in dieser Firma, die zwei oben genannten Herren sagten sogar anderen Mitarbeitern sie sollen mich ingorieren, Wenn es eine Hölle auf Erden gibt dann heißt sie * (Firmenname entfernt).