PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnungsgrundlage ALG II bei eigener BG (Schwangere)


Fury
28.08.2006, 15:47
Hallo,
folgende Frage betr. meine Tochter:
Sie ist 19 J., Schülerin, lebt bei mir, und ist schwanger (20 SSW).
Ende Juli wurden wir beide zur ARGE einbestellt, um eine Weiterbewilligung des ALG II neu zu beantragen. Aufgrund der neuen Gesetzeslage wurde ich als Vertretung der BG veranlagt, obwohl meine Tochter bereits einen Antrag auf Schwangeren-Mehrbedarf ab dem 13. SSW gestellt und auch eine Kopie ihres Mutterpasses eingereicht hatte!
Der SB hatte eben diesen Antrag (+Kopie) leider etwas verlegt, fand diesen dann doch noch unter einem Aktenstapel und verzichtete sodann auf eine erneute Vorlage des Mutterpasses. Spätestens dann musste er wissen , dass meine Tochter schwanger ist!!
Ich beziehe Übergangsgeld von der BfA, bin berufl. Rehabilitantin - mein Übergangsgeld wurde als Berechnungsgrundlage für uns beide genommen: Der Antrag wurde abgelehnt, ich habe Widerspruch eingelegt... ALG II wurde meiner Tochter bewilligt! Soweit, sogut!
Sie erhält den Regelsatz von 345 €+ Mehrbedarf 59 € (HH),abzl. KiGeld (122€) = 270 €, obwohl sie keinen eigenen Antrag gestellt hat! Und obendrauf gab's die Bewilligung für Jan. 07 in Höhe von 247 € (das Kind wird im Jan.07 geboren)...
Mich interessiert nun: Müsste meine Tochter nicht einen eigenen Antrag stellen? Werden Mietkosten (anteilig), Fahrtkosten (Monatskarte: 30 €) nicht mitveranlagt? Vorher(bis Juli 06) hatte sie als eigene BG mehr erhalten! Ich hoffe, irgendjemand bringt Transparenz in diese Sache...

Eine verwirrte Mutter called Fury :?

Die Ägypter
01.09.2006, 18:45
Hallo....

verwirrt bin ich auch... bis das Kind da ist geltet ihr eigentlich als BG (auch wenn du nicht bedürftig wärst), demzufolge erhält die Tochter eigentlich zu viel ALG II - du schreibst, sie bekommt 345 Euro Regelsatz... bis das Kind/Enkelkind da ist, stehen ihr aber nur 276 Euro Regelsatz plus Zuschläge zu...

Und obendrauf gab's die Bewilligung für Jan. 07 in Höhe von 247 € (das Kind wird im Jan.07 geboren)...

= das habe ich nicht verstanden, wie ist das gemeint?

Mich interessiert nun: Müsste meine Tochter nicht einen eigenen Antrag stellen?

m.E. nicht = ihr geltet als Gesamt-BG

Werden Mietkosten (anteilig), Fahrtkosten (Monatskarte: 30 €) nicht mitveranlagt? Vorher(bis Juli 06) hatte sie als eigene BG mehr erhalten! Ich hoffe, irgendjemand bringt Transparenz in diese Sache...

Was genau beziehst du und wie stellt sich das Gesamteinkommen dann dar? Nur bei gem. Bedürftigkeit fließt ALG II in voller Höhe.

Fahrtkosten können nur bei Einkommen über den Grundfreibetrag abgesetzt werden.