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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 Anspruchsbeginn/Existenzgründung


fluxman
26.08.2008, 22:47
Hallo liebe Forenmitglieder/Innen,

ich habe eine Frage zum Anspruchsbeginn für ALG 1.
1.)Mein Job wurde zum 31.08.08 gekündigt (nach 35monatiger Betriebszugehörigkeit). Ich habe mich rechtzeitig zu diesem Termin (01.09.08) arbeitslos gemeldet.
Jetzt hat sich angeboten, dass ich ab dem 01.09.08 freiberuflich in vollzeit bis Ende Oktober/Mitte November an anderer Stelle weiterarbeiten kann. Es würde dann eine erneute Arbeitslosmeldung zum ca. 01.12.08 stattfinden.
Frage1: Wenn ich jetzt die Arbeitslosmeldung zurückziehe, ab wann berechnet sich denn dann der Anspruch?
Frage 2: Da ich dann zwischenzeitlich 50 geworden binn habe ich dann Ansruch auf die 15 Mon. ALG?
Frage 3: Wenn ich vorhabe während des Bezuges von ALG 1 den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, ist es dann ein Nachteil, dass ich vorher freiberuflich tätig war?
Frage 4: Da ich noch nicht genau weiß, wann die freiberufliche Tätigkeit beendet sein wird, kann ich mich nicht wirklich rechtzeitig arbeitslos melden. Droht dann eine Sperrzeit? Wenn ja, wie lange bzw. mit welchen Einbußen?

Alles ein bischen kompliziert, aber ich hoffe auf kompetente Hilfe aus dem Forum.
Vielen Dank im Voraus
fluxman

Betroffener
27.08.2008, 12:20
:welcome: fluxman,

leider hast Du nichts dazu geschrieben, was vor den 35 Monaten des letzten Jobs war. Gab es da ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis?

Ich meine, daß Du keinesfalls irgendetwas freiberufliches oder selbständiges anfangen solltest, ohne vorher mindestens 1 Tag offiziell arbeitslos gewesen zu sein und für diesen einen Tag auch Leistungen bezogen zu haben.
Danach kannst Du Dich wieder abmelden.

Denn die Rahmenfrist für den generellen Anspruch beginnt erst mit dem ersten Leistungsbezug und bleibt dann für 4 Jahre (?) erhalten.

Machst Du das nicht, wird das ALG1 später nach den dann aktuellen Bedingungen ermittelt mit der Folge, dass möglicherweise Anwartschaften nicht oder nur unzureichend erfüllt sind und weniger ALG1 fliesst.

Ansonsten auch mal HIER (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1) schauen.

Für genauere Information bitte die betreffende Regionaldirektion kontaktieren.
Regionaldirektionen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27290/Navigation/zentral/Servicebereich/Ueber-Uns/Regional-Direktionen/Regional-Direktionen-Nav.html)