fluxman
26.08.2008, 22:47
Hallo liebe Forenmitglieder/Innen,
ich habe eine Frage zum Anspruchsbeginn für ALG 1.
1.)Mein Job wurde zum 31.08.08 gekündigt (nach 35monatiger Betriebszugehörigkeit). Ich habe mich rechtzeitig zu diesem Termin (01.09.08) arbeitslos gemeldet.
Jetzt hat sich angeboten, dass ich ab dem 01.09.08 freiberuflich in vollzeit bis Ende Oktober/Mitte November an anderer Stelle weiterarbeiten kann. Es würde dann eine erneute Arbeitslosmeldung zum ca. 01.12.08 stattfinden.
Frage1: Wenn ich jetzt die Arbeitslosmeldung zurückziehe, ab wann berechnet sich denn dann der Anspruch?
Frage 2: Da ich dann zwischenzeitlich 50 geworden binn habe ich dann Ansruch auf die 15 Mon. ALG?
Frage 3: Wenn ich vorhabe während des Bezuges von ALG 1 den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, ist es dann ein Nachteil, dass ich vorher freiberuflich tätig war?
Frage 4: Da ich noch nicht genau weiß, wann die freiberufliche Tätigkeit beendet sein wird, kann ich mich nicht wirklich rechtzeitig arbeitslos melden. Droht dann eine Sperrzeit? Wenn ja, wie lange bzw. mit welchen Einbußen?
Alles ein bischen kompliziert, aber ich hoffe auf kompetente Hilfe aus dem Forum.
Vielen Dank im Voraus
fluxman
ich habe eine Frage zum Anspruchsbeginn für ALG 1.
1.)Mein Job wurde zum 31.08.08 gekündigt (nach 35monatiger Betriebszugehörigkeit). Ich habe mich rechtzeitig zu diesem Termin (01.09.08) arbeitslos gemeldet.
Jetzt hat sich angeboten, dass ich ab dem 01.09.08 freiberuflich in vollzeit bis Ende Oktober/Mitte November an anderer Stelle weiterarbeiten kann. Es würde dann eine erneute Arbeitslosmeldung zum ca. 01.12.08 stattfinden.
Frage1: Wenn ich jetzt die Arbeitslosmeldung zurückziehe, ab wann berechnet sich denn dann der Anspruch?
Frage 2: Da ich dann zwischenzeitlich 50 geworden binn habe ich dann Ansruch auf die 15 Mon. ALG?
Frage 3: Wenn ich vorhabe während des Bezuges von ALG 1 den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, ist es dann ein Nachteil, dass ich vorher freiberuflich tätig war?
Frage 4: Da ich noch nicht genau weiß, wann die freiberufliche Tätigkeit beendet sein wird, kann ich mich nicht wirklich rechtzeitig arbeitslos melden. Droht dann eine Sperrzeit? Wenn ja, wie lange bzw. mit welchen Einbußen?
Alles ein bischen kompliziert, aber ich hoffe auf kompetente Hilfe aus dem Forum.
Vielen Dank im Voraus
fluxman