PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400 €-Job - wer muss für Krankenversicherung aufkommen?


Quentin34
28.08.2006, 22:01
Hallo meine Schwester 25 Jahre Wohnt bei meinen Eltern hat 2 eigene Zimmer ca. 30 qm. Bad, Küche mit meinen Eltern zusammen. Sie hat einen 400 Euro Job und Bezieht noch bis Ende September ALG1 zusätzlich 170 Euro. Sie gibt meinen Eltern 150 Euro im Monat Wohngeld, bis jetzt noch ohne Mietvertrag. Ab Oktober hat Sie dann ja nur den 400 Euro Job somit keine Krankenversicherung. Bezahlt die Arge dann die Krankenversicherung wie beantragt man das?? Hätte Sie anspruch auf Wohngeld obwohl Sie im Elterlichen Haus Wohnt?? Sie muss 4x die Woche zur Arbeit somit 80 KM pro Woche, kann man dort noch Fahrgeld einrechnen. Bitte um Hilfe lieber StephanK.
MFG

Betroffener
28.08.2006, 23:32
Was Deine Schwester tun kann, wäre aufstockendes ALG II zu beantragen - wobei dann die Problematik der abgeschlossenen Wohnung mit Sicherheit auftaucht - also die "fördernde" Haushaltsgemeinschaft vermutet wird.

Ein Mietvertrag mit den Eltern wäre sicher sinnvoll, der die Höhe der Kaltmiete und Heizung ausweist.

Mobilitätszuschuß wäre auf jeden Fall vor der Arbeitsaufnahme zu beantragen, wobei der auch nur max 6 Monate gewährt wird.

Quentin34
29.08.2006, 13:24
wie verhält sich das denn mit der Krankenkasse?? Normal kann Sie sich ja über 23 ja nicht mehr bei meinem Vater Familienversichern oder??
Sie hat auch schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich habe im FAQ gelesen das man mit 25 auf Unterhaltszahlungen der Eltern verzichten kann. Gibt es dazu einen Gesetzestext?? Wie läuft die Beantragung. Unsere Eltern werden auf keinen Fall dort Ihre Finanziellen dinge offen legen. Was tun?
MFG

StephanK
29.08.2006, 17:15
Normal kann Sie sich ja über 23 ja nicht mehr bei meinem Vater Familienversichern oder??Nur bis zum 23. Geburtstag, danach längstens bis zum 25. Geburtstag, wenn man noch in Ausbildung ist.

Gibt es dazu einen Gesetzestext??Ja, § 33 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html); ist aber nicht gerade leicht verständlich... :wink: ... Zu beachten ist vor allem Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b)

Unsere Eltern werden auf keinen Fall dort Ihre Finanziellen dinge offen legen.Hmmm... das werden sie wohl spätestens dann, wenn die ARGE sie auf Unterhalt verklagt... :? Das wäre die umständlichste und teuerste Variante. Man kann das auch einfacher und weniger aufwändig haben...

Quentin34
29.08.2006, 17:23
Das heißt im Klartext: Meine Eltern sind so lange unterhaltspflichtig wie meine Schwester mit im Haus wohnt ??? obwohl Sie schon 25 ist??Und muss sich mit 400 Euro noch freiwillig Gesetzlich oder Privat versichern??
Da wär Sie ja besser dran wenn Sie sich ne 40 qm Wohnung sucht und sich noch den ersteinzug finanzieren läst.
mfg