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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruchsdauer von ALG I nach Trainingsmaßnahme


AnjaF
27.08.2008, 14:39
Hallo,
ich erhoffe mir von Euch Hilfe:

Ich hatte bislang noch keine Probleme mit dem Arbeitsamt, aber nun komme ich nicht weiter. Ich bin seit März 2008 arbeitslos und beziehe bis 10.11.08 ALG I.
Seit Ende Juni nehme ich nun an einer 12-wöchigen Trainingsmaßnahme/Weiterbildung teil und keiner kann mir wirklich sagen, wie sich das auf den ALG-I-Bezug auswirkt.
Aussage 1 vom Arbeitsamt: der Bezug von ALG I verlängert sich um 6 Wochen, also in etwa bis Ende Dezember;
Aussage 2: der Anspruch verkürzt sich um 6 Wochen????
Im Moment komme ich mir ziemlich veralbert vor.
Habe leider keinerlei Erfahrung mit dem AA, weil ich vorher nie arbeitslos war.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen - vielen, vielen Dank schon im Voraus.

Niniver
29.08.2008, 00:46
hallo anja

"Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes mindert sich während der geförderten Weiterbildung für jeweils zwei Tage des Bezuges nur um jeweils einen Tag. Eine Minderung der Anspruchsdauer unterbleibt ganz, wenn bereits zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer 30 Tage oder weniger beträgt. Wird durch die Minderung während der Weiterbildung eine Anspruchsdauer von 30 Tagen erreicht, unterbleibt eine weitere Minderung der Anspruchsdauer. So ist sichergestellt, dass Sie nach Ende der Weiterbildung bei ggf. weiterhin vorliegender Arbeitslosigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 30 weitere Tage – wenn Sie zu Beginn der Weiterbildung nur noch einen Restanspruch von weniger als 30 Tagen hatten, höchstens diesen Restanspruch – geltend machen können." -

aus dem Merklblatt der AA


(ich habs mal gerundet da die genauen daten nicht bekannt sind)

- du bist zum 1. märz arbeitslos geworden und hast anspruch auf 280 tage (ca 9 monate) bis 10. november
- du beginnst am 1. juli eine 12 wöchige weiterbildung (= 90 Tage) bis 30. september
- du hättest nach dem ende noch bis 10. november anspruch auf algI (ca. 40 Tage) da aber für die 90 tage weiterbildung auch 90 tage algI angerechnet werden hättest du so rein theoretisch also noch 0 tage anspruch auf algI
- da sie dir aber nach dem ende deiner weiterbildung noch 30 tage algI geben müssen bekommst du keine minderung

d.h. für dich du bist nicht erst am 10.11. algII empfänger sondern schon am 1.11. das errechnet sich daraus das sie dir die 40 tage wegnehmen aber auch wieder 30tage geben müssen für nach dem ende deiner maßnahme da du da eigentlich keinen anspruch mehr hättest

hoffe es hat dir geholfen

gruss nini

x_anonymus_x
29.08.2008, 09:30
Hallo AnjaF,

Seit Ende Juni nehme ich nun an einer 12-wöchigen Trainingsmaßnahme/Weiterbildung teil und keiner kann mir wirklich sagen, wie sich das auf den ALG-I-Bezug auswirkt.

das hängt davon ab, ob Du eine Trainingsmaßnahme (§48, SGBIII) oder eine Weiterbildung (§77, SGB III) machst. Im ersten Fall wird während der Maßnahme Dein Arbeitslosengeld weitergezahlt, d.h. die Bezugsdauer ändert sich nicht. Im zweiten Fall wird "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung" (Alg-W) gezahlt. Das hat dann Auswirkungen auf Dein "normales" Arbeitslosengeld und zwar wird Dir für zwei Tage Weiterbildung ein Tag Arbeitslosengeld abgezogen, was aber eben eine Verlängerung des Anspruchs nach sich zieht. Im Minimum bleiben Dir aber so oder so 30 Tage "Rest-Alg I" über.

Hier die entsprechenden Info-Seiten der Agentur:

Trainingsmaßnahmen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25884/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Trainingsmassnahmen/Trainingsmassnahmen-Nav.html)
Leistungen während beruflicher Weiterbildung (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html)


HTH

x_anonymus_x

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