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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeitstudium waehrend Existenzgruenderzuschuss


esau1050
28.08.2008, 01:35
Hallo alle,
ich hab kurze eine Frage: wenn ich neben der Existenzgruendung mich auf eigene Kosten weiterbilde, kann ich diese Kosten als Werbungskosten vom FA absetzen. Das ist Fakt.

2 Fragen entstehen daraus:

1) kann das Finanzamt verlangen, dass ich vom Arbeitsamt eine Bestaetigung ueber die Notwendigkeit oder Genehmigung ueber die Fortbildung vorlege

2) wie verhaelt es sich mit der Steuerzahlung auf den Existenzgruenderzuschuss, da ich in dem jeweiligen Jahr noch Einkommen aus unselbstaendiger Arbeit bezogen habe. Wird dieser versteuert?

Danke

x_anonymus_x
29.08.2008, 08:55
Hallo esau,

1) kann das Finanzamt verlangen, dass ich vom Arbeitsamt eine Bestaetigung ueber die Notwendigkeit oder Genehmigung ueber die Fortbildung vorlege

Nein, das Finanzamt interessiert ausschliesslich, ob eine Qualifizierung tatsächlich auch beruflich relevant ist (d.h. die Kosten für z.B. einen Häkel-Kurs sind eher nicht absetzbar). Eine Bescheinigung der Agentur braucht es da nicht. Solltest Du allerdings nicht sicher sein, ob die Kosten tatsächlich abzugsfähig sind (z.B. weil Du Handarbeitsbedarf verkaufst und der Häkel-Kurs kein VHS Freizeitkurs ist), dann ist im Zweifel auch hier das FA der Ansprechpartner der Wahl.


2) wie verhaelt es sich mit der Steuerzahlung auf den Existenzgruenderzuschuss, da ich in dem jeweiligen Jahr noch Einkommen aus unselbstaendiger Arbeit bezogen habe. Wird dieser versteuert?

Der Gründungszuschuss wird nicht versteuert.

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

esau1050
29.08.2008, 20:10
Hallo x_anonymus_x,

nochmals ich kurz.
Wegen 1) kann man sich das vom FA vorab schon schriftlich bestaetigen lassen, dass die Kosten anerkannt werden, damit man nicht ein Jahr spaeter darueber diskutieren muss?

2) muss ich das in der steuererklaerung dann ueberhaupt angeben? Weiss das Finanzamt dann, das ich arbeitslos bin?

x_anonymus_x
30.08.2008, 08:19
Guten Morgen,

nochmals ich kurz.
Wegen 1) kann man sich das vom FA vorab schon schriftlich bestaetigen lassen, dass die Kosten anerkannt werden, damit man nicht ein Jahr spaeter darueber diskutieren muss?

das wird wohl davon abhängen, was Du mit "vorab" meinst. Bevor Du überhaupt selbständig bist wahrscheinlich eher nicht, weil - wie geschrieben - ob eine bestimmte Weiterbildung abzugsfähig ist, hängt u.a. auch von der Art des Gewerbes / der freiberuflichen Tätigkeit ab. Ob das von Dir angedachte MBA Studium im Ausland grundsätzlich (oder vielleicht auch überhaupt nicht) abzugsfähig ist, da würde ich wirklich mal ganz freundlich beim FA nachfragen.

2) muss ich das in der steuererklaerung dann ueberhaupt angeben? Weiss das Finanzamt dann, das ich arbeitslos bin?

Soweit ich weiß musst Du den Gründungszuschuss mit angeben (Du erhältst von der Agentur auch einen entsprechenden Bescheid für die Einkommenssteuererklärung). Und klar, wenn der entsprechende Sachbearbeiter Deine Erklärung dann bearbeitet, dann weiß er natürlich auch, dass Du mal arbeitslos warst und Leistungen von der Agentur bezogen hast. Auf der anderen Seite interessiert das FA das nicht wirklich, sondern einzig und alleine, ob Du Deine Steuern alle ordentlich zahlst ;-)

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

esau1050
30.08.2008, 15:29
was passiert mit einer vereinbarten Abfindung?

Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit meinem AG vereinbart. Innerhalb dieses Vertrages wurde eine Kuendigungsfrist seitens des AN von 2 Wochen verhandelt. Die Kuendingung hab ich zum 31.8 ausgesprochen, weswegn ich zum 1.9 arbeitslos bin.
Zum 2.9 werde ich mich selbstaendig machen und den Existenzgruenderzuschuss beantragen (vermutlich 3 monatige SPerrfirst).

Am 15. Januar 2009 erhalte ich eine Abfindung ueber ca. € 45.000. kann diese auf den Existenzgruenderzuschuss angerechnet werden?

Wir erwarten Dezember 08/Januar 09 ein Kind. Ist es richtig, dass die Hohe des Existenzgruenderzuschusses (60/67%) nur einmal zu Anfang ermittelt wird? D.h. wenn man anschliessend ein Kind bekommt, wird der Existenzgrunderzuschuss nicht mehr auf 67% erhoeht?
danke und Gruß