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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue EGV trotz bestehender EGV & Trainingsmaßnahme


AnSta
28.08.2008, 05:54
Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet da es in meinem Fall sowohl um eine Eingliederungsvereinbarung als auch um eine Maßnahme geht. Für eure Hilfe bin ich euch auf jeden Fall dankbar. Nun zu meinem Problem: Ich habe eine unterschriebene Eingliederungsvereinbarung die noch bis zum Januar 2009 gültig ist. In dieser stand unter anderem ein Angebot zu einem 1-Euro-Job. Nachdem ich diesen erfolgreich nicht angetreten habe (Gründe spielen für den jetzigen Fall glaube ich keine Rolle), und es auch keine Konsequenzen gab, war klar das es schnell zu einem neuen Termin bei meinem Sachbearbeiter kommen würde. Bei diesem neuerlichen Termin wurde mir eine neue Eingliederungsvereinbarung vorgelegt die ich noch nicht unterschrieben habe. In dieser wird mir nun eine Trainingsmaßnahme (Potentialerfassung, Individuelle Zielplanungen, Fallmanagement, Einzelcoaching, Abbau von Vermittlungshemmnissen) angeboten. Die Maßnahme soll 30 Tage dauern (wobei mir mein Sachbearbeiter mündlich mitteilte das Fehlzeiten, auch attestierte Krankheitstage, nachzuholen sind) und findet in Vollzeit statt (8.00Uhr bis 17.00Uhr mit Mittagspause). Dazu habe ich nun folgende Fragen: 1. Bin ich dazu verpflichtet die neue Eingliederungsvereinbarung zu akzeptieren/zu unterschreiben (oder bleibt ohne mein Einverständnis meine vorherige Eingliederungsvereinbarung wirksam)? 2. Gilt bei Trainingsmaßnahmen auch die aktuelle Rechtssprechung bei 1-Euro-Jobs nach der mehr als 20-30 Wochenstunden (je nach Gericht) rechtswidrig sind? 3. Ist das mündlich angekündigte "Nachsitzen" von Fehltagen überhaupt haltbar? Gruß AnSta

AnSta
28.08.2008, 05:58
Oh je, was ist mit der Formattierung passiert? Eigentlich war das schön leserlich unterteilt. Tut mir leid. :/

Roady
28.08.2008, 08:15
Zu Frage 1.)

Wenn Du keine neue EGV haben möchtest, dann gibts auch keine.

Teilst der Arge mit, dass Du schon ne gültige EGV hast und deshalb Deinerseits kein Interesse an einer neuen, weiteren, oder Ersatz EGV besteht.
Am besten machst das beim Unterschriftstermin persönlich unter Aufsicht eines Beistandes (Zeugen), den Du mit zu diesem Termin bringt.

Rotkäppchen
28.08.2008, 09:31
Wahrscheinlich steht in deiner noch bis Januar 09 gültigen EGV oben, bei der Dauer: "soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird". Dadurch nimmt ein Amt sich das Recht, dir jederzeit eine neue EGV vorzulegen, denn das Gesetz sieht keine Ergänzung und kein Ersatz während dieser 6 Monate vor. Sofern du diese neue EGV auch unterschreibst, ist sie gültig. Ansonsten musst du keine neue EGV in diesem Zeitraum abschließen, denn "vereinbaren" bedeutet immer: Beide Teile sind einverstanden. Diese 2. EGV schicken sie dir niemals per Verwaltungsakt!

Schau, ob dir diese Maßnahme nun zusagt, musst du wissen. Wenn ja, unterschreibe die neue EGV, dann entgeht dir die Maßnahme nicht.

Ich kann immer nur von meinen Erfahrungen sprechen: Eine Maßnahme dieser Art in Vollzeit beutet: Du musst den ganzen Tag Bewerbungen schreiben und viel Däumchen drehen. Da wirst du nicht glücklich. Deshalb ist es auch möglich, die Maßnahme "nachzusitzen", denn hier wird dir nichts beigebracht, wenn du ein wenig Berufserfahrung besitzt und schon Bewerbungen schreiben kannst. Trainingsmaßnahmen können durchaus länger als 30 Stunden die Woche gehen.