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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möglichkeit Unterstützung der Existenzgründung verschieben ?


wilson
28.08.2008, 10:24
hallo,

vor einem Monat habe ich eine EGV unterzeichnet in der vereinbart wurde das ich Unterstützung der Existenzgründung durch
-Förderung eines Existenzgründerseminares
-Gewährung von Einstiegsgeld zur Förderung einer Existenzgründung
erhalte bzw. habe ich ja die Pflicht das auch wahrzunehmen.

Nun kommen mir langsam Zweifel ob ich das innerhalb der jetzigen EGV (august 2008 bis januar 2009) den Schritt in die Selbstständigkeit überhaupt wagen sollte, da sich allein schon 2009 das GmbH-Gesetz ändert.

Ich habe demnächst einen Termin bei meiner Existenzgründungsberaterin, die denke ich, mein Konzept ausgewertet hat und es besprechen will.

Nun möchte ich sie und meinen Sachbearbeiter davon überzeugen die Existenzgründung "auf Eis" zu setzen da diese meiner Meinung nach zu vorschnell festgeschrieben wurde und ich durch Praktikum mit Aufwandsentschädigung versuchen will mir erstmal ein genaueres Bild von dem Beruf machen will.

Ich möchte damit also Teile meiner laufenden EVG in eine andere übernehmen. Ist dieses überhaupt möglich?

wilson
28.08.2008, 10:25
p.s. bin 27 und beziehe ALG II

Ich bin es nicht
28.08.2008, 10:34
Hallo wilson ..

wolltest du als Gesellschaftsform " GmbH " wählen ?

Einlage zur Gründung einer GmbH beträgt ca. 24.000,00€ ..( ehemals 50.000,00DM )

wilson
28.08.2008, 11:09
nun ja es soll eine Mini-GmbH geben welche man für 1€ gründen kann im gegensatz zu einer klassischen GmbH mit 10000 € ehemals 25000€.

Offiziel is glaube ich noch nix, des wegen will ich ja auf jedenfall noch warten bis es durch ist und nicht voreilig eine Gründung vornehmen.

Da ich alles als Einzelperson und praktisch ohne Kapital betreiben will bietet sich das auch an.

Info (http://inside.gruenderszene.de/2007/05/24/amtlich-gmbh-grundung-schon-ab-1-euro/)

Ich bin es nicht
28.08.2008, 11:19
Hallo wilson ..

wusste garnicht das es bereits beschlossen ist ( GmbH Einlage10.000,00€ ) ..

Die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Reform des GmbH-Rechts konkretisieren sich. Wie in Berlin zu hören ist, soll mit der Novellierung der Regelungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) deren Mindestkapital nun tatsächlich von 25 000 auf 10 000 Euro gesenkt werden.

Die Ressortabstimmung über das Gesetz zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht sei aber laut eines Ministeriumssprechers noch nicht abgeschlossen. Durch die Verringerung des Mindestkapitals sollen Unternehmensgründungen erleichtert werden. Zypries will die strengen Regeln des GmbH-Gesetzes von 1892 lockern, um die Rechtsform auch künftig attraktiv erscheinen zu lassen.

..

na und davon hab ich auch noch nicht`s gehört ..

nun ja es soll eine Mini-GmbH geben welche man für 1€ gründen kann..

bekannt ist mir wohl die LTD . mit 1 Pfund Einlage ..