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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gefängnis?!?


Pitbull-ix
13.07.2005, 04:16
Also,

Hallo erstmal, ich bin neu hier, und hab da gleich mal ne brennende Frage.

Folgender Sachverhalt.
Ich war Gestern beim Gericht, und die haben mir eröffnet das ich wahrscheinlich mit einer Haftstrafe über einem Jahr rechnen muss. Und da ich hier Wohnung und alles habe, wollte ich mal wissen, wie das jetzt weiter geht, weil früher war es ja mal so, das vom Sozialamt die Miete bis zu einem Halben Jahr übernommen wurde, und da ich mit Freundin und Kinder zusammenleb, brauchen wir die Wohnung.

Allerdings fällt meine Freundin nicht ins Harz IV Gesetz rein(die kinder allerdings schon), da sie eine Ausbildung macht und Bafög bekommt.


Wir zahlen Praktich fast das komplette ALG II fuer die Miete, und leben vom Bafög,Kindergeld bzw Unterhaltsvorschuss.

Und hier nun meine Frage: Was kann ich tun, damit uns die Wohnung erhalten bleibt und meine Freundin Ihre Ausbildung weitermachen kann, oder ist es so, das dann die Kinder dann mehr Geld bekommen (da sie ja eh schon ins ALG II mitreingerechnet werden), so das wir die Miete weiterhin zahlen können.

Für schnelle Hilfe wäre ich sehr Dankbar.

StephanK
13.07.2005, 06:52
Hallo!
Ich denke, das SGB II hält keine Lösung für dieses Problem bereithält. Dein ALG II wird mit Haftantritt wegfallen mit der Folge, dass die Kinder dann eigenständig Sozialhilfe nach dem SGB XII bekommen werden, was in der Höhe der Leistungen keinen Unterschied macht, aber ohne den Regelsatz für Dich selbst wird das sicherlich verdammt eng.

Ehrlich gesagt wüsste ich an Deiner Stelle auch nicht weiter und müsste Rat bei Leuten holen, die sich mit dieser besonderen Problematik gut auskennen. Deswegen empfehle ich Dir, einen Verein für Straffälligenhilfe anzusprechen. Diese Vereine kümmern sich in der Regel auch um die sozialen Folgen der Haft für die Angehörigen. Eine Liste dieser Vereine in Rheinland-Pfalz findest Du hier (http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/919/binarywriterservlet?imgUid=c0f50c01-4738-7dfd-35a3-11cfed9dc41d&uBasVariant=e7a67a83-14e2-4e76-acc0-b8da4911e859)

Übrigens: wenn Du für die Kinder oder auch nur eines davon sorgeberechtigt bist, solltest Du Dich auch rechtzeitig darum kümmern, wie das in der Zeit Deiner "Verhinderung" läuft: Jedenfalls kurzfristig notwendige Entscheidungen (z.B. wenn ein Kind in's Krankenhaus muss und vielleicht eine Operation braucht) kannst Du dann ja kaum treffen.