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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Neuanspruch


wackeldaggl2
29.08.2008, 23:29
Hallo Allerseits,

werde Ende Septembger in die Arbeitslosigkeit kommen. Nun meine Frage. Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I ?

Meine Stationen:
10/07-09/08: sozialversicherungspflichtig beschäftigt (genau 1 Jahr, war befristet)
02/07-09/07: acht Monate arbeitslos mit ALG I - Bezug
01/05-01/07: zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt
06/04-12/04: sieben Monate arbeitslos mit ALG I - Bezug
01/02-05/04: mehr als zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Was ich weiß ist, daß ein Anspruch erst mit 12 Monaten Versicherungspflicht in den letzten beiden Jahren entsteht. Das wäre dann mein Arbeitsverhältnis von 10/07 bis 09/08.

Wie lange ist mein Anspruch. Habe ich sechs Monate oder zählen Zeiten voriger Jahre mit? Ich habe gelesen, dass es hier Rahmenfristen von 5 oder 7 Jahren rückwirkend geben soll für Alt-Ansprüche. Wie weit werden diese Ansprüche berücksichtigt bzw. rückgerechnet?

Danke euch allen.

wackel

Lopo01
29.08.2008, 23:44
Hallo.

du schreibst :

Meine Stationen:
10/07-09/08: sozialversicherungspflichtig beschäftigt (genau 1 Jahr, war befristet)
02/07-09/07: acht Monate arbeitslos mit ALG I - Bezug.........Ein Jahr versicherungspflichtige Beschäftigung ergibt 6 Monate Anspruch ALG I. Siehe Tabelle :http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Publikation/pdf/Dauer-des-Anspruchs.pdf

Außerdem kommt noch der Restanspruch aus 2007 dazu, da nur acht Monate ALg I bezogen, vermutlich vier Monate Restanspruch.

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

Lopo01
29.08.2008, 23:50
Hallo.

Ein Jahr versicherungspflichtige Beschäftigung ergibt 6 Monate Anspruch ALG I. Siehe Tabelle :http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Publikation/pdf/Dauer-des-Anspruchs.pdf

Außerdem kommt noch der Restanspruch aus 2007 dazu, da nur acht Monate ALg I bezogen, vermutlich vier Monate Restanspruch.

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

wackeldaggl2
31.08.2008, 16:10
Hallo Lopo01,

hab vielen Dank für deine schnelle Hilfe und Antwort. Ich hoffe ich brauche diese Zeit nicht um einen neuen Job zu finden. Momentan soll der Arbeitsmarkt ja noch halbwegs OK sein.

Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag. Wenn ich etwas Glück habe finde ich vielleicht noch einen Job ohne lange im ALG I zu sein.

Leider ist es heuzutage so, dass man sich mitunter auf dem Arbeitsmarkt vorkommt wie eine "tingelnde Karawane". Mal arbeitet man hier, mal dort. So einen halbwegs mittel- oder längerfristigen Job zu finden ist ja schon echt schwierig. Meist kriegt man nur Zeitarbeit mit schlechten Arbeitbedingungen oder befristete Sachen.

Aber mal sehen was ich finde.

Nochmal DANKE