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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : sanktionen schon vor arbeitslosmeldung


susisorglos50
30.08.2008, 00:10
Hallo, bin neu hier und aufgrund erstmaliger Arbeitslosigkeit sehr verunsichert.

Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben.

Der Fall:

Bin zu Ende Oktober 08 gekündigt worden. Habe mich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet (noch nicht arbeitslos !). Da es beim Termin mit der SB noch drei Monate bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses waren, hat sie mich an eine private Arbeitsagentur vermittelt mit dem Hintergrund, dass ich evtl. ohne Unterbrechung eine neue Stelle bekommen könnte. Sie selbst sagte mir, dass die Chancen in meiner Umgebung gering seien (da ich für 20 Std. die Woche nicht mehr als 20 km fahren will - 30 km sind aber Minimum !!-) Danach schickte sie mir doch tatsächlich ein Angebot mit einer einfachen Fahrtstrecke von 80 km :patsch: !!!!! Habe mich dagegen gewehrt und sie ist dann zurückgerudert. Jetzt bekam ich telefonisch von der Privaten ein Angebot mit 50 km einfache Entfernung. Sagte ihr, dass mir das zu weit sei, worauf die meinte, das sei kein Problem, ich sei ja noch nicht im Leistungsbezug und hätte somit keine Konsequenzen zu befürchten. Leider ist die SB von der AA da anderer Meinung. Sie rief mich an und machte mich regelrecht an, wieso ich das Angebot abgelehnt habe und jetzt plötzlich "einen auf krank mache".
Muss dazu sagen, dass ich zwischenzeitlich erhebliche gesundheitliche Beschwerden bekommen habe (muss möglicherweise am Knie operiert werden), was ich der Privaten mitgeteilt hatte mit dem Hinweis, dass es ja nicht gerade fair sei, sich irgendwo zu bewerben, wenn man noch nicht weiß, wie lange die Sache mit dem Knie dauert. Sie hatte das auch eingesehen.
Ich war vielleicht fertig, als die SB mich so runter gemacht hat.
Jetzt kommt auch endlich meine Frage: ich bin - wie gesagt - noch gar nicht arbeitslos gemeldet; kann man mir also jetzt schon eine Sperre androhen ?
Danke für Tipps

Rotkäppchen
01.09.2008, 15:12
Eine Sperre ganz sicher nicht, aber eine Sanktion, d.h., eine Leistungskürzung.
Aber nicht wegen dieser Stelle!!! Ich glaube, die SB hat sich geärgert, weil sie dich nicht vermitteln kann. Bitte Sie, dich zukünftig nur schriftlich zu informieren und gehe nicht mehr ans Telefon, wenn sie es ist. Und gehe zum AA nicht alleine hin, denn die Frau kann ganz schön übel sein.

Für die Worte "Krank machen", sonstige Unterstellungen oder Beleidungen, blüht ihr nämlich im Normalfall eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Leitung des Arbeitsamtes. Diese muss aber richtig erstellt und belegt sein. Da genügt so ein Anruf nicht.

Tatsächlich ist ein 50 km entfernter Halbtagsjob eine Zumutung, denn du kommst ja kaum auf deine Kosten. Kannst ja deiner SB mal bei Gelegenheit sagen, dass du nur "sinnvollen" Vermittlungsvorschlägen nachgehen kannst. Wenn es aber in deiner Gegend schwer ist, einen 20 Std.-Job zu bekommen, frage ich mich allen ernstes, wie du das machen wirst, wenn du nichts bekommst.