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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muß ich Umziehen - Härtefall?


schneemandy
29.08.2006, 18:40
Hallo,

ich hoffe das ich hier richtig bin.
Ich wohne in Schleswig-Holstein und bin jetzt von der Arge Lauenburg aufgefordert worden, mit eine günstigere Wohnung zu suchen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 6 + 9 Jahren, und einen Lebensgefährten, der mit zur "Bedarfsgemeinschaft zählt.
Unsere Wohnung/Haus ist mit 90m² wohl noch grade an der Grenze, aber mit der Miete überschreiten wir voll und ganz die "Obergrenze, sind ca. 200Euro überweg. Das alte Häuschen hatten wir aber unter total anderen Voraussetzungen angemietet, mein Partner war Selbstständig, hat aber leider keine Aufträge mehr.
Jetzt wird bestimmt jeder sagen, 200,-Euro...das ist auch sehr viel über dem erlaubten.
Nach dem Härtefall, und ob das Amt nicht eventuell eine Ausnahme machen könnte/müßte, frage ich aus folgenden Gründen:
Mein 6-jährige Sohn ist stark sehbehindert, kommt nur in seiner gewohnten Umgebung alleine zurecht. Er hat einen Platz in einer Integrationsgruppe hier im dörflichen Kindergarten (diesen Platz hätten wir bei einem Umzug nicht mehr) und ein paar Freunde, die mit seiner Behinderung zurechtkommen. Bis auf ein Zimmer (Elternwohnzimmer) ist alles ebenerdig im Haus. Kinderzimmer (Lichteinfall etc.) entspricht genau seinen Bedürfnissen, auch durch den Garten kann er selbstständig spielen.
Die Schule in die er nächstes Jahr kommt, könnte Ole alleine und selbstständig mit de Schulbus erreichen, der fast vor unserer Haustür fährt. Die Schule hat schon mehr Kinder gehabt mit einer starken Sehbehinderung, also dort haben sie Erfahrung. Von der staatlichen Sehschule in Schleswig bekomme ich ein Gutachten, aus dem hervorgeht, wie wichtig für meinen Sohn die gewohnte Umgebung ist.

Dann bin da noch ich:
Ich bin/war seit 1986 Heroinabhängig, aus diesem Grund sind wir vor vier Jahren aus Hamburg hier herausgezogen. Seit Jahren hatte ich mit Therapien und dem Methadonprogramm versucht, von den Drogen wegzukommen, immer ohne Erfolg.
Nun habe ich es geschafft, mit Hilfe des ländlichen wohnens und des Methadonprogrammes mich so weit herunterzudosieren, das ich das Programm wahrscheinlich Ende des Jahres e
rfolgreich beenden kann.
Jetzt habe ich fürchterliche Angst, dass durch einen eventuellen "Zwangsumzug" alles wieder von vorne losgehen könnte, Drogen, Depressionen u.s.w. Ein Rückfall und etliche neue Therapien würden im endeffekt doch viel teurer werden, als diese blöden 200 euro, und für den Arbeitsmarkt würde ich im Falle eines Falles ja auch wegfallen.
Vom hiesigen Krankenhaus in dem ich betreut werde, bekomme ich auch so eine Art Gutachten oder Attest.
Kann oder muß das Amt in unserem Fall für uns entscheiden? Ich bin jedenfalls richtig verzweifelt und verunsichert, und kann schon nicht mehr schlafen, so dass mir mein Arzt vom Krankenhaus schon Schlaftabletten aufgeschrieben hat. So etwas mußte ich seit vier Jahren nicht mehr nehmen.
Wer noch irgendwelche Fragen hat, oder wenn noch irgendetwas unklar ist,ich beantworte sie gerne. Bis zum 15.9. muß ich mich zur Anhörung bei der ARGE melden.

schneemandy
30.08.2006, 12:36
Wenn ich so in den Zeitungen schaue, nach Wohnungen die für uns in Frage kämen, und die in der näheren Umgebung sind (wegen dem Integrationsplatz im Kindergarten für meinen sohn), fangen die Preise für Kaltmieten erst da an, wo für die ARGE der Höchstsatz von 503,60,-Euro für uns ist.
Laut Schreiben der ARGE Herzogtum-Lauenburg kann ich mich bis zum 15.09.06 schriftlich zum Sachverhalt äußern. Zudem habe ich bis zum 15.01.2007 Zeit, meine Bemühungen für anderen Wohnraum nachzuweisen. Wird so lange noch die volle Miete gezahlt?
Dann wird beabsichtigt, ab 01.03.07 nur einen Unterkunftsbedarf von 360,50 Euro (kalt inkl. Betriebs- und Nebenkosten) bei der Hilfegebung zu berücksichtigen. Ist das zulässig, müßten wir dann nich wenigstens diesen Höchstsatz bekommen?
Ich würde meine Fragen gerne beantwortet wissen, bevor ich mich beim Amt zum Sachverhalt äußern muß.

Wie ist es eigentlich, wenn ich etwas dazuverdienen könnte? Das wird dann doch bestimmt voll angerechnet, und die würden trotzdem sagen, die Miete ist zu hoch. Mein Lebensgefährte hat zur Zeit leider keinerlei Aussicht auf einen neuen Job, weil er schon 54 Jahre alt ist. Ich werde auch schon bald 46, bei mir sieht es mit einem richtigen Job auch ziehmlich schlecht aus, und ich habe ja auch noch das Sehbehinderte Kind.

border
30.08.2006, 13:46
Hallo Schneemandy,

meiner Einschätzung nach hast DU eine Umzugsaufforderung bekommen und diese besagt das Du dir innerhalb eines halben Jahres eine neue angemessene Wohnung besorgst und solange noch die vollen Mietkosten getragen werden. ( bis 15.01.07)

zudem wurde Dir mitgeteilt schriftliche Gründe die gegen einen Umzug, und für weitere Übernahme der vollen Mietkosten sprechen würden anzugeben.

Eine Möglichkeit um die einen Zwangsumzug abzuwenden, wäre meiner Ansicht nach ein Ärztliches Attest von deinem und dem Arzt deines Sohnes. Hierin wird beschrieben das ein Umzug der weiteren Genesung von Dir (aus genannten Gründen), sowie der Integrierung von deinem Sohn in den soziale Gesellschaft abträglich ist. Desweiteren könnte ein Umzug und dessen Folgen zu Entwurzelungsängsten bei deinem Sohn (gerade in dieser Phase) führen was seine bisher erfolgreiche Integration verlangsamen könnte, oder gar zu Rückschritten führen würde. - aus diesen Gründen dürfe Er und DU nicht aus der derzeitigen sozialen und damit auch örtlichen Einbindung gerissen werden.

- könnte ich mir als Rettungsanker vorstellen.

MfG

border

schneemandy
30.08.2006, 15:01
Hi Border,

so ungefähr habe ich es mir auch gedacht, darum habe ich ja auch mit meinen betreuenden Ärzten gesprochen. Denn für mich könnte ein Umzug wirklich fatale Folgen haben.
Trotzdem zähle ich mich persönlich an zweiter Stelle, mein Sohn geht mir da noch vor. Er hat hier ein geordnetes Umfeld und kann sich weitesgehend selbstständig bewegen, was in einer Wohnung, vielleicht noch im 5tem Stock ohne Fahrstuhl, und inmitten einer Hauptverkehrsstraße schlecht möglich wäre. Er hätte praktisch keinerlei Chancen, auch nur halbwegs normal und ein wenig selbstständig aufzuwachsen.

Border, weißt du, warum die mir/uns androhen, nur 360....Euro an Miete zu bezahlen und nicht wenigstens den Höchstsatz? Ich kann das nicht begreifen, da können sie einen ja gleich auf die Straße setzen, denn so eine Differrenz kann ja kein Mensch ausgleichen. Da wird man ja zur Scvhwarzarbeit gezwungen.

Betroffener
30.08.2006, 16:49
Zusätzlich würde ich empfehlen, sich das Zustandekommen dieser Mietobergrenze und Heizkostengrenzen genau anzuschauen und zu prüfen.

Die alleinige Nutzung der Wohngeldtabelle ist keinesfalls zulässig - aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Also besorgt Euch die Unterlagen, auf welcher Grundlage diese Angemessensheitsgrenze in Eurer Region entstanden und definiert ist.
Gerade in diesem Bereich wird viel Schindluder mit den Hartz IV Empfängern getrieben.

Vorsichtshalber ist jede Benühung um eine andere Wohnung nachvollziehbar zu dokumentieren. Wenn es keine günstigere gibt, muss das Amt die alte Wohnung weiterzahlen.

Aber auch das erfodert ggf. den Gang zum Sozialgericht.

schneemandy
30.08.2006, 17:20
Danke erst mal!
Da der jetzige Wohnraum für uns sehr wichtig ist, werde ich natürlich alles mögliche versuchen. Ich bin froh, dass ich eure Seite hier gefunden habe und werde ab und zu mal über den Stand der Dinge etc. berichten.
Auch läßt mich folgende Seite ein wenig aufatmen, da darin ja mehr oder weniger unser Fall doppelt drunter fällt:

www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2006_02_00_bruhn_tripp.pdf

und da Seite 51, Frage: In welchen Fällen sind unangemeßene Unterkunftskosten weiterhin als Bedarf anzuerkennen?

border
30.08.2006, 18:55
Hallo Maike,


und da Seite 51, Frage: In welchen Fällen sind unangemeßene Unterkunftskosten weiterhin als Bedarf anzuerkennen?

- da hast Du dann ja auch schon eine schöne Argumentationsgrundlage gegenüber dem Amt. (falls die mit doofen Argumenten kommen, - und ich glaube das werden die)

wünsche Euch Erfolg beim Kampf um eure Wohnung.

- bin gespannt auf weitere Berichte.

efge
30.08.2006, 19:28
Hallo Maike,

schaue bitte in Deinen Postordner (oben rechts); ich habe Dir eine Mail geschickt.

LG effge

schneemandy
04.09.2006, 16:14
Und weiter gehts:

Heute ist die Stellungnahme von der "Staatlichen Schule für Sehgeschädigte" gekommen.

Der wohl für mich wichigste Satz wird wohl sein:
"Aus sehbehindertenpädagogischer Sicht halten wir einen Wohnortswechsel zum jetzigen Zeitpunkt für die weitere Entwicklung Ihres Sohnes, wie nachstehend aufgeführt, für äußerst bedenklich"...

Dann sind da etliche Gründe, die gegen einen Umzug sprechen aufgeführt.

Ich hoffe, das uns das schon mal eine wenig weiterbringt.

Morgen muß ich wieder zum Krankenhaus, wegen meiner Drogentherapie, und ich hoffe, dass auch mein Arzt das Gutachten/Attest schon fertig hat.
Ich habe ihm extra noch zum nachlesen eine Adresse von einer "Tacheles" Seite gemailt, da kann er sich dann ja auch ein wenig drauf beziehen, ich bin echt gespannt.

Ich möchte nicht wirklich erst am letzten Tag der Frist bei der ARGE vorsprechen, das macht, finde ich jedenfalls, auch keinen wirklich guten Eindruck.

schneemandy
04.09.2006, 16:19
Upps, sorry, nicht die Seite von Tacheles habe ich dem Arzt gemailt, sondern von der www.arbeitnehmerkammer.de Er wird das bestimmt noch öfters brauchen können, da er ja mehrere Patienten hat die ALGII Bezieher sind.

schneemandy
14.02.2007, 18:01
Hallo,

nun möchte ich mal berichten, was nun geworden ist.

Ich war also zur Stellungnahme bei der ARGE und hatte mein Attest und die Stellungnahme der staatlichen Schule für Sehgeschädigte abgegeben.
Dort hieß es, ich würde einen Bescheid bekommen, ob die volle Miete weiterhin übernommen wird.
Diesen Bescheid bekam ich bis heute nicht.

Zum Jahresanfang mußte ich aber wieder einmal die Verlängerung für das ALGII beantragen.
In dem neuen Bewilligungsbescheid ist nun die volle Miete für ein weiteres halbes Jahr bewilligt worden.
Ich hoffe, ich bin nun durch damit, und das die Miete auch weiterhin anerkannt wird.
Nicht das es der ARGE in den Sinn kommt, in ein paar Wochen wieder alles zurückzunehmen.

Vorsichtshalber habe ich für meinen Sohn einen Behindertenausweis beantragt, war auch wegen seinen Augen schon beim Gutachter,
ich denke es wird nicht mehr lange dauern bis wir den Schein in Händen haben.
Dann zählt mein Sohn ganz offiziell als Schwerbehindert, ich denke dann können die von der ARGE wohl vorerst nichts mehr machen von wegen Miete kürzen etc.

schneemandy
19.12.2007, 18:55
Nachdem nun bis einschließlich Dezember dieses Jahres die volle Miete bezahlt worden ist, ist ab 01.2008 nun doch die Miete gekürzt worden.
Mittlerweile habe ich einen 1,- Euro Job von Apr. - Sept. 07 gemacht, und arbeite seitdem in einem Mini-Job.

Die Miete gekürzt worden ist mit folgender Begründung:
Ich bekam 2x einen Termin zugeschickt, vom Gesundheitsamt. Darin stand, das meine Arbeitsfähigkeit untersucht werden sollte. Macht nichts, dachte ich, ich arbeite doch, und fand auch keine Zeit dorthin zu gehen, weil die Termine natürlich während meiner Arbeitzeit waren.
Nächste Begründung war, das ich nichts vorgelegt habe, dass ich mich um einen günstigeren Wohnraum bemühe, beziehungsweise nichts vorlegte, dass ich die Kosten für Wohnraum senke. Aber ich arbeite doch jetzt, ist das denn keine Kostensenkung? Immerhin behält die ARGE ja auch einen Teil des Entgeltes ein, bzw. zieht mir was ab.

220,- Euro will man mir jetzt abziehen von den Kosten der Unterbringung. 250,-Euro verdiene ich im Minijob, wovon die ARGE 120,- einbehält. Am Ende bleibt mir weniger als wenn ich nicht gearbeitet habe, gehts denn noch? Und dann wundern die sich das man evtl. alles hinschmeißt.
Nun habe ich auch den Schwerbehindertenschein für meinen Sehbehinderten Sohn bekommen, allerdings nur mit 50%. Ist aber immerhin offiziell anerkannt. War es nicht so, das die ARGE schwerbehinderte nicht zum Umzug zwingen kann, und das dann die volle Miete bezahlt werden muß?
Ich werde auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen...was kann ich sonst noch tun, was habe ich noch für Rechte? Soll ich etwas besonderes in dem Widerspruch aufführen?

Im Voraus wieder einmal vielen Dank für eure Hilfe!