polarstern
29.08.2006, 18:55
guten tag zusammen, ich hab schon ein richtiges schlechtes gewissen, wenn ich euch so oft zu rate ziehen muss und so wenig "hilfestellung" für andere hier im forum bieten kann...aber vielleicht kann ich mich ja doch einmal revanchieren.
nun, mal wieder ein fall aus meiner zahlreichen grossen verwandschaft:
"er" hartz VI empfänger, lebt seit ca. 1 jahr (da ging seine letzte feste beziehung in die brüche) bei einer weiläufig verwandten älteren dame (eine art gross-gross-tante, die omas waren schwestern oder so...also ganz weitläufig). als seine beziehung in die brüche ging hatte er es schwer, eine geeignete wohnung zu finden und war letztendlich froh, dass die tante ihm ein durchaus wohnliches zimmer angeboten hat.
dieses zimmer bewohnt er unentgeltlich, die alte dame lebt nämlich ganz allein und ist nicht mehr ganz gesund, sie ist froh, nächtens jemanden in rufweite zu haben, seit sie sich mal auf dem weg zum wc einen oberschenkelhalsbruch zugezogen hatte und die ganze nacht im gang liegen musste, bis am nächsten tag früh der pflegedienst kam und sie fand. auch erledigt "er" für sie kleinere besorgungen, hilft ihr mal die treppen runter (3ter stock) usw. ansonsten haben die beiden keine nähere beziehung zueinander, sie unterstützt ihn in keiner weise finanziell, klar, ab und zu springt mal wenn sie einen guten tag hat, ein selbstgebackener kuchen für ihn raus, das wars aber schon.
nun, wies hald so ist, hat er mittlerweile eine frau kennen und lieben gelernt, sie arbeitet halbtags, hat zwei kleine kinder und eine noch kleinere wohnung nicht weit vom haus der alten tante entfernt. die beiden haben sich zwar "gesucht und gefunden" aber zusammenziehen wollen sie auf keinen fall ( nicht nur aber eben auch wegen der unsäglichen geschichte mit den eheähnlichen gemeinschaften usw.).
allerdings ist "er" durchaus fast jeden tag tagsüber ein paar stunden bei ihr bzw. übernachtet auch mal bei ihr...sind ja erwachsene leute *g*.
nun kamen also die allseits beliebten controllettis vorbei, trafen ihn nicht an aber dafür die alte tante. diese machte die tür auf und meinte, "er" sei bei seiner freundin - und tantchen dachte sich nichts dabei, logischerweise- ist ja auch nix schlimmes dabei.
die herrschaften kamen also nach ca. 2 wochen ein zweitesmal vorbei - und wieder war nur tantchen zuhause. diesemal waren sie allerdings etwas forscher, ohne ihren namen oder ihren ausweis vorzuzeigen überzeugten sie das 87 jährige tantchen davon, sie doch in die wohnung zu lassen, was die lady auch tat. sie ließen sich von ihr das zimmer von ihm zeigen, seinen kleiderschrank und natürlich machten sie auch die obligatorische zahnbürsten-und rasierzeugkontrolle. ohne irgendeinen kommentar trollten sie sich wieder (was tantchen als äusserst unhöflich empfand) nur um 5 minuten später erneut zu klingeln und zu fragen, wo denn "er" sei und wo denn diese freundin wohne bei der "er" sich derzeit aufhalte. tantchens gedächtnis ist nicht mehr ganz zuverlässig was hausnummern betrifft und auch der nachname der freundin fiel ihr nicht mehr ein, also war diese auskunft relativ nutzlos für die controllettis.
auf den hinweis, sie könnte doch gerne die handynummer von "er" raussuchen (die das arbeitsamt ja eigentlich sowieso hat) damit sie ihn anrufen könnten, er könne ja in 5 min da sein, zucken sie mit den schultern und trollten sich erneut.
da sie weder ihren namen noch ihren ausweis gezeigt hatten, wusste auf nachfrage bei der ARGE niemand, wer warum kontrolliert hatte. schliesslich - nachdem er mehrmals nachgefragt hatte - bekam er einen termin bei der ARGE und er sollte auskunft geben über seine freundin und ob er nicht doch dort wohne und das zimmer bei tantchen nur sozusagen als "ausrede" nutze.
da er ja bei tantchen gemeldet ist, mit seiner freundin weder ein gemeinsames konto führt noch sonst irgendwie finanziell verbandelt ist, sagte er ganz brav die wahrheit, nämlich, dass er dort höchstens mal zu gast sei, aber mehr nicht.
er war ja auf vieles gefasst aber nicht auf das, was dann kam: die sachbearbeiterin meinte, ein "zu gast" gäbe es nicht es gibt nur zusammen wohnen oder hald nicht und sie hätten ja bei mehrmaliger kontrolle festgestellt, dass er unter seiner meldeadresse nicht anzutreffen sei...(nach 2x kontrolle, unangemeldet!) und von daher nähmen sie an, er sei bei seiner freundin mehr als ein gast.........
ich frag mich nun, was soll das ganze? darf denn ein arbeitsloser nicht mal mehr zu gast sein? oder wie definieren die gast? 1x pro woche oder 3x im monat? wobei er ja stets auf postalischem wege und auf dem handy für die ARGE erreichbar ist, selbst wenn er "zu gast" bei seiner freundin ist. (sind ja nur knappe 300 m weg von tantchen)...also gibts denn da keine regelung oder ist es tatsächlich so, dass man nicht nur urlaub und abwesenheit vom wohnort melden muss, sondern auch den besuch bei freund/freundin??? und wie oft wird kontrolliert? und welche konsequenzen können daraus entstehen wenn jemand mehrmals nicht persönlich angetroffen wird?
so, das war umfangreicher als ich dachte, aber die geschichte ist so hammerhart, ich schüttle immer noch mein greises haupt..
gruss
Polarstern
nun, mal wieder ein fall aus meiner zahlreichen grossen verwandschaft:
"er" hartz VI empfänger, lebt seit ca. 1 jahr (da ging seine letzte feste beziehung in die brüche) bei einer weiläufig verwandten älteren dame (eine art gross-gross-tante, die omas waren schwestern oder so...also ganz weitläufig). als seine beziehung in die brüche ging hatte er es schwer, eine geeignete wohnung zu finden und war letztendlich froh, dass die tante ihm ein durchaus wohnliches zimmer angeboten hat.
dieses zimmer bewohnt er unentgeltlich, die alte dame lebt nämlich ganz allein und ist nicht mehr ganz gesund, sie ist froh, nächtens jemanden in rufweite zu haben, seit sie sich mal auf dem weg zum wc einen oberschenkelhalsbruch zugezogen hatte und die ganze nacht im gang liegen musste, bis am nächsten tag früh der pflegedienst kam und sie fand. auch erledigt "er" für sie kleinere besorgungen, hilft ihr mal die treppen runter (3ter stock) usw. ansonsten haben die beiden keine nähere beziehung zueinander, sie unterstützt ihn in keiner weise finanziell, klar, ab und zu springt mal wenn sie einen guten tag hat, ein selbstgebackener kuchen für ihn raus, das wars aber schon.
nun, wies hald so ist, hat er mittlerweile eine frau kennen und lieben gelernt, sie arbeitet halbtags, hat zwei kleine kinder und eine noch kleinere wohnung nicht weit vom haus der alten tante entfernt. die beiden haben sich zwar "gesucht und gefunden" aber zusammenziehen wollen sie auf keinen fall ( nicht nur aber eben auch wegen der unsäglichen geschichte mit den eheähnlichen gemeinschaften usw.).
allerdings ist "er" durchaus fast jeden tag tagsüber ein paar stunden bei ihr bzw. übernachtet auch mal bei ihr...sind ja erwachsene leute *g*.
nun kamen also die allseits beliebten controllettis vorbei, trafen ihn nicht an aber dafür die alte tante. diese machte die tür auf und meinte, "er" sei bei seiner freundin - und tantchen dachte sich nichts dabei, logischerweise- ist ja auch nix schlimmes dabei.
die herrschaften kamen also nach ca. 2 wochen ein zweitesmal vorbei - und wieder war nur tantchen zuhause. diesemal waren sie allerdings etwas forscher, ohne ihren namen oder ihren ausweis vorzuzeigen überzeugten sie das 87 jährige tantchen davon, sie doch in die wohnung zu lassen, was die lady auch tat. sie ließen sich von ihr das zimmer von ihm zeigen, seinen kleiderschrank und natürlich machten sie auch die obligatorische zahnbürsten-und rasierzeugkontrolle. ohne irgendeinen kommentar trollten sie sich wieder (was tantchen als äusserst unhöflich empfand) nur um 5 minuten später erneut zu klingeln und zu fragen, wo denn "er" sei und wo denn diese freundin wohne bei der "er" sich derzeit aufhalte. tantchens gedächtnis ist nicht mehr ganz zuverlässig was hausnummern betrifft und auch der nachname der freundin fiel ihr nicht mehr ein, also war diese auskunft relativ nutzlos für die controllettis.
auf den hinweis, sie könnte doch gerne die handynummer von "er" raussuchen (die das arbeitsamt ja eigentlich sowieso hat) damit sie ihn anrufen könnten, er könne ja in 5 min da sein, zucken sie mit den schultern und trollten sich erneut.
da sie weder ihren namen noch ihren ausweis gezeigt hatten, wusste auf nachfrage bei der ARGE niemand, wer warum kontrolliert hatte. schliesslich - nachdem er mehrmals nachgefragt hatte - bekam er einen termin bei der ARGE und er sollte auskunft geben über seine freundin und ob er nicht doch dort wohne und das zimmer bei tantchen nur sozusagen als "ausrede" nutze.
da er ja bei tantchen gemeldet ist, mit seiner freundin weder ein gemeinsames konto führt noch sonst irgendwie finanziell verbandelt ist, sagte er ganz brav die wahrheit, nämlich, dass er dort höchstens mal zu gast sei, aber mehr nicht.
er war ja auf vieles gefasst aber nicht auf das, was dann kam: die sachbearbeiterin meinte, ein "zu gast" gäbe es nicht es gibt nur zusammen wohnen oder hald nicht und sie hätten ja bei mehrmaliger kontrolle festgestellt, dass er unter seiner meldeadresse nicht anzutreffen sei...(nach 2x kontrolle, unangemeldet!) und von daher nähmen sie an, er sei bei seiner freundin mehr als ein gast.........
ich frag mich nun, was soll das ganze? darf denn ein arbeitsloser nicht mal mehr zu gast sein? oder wie definieren die gast? 1x pro woche oder 3x im monat? wobei er ja stets auf postalischem wege und auf dem handy für die ARGE erreichbar ist, selbst wenn er "zu gast" bei seiner freundin ist. (sind ja nur knappe 300 m weg von tantchen)...also gibts denn da keine regelung oder ist es tatsächlich so, dass man nicht nur urlaub und abwesenheit vom wohnort melden muss, sondern auch den besuch bei freund/freundin??? und wie oft wird kontrolliert? und welche konsequenzen können daraus entstehen wenn jemand mehrmals nicht persönlich angetroffen wird?
so, das war umfangreicher als ich dachte, aber die geschichte ist so hammerhart, ich schüttle immer noch mein greises haupt..
gruss
Polarstern