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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II-Streichung wegen Unzustellbarkeit des Bescheides


Barney
01.09.2008, 00:19
Hallo, zuerst ein Lob für dieses Forum hier, bin nun schon ein gutes Weilchen hier unterwegs und lese sehr interessiert mit.

Nun zu meinem Problem:
Ich bin Mitte Juli arbeitslos geworden und musste ALGII beantragen. Dies passierte auch sofort und Ende des Monats hatte ich zum ersten Mal Geld auf dem Konto. Soweit also alles gut. Da ich aber der GEZ einen Antrag auf Befreiung schicken wollte, wartete ich nun noch auf die schriftliche Bewilligung von Hartz 4, doch nichts geschah.
Da ich von der ARGE für den 21. August eine Einladung bekam, wollte ich dort nachfragen, was mit dem Bescheid ist. Kurz vor dieser Einladung habe ich dann eine neue Arbeitsstelle gefunden und den Vertrag unterzeichnet, der ab 08.09. beginnt.
Als ich zu dem Termin erschien, empfing mich die Beraterin gleich mit den Worten "Was ist denn bei Ihnen los, ist Ihr Briefkasten verstopft?". Ich war erstmal komplett überrascht, was die gute Frau denn von mir wolle, dann erklärte sie mir, sie hätte mir zwei Einladungen schicken müssen, da die erste mit einem Vermerk der Unzustellbarkeit zurückkam.
Ich muss dazu sagen, dass ich in der Großstadt wohne und wirklich noch nie Probleme hatte, Briefe und Pakete ordnungsgemäß zugestellt zu bekommen.
Nun gut, dachte ich, kann ja mal passieren. Ich berichtete von meiner neuen Arbeitsstelle und fragte dann, wie es denn wäre, ob ich für die sieben Tage im September noch Anspruch auf Geld hätte, und wo denn überhaupt mein schriftlicher Bescheid bleibe. Die Beraterin guckte danach in ihren Rechner und meinte "Sie haben überhaupt keinen Anspruch mehr auf ALG II". Ich fiel natürlich aus allen Wolken. Nach einer Rücksprache mit der Leistungsabteilung kam dann heraus, dass auch mein Bewilligungsbescheid nicht zugestellt werden konnte, und mir deswegen sofort alle Leistungen gestrichen worden waren.
Mir dämmerte dann langsam, was hier los ist: Die ARGE schickt bei uns in der Stadt die Post per privatem Briefdienst ab. Nun ist es in meinem Haus so, dass die Briefkästen im Treppenhaus sind, und die Haustür ist immer zu. Die normale Post hat einen Schlüssel, der private Dienst natürlich nicht. Wenn also keiner der Mieter da ist, wenn der Zusteller klingelt, nimmt er die Post einfach wieder mit.
Ich meinte zu der Beraterin, ich könne doch nicht den ganzen Tag zu Hause warten und dafür sorgen, dass der Briefdienst ins Haus könne. Darauf meinte sie, das wäre der ARGE egal, wenn die Post nicht zugestellt werden kann, bekomme ich halt kein Geld. Für mich eine Riesen-Unverschämtheit.
Anspruch auf anteiliges ALGII für den Monat September habe ich übrigens auch nicht, weil ich am Ende des Monats Gehalt bekomme. Ich habe jetzt nur eine Übergangshilfe bewilligt bekommen.

Meine Frage ist nun, ist das alles rechtens, was die ARGE da macht? Wie kann es sein, dass sich auf einen privaten Briefdienst verlassen wird, und bei Nichtzustellung ohne jegliche Rückfrage sofort alle Leistungen eingestellt werden?
Im Grunde könnte es mir ja egal sein, weil ich wieder einen Job habe, aber trotzdem finde ich es reichlich unverschämt, und ich könnte mir denken, dass auch andere Menschen davon betroffen sind. Und wenn ich keine Arbeit gefunden hätte, hätte ich für September keinerlei Geld bekommen, das wäre katastrophal gewesen. Unglaublich aus meiner Sicht...

Betroffener
01.09.2008, 00:41
:welcome: Barney

Danke für den Hinweis - das Thema ist durchaus bekannt, aber kaum lösbar. >Privatisierung ist doch was schönes.
Aber es ist typisch, da sofort Schuldzuweisungen beim Antragsteller abzuladen und ihm das Geld zu streichen - nur weil der Zustelldienst nicht zustellen kann, sein Unvermögen aber so beschreibt, als läge das Problem beim Kunden.

Zum Thema wäre sicher eine Beschwerde sowohl bei dem Dienstleister als auch beim Versender durchaus sinnvoll - obwohl das wohl beiden ziemlich egal sein dürfte.

Die Vielzahl von unterschiedlichen Zustelldiensten, die da täglich die gleichen Stellen nacheinander abfahren und mehrmals täglich die Briefkästen abfüllen - wenn sie denn überhaupt rankommen - sowie teilweise weder des Lesens noch des Schreibens mächtige Zusteller ergeben da leider ein ganz zwielichtiges Bild.

Man darf auch gespannt sein, wie das Thema bei den Steuer-ID (manche sagen auch "Personenkennziffer" dazu) weitergeht, die aber wohl immerhin als Post Infobrief versandt werden - also in der Wertigkeit ganz unten liegen. Da soll es bislang über eien Million "Querschläger" gegeben haben.

Roady
01.09.2008, 06:25
Zum Thema wäre sicher eine Beschwerde sowohl bei dem Dienstleister als auch beim Versender durchaus sinnvoll - obwohl das wohl beiden ziemlich egal sein dürfte.



Ersterem zumindest sollte es nicht egal sein, denn durch dass, das seine Mitarbeiter offensichtlich und nachweislich Fehler machen, die für andere ein erhebliches finanzielles und gesundheitliches Problem darstellen können, müßte er eigentlich haftbar gemacht werden können, wenn auch nur zivilrechtlich.

lumie
01.09.2008, 11:26
Hallo, Barney
Ich vermute mal ganz stark, dass Du aus derselben Großstadt kommst, wie ich. Ich darf seit einiger Zeit meine Post von der ARGE im gelben Umschlag von der Post abholen. Vermutlich hat da auch einiges nicht so recht geklappt mit diesem privaten Zustelldienst.
Viele Grüße von lumie

Barney
01.09.2008, 12:35
Dankeschön für eure Antworten, eine Beschwerde werde ich wohl definitiv einreichen. Obwohl man sich dabei vorkommt, als ob man gegen Windmühlen kämpft.

@lumie: Ich komme aus der Landeshauptstadt, passt das?

lumie
01.09.2008, 12:39
Nee, passt leider nicht.
Ich bin aus der Stadt, die mal vor einiger Zeit als Heldenstadt bezeichnet wurde, alles klar.
LG lumie