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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Betriebskostenabrechnung/Guthaben auf ALG I?


Chris193
30.08.2006, 12:36
Hallo miteinander!

Ich, Christian 28, beziehe seit 01/05 ALG II und wohnte zu der Zeit mit meiner Freundin zusammen.

Im Jahr 2002-04 wohnte ich mit meiner berufstätigen, damaligen Freundin in Bremerhaven zusammen. Im Oktober 2004 trennten wir uns, ich blieb in der Wohnung (95qm, 4 Zimmer, 2 Bäder).
Allerdings liess ich mich aus dem Mietvertrag streichen (Bestätigung des Vermieter habe ich) und wir setzten einen Untermietvertrag auf. Zu dieser Zeit wohnte ich aber nicht dauernd bei ihr, sondern auch mal für einige Wochen bei einer Freundin.

Da wir uns aber noch gut verstanden, blieb es auch erstmal bei der gemeinsamen Wohnung. Allerdings getrennte Räume (Schlafzimmer, Bad).

Im März 2005 zogen wir dann gemeinsam nach Leipzig. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Beziehung, wir kümmerten uns nicht um einander.

Die Wohnung nahmen wir zusammen, weil wir bis dahin gut ausgekommen sind und uns keine eigene Wohnung leisten konnten/wollten.

Im Juli des letzten Jahres hatten wir, inzwischen beide mit neuen Partnern, einen einmaligen Rückfall der 9 Monate später unseren Sohn hervor brachte.

Im Oktober 05 bekam ich vom Amt einen Anhörungsbogen, man war der Meinung dass es sich bei uns nicht um eine WG handelt sondern um eine Lebensgemeinschaft. Ich verneinte dies und hörte bis Juni 06 nichts mehr vom Amt.

Im November/Dezember teilte sie mir mit, dass sie schwanger von mir sei. Wir meldeten dies umgehend der ARGE und gründeten sogleich eine Bedarfgemeinschaft. Bis zum Dezember allerdings war das eine reine WG.

Im März bekam sie dann das Mutterschaftsgeld, bei mir wurde deshalb eine Überzahlung von 55 Euro gemacht - wir hätten das angeblich zu spät gemeldet.... was aber nicht stimmte.

Im April kam unser Sohn, im Juni kamen dann 3 Forderungen vom Amt:

55,10 Euro wg. Mutterschaftsgeld - würde ich vielleicht noch einsehen, Widerspruch wurde aber rechtzeitig eingereicht

110,86 Euro Betriebskostenguthaben aus der alten Wohnung, für den Zeitraum 2004/2005 - ich wohnte allerdings nur bis 10/2004 ständig darin

2860 Euro da wir angeblich seit 05/05 schon eine eheähnliche Gemeinschaft waren, das aber nicht stimmt. wir haben dem Amt am 7.,8. oder 9.12.05 mitgeteilt das wir ab sofort eine Lebensgemeinschaft sind.

Ich habe für alle Forderungen Widersprüche fristgerecht eingreicht, diese sind scheinbar noch in Bearbeitung - bis auf die Forderung der 2860 Euro. Dieser Widerspruch kam angeblich nicht an. Allerdings habe ich alle 3 Widersprüche direkt beim Briefkasten des Amtes persönlich reingesteckt. Es kam eine Bestätigung über die 55 und 110 Euro Forderungen.

Nun bekam meine Freundin vor einigen Wochen die Forderung 110 Euro aus der Betriebsklostenabrechnung und 55 Euro Mutterschaftsgeld zurück zu zahlen.
Es kam nur ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, kein vorheriger Anhörungsbogen. Darin steht
"... Arbeitslosengeld II (Kosten der Unterkunft) 110,86 Euro
Arbeitslosengeld II (Regelleistung) 55,10"

Das Problem in diesem Bescheid ist, dass sie zu keiner Zeit ALG II bezogen hat. Sie bekam nur ALG I und danach Mutterschaftsgeld.
Daher ist dieser Bescheid auch fehlerhaft (wie überhaupt alle!! Schreiben des Amtes- sowie inhaltlich, der Rechtschreibung oder den Fakten).

Nun möchte ich u.a. wissen, ob das Amt eine Rückzahlung der Betriebskosten auf das ALG I anrechnen darf, normalerweise doch wohl nicht, oder?

Wie kann ich dem Amt nun klarmachen, dass es bis zum 09.12.05 nur eine WG gab?

Ich habe auch noch genug andere Probleme mit denen, die Forderungen sind nur die Spitze des Eisbergs.

Wir wissen auch nicht genau wann die Rückzahlung kam, es war irgendwann im Sommer/Spätsommer des letzten Jahres. Mir wurde das ja schon angerechnet bzw. versucht, allerdings habe ich das Geld aus der BK-Abrechnung nie bekommen.

Betroffener
30.08.2006, 16:44
:welcome: Christian,

schnapp Dir kurzfristig den Teamleiter oder den Chef der ArGe und kläre das mit dem.

Wenn es nicht funktioniert - ab zum Sozialgericht.

Ggf. vorher noch eine lokale Beratungsstelle aufsuchen.

Adressen findest Du hier:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Viel Erfolg

Chris193
30.08.2006, 17:08
Danke für den Tipp, hätte aber noch eine kurze Frage hierzu.
Ist das Guthaben der Betriebskosten-/Nebenkostenabrechnung bei ALG I anrechenbar?

Habe heute mal wieder den ganzen Vormittag an Widersprüchen geschrieben, will aber lieber vorher wissen ob ich die Fakten nicht doch verdreht habe.

Betroffener
30.08.2006, 22:16
Bei ALG I (Versicherungsleistung) gibt es das ganze Gedöns nicht!

Du hast das System noch nicht verstanden ...
Es geht um das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft und da werden Normalverdiener und ALG I Bezieher schlicht per Einkommens- und Vermögensanrechnung zwangsweise eingemeindet per Überstülpung des Bedarfssatzes für 2 Erwachsene = 622 € + Mehrbedarfe + KdU.
Alles was als Einkommen dazu kommt, wird abzgl. Freibeträge (nur für wirkliche Arbeit) auf diesen Bedarfssatz angerechnet.

Und in der Bedarfsgemeinschaft gilt auch das ALG I als anrechenbares Einkommen.

Nach BGB seid ihr nicht gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, aber das SGB II mitsamt dem "Gesetzgeber" schert das einen Dreck.

Chris193
30.08.2006, 22:58
Im Gegenteil, ich habe mich scheinbar missverständlich ausgedrückt.
Meine Freundin hat zu keinem Zeitpunkt jemals ALG II bezogen, erst seitdem wir zu dritt sind, bezieht sie auch ALG II.

Die 110,86 Euro gingen letztes Jahr im August auf ihr Konto ein, da waren wir noch keine Lebensgemeinschaft etc.
Die 55,10 Euro Überzahlung an Mutterschaftsgels bzw. ALG II habe !ich! bekommen.
Macht zusammen 165,96 Euro, die das Amt noch vor wenigen Wochen von mir wollte, inzwischen läuft da ein Widerspruch.
Das Amt hat somit kein Recht, es in einem schwebenden Widerspruchsverfahren und ohne Anhörung von meiner Freundin zu fordern.

Das Amt wendet sich aber nun an sie, obwohl sie eben nie ALG II bezog und nun im Mutterschaftsjahr ist, auch wenn wir seit 9.12.05 eine BG Nummer haben und eine gemeldete Lebensgemeinschaft sind, so kann das Amt eben nicht Geld zurück fordern, was nie auf meinem Konto einging.
Die Rückzahlung betraf nur sie, ich schied am xx.10.04 aus dem Mietvertrag aus. Somit ergibt sich ein ganz anderer Betrag.

Muss das Amt nicht eigentlich ein Berechnungsbogen bei solchen Forderungen beifügen?
Die ursprüngliche Rückzahlung war 5xx,xx Euro, abzüglich von einem Restanteil der Mietsicherung waren es ~320 Euro aus der Betriebskostenabrechnung.

Von daher läuft da mal wieder was gewaltig schief. Das Amt wird erstmal nichts von uns bekommen, habe mir schon einen Anwalt gesucht der mich/uns in allen Belangen vertreten soll.

Sollte dies nicht fruchten, werde ich eben einen anderen Weg gehen. Muss mich noch informieren wie es ist, wenn ich bzw. wir ALG II beziehen, das Amt Ansprüche gelten maht und wir in Privatinsolvenz gehen sollten. Schliesslich ist von den paar Kröten ALG II kaum was zum pfänden übrig.

Zahlen werde ich nicht freiwillig und ohne Gegenwehr.
Da mir das Amt meine Umschulung verwehrt, bleibt mir viel Zeit durch alle Instanzen zu klagen. Wohlgemerkt geht es hierbei nicht um die "läppischen" 165,96 Euro, sondern um die Hauptforderung in Höhe von 3016,12 Euro.

Sämtliche Bescheide, Anhörungbogen und andere Schreiben des Amtes in diesen Sachen waren gespickt von inhaltlichen und zeitlichen Fehlern.
Wenn ich derzeit an das Amt denke könnte ich nur noch :-x !

blauerstern20
10.07.2009, 18:44
Hallo ich hoffe ich bin hier richtig und kann hier meine Frage stellen.

Habe letztes Jahr im August meine Nebenkostenabrechnung bekommen und hatte ein Guthaben von fast 260 Euro. Das Geld ging auch erstmal auf mein Konto. Hab dem ARGE auch alles vorgezeigt. Man muss dazu sagen, dass ich bis 31.07.2008 Bafög bekommen habe und erst ca ein Monat im ALG2 Empfang war als die Betriebskostenabrechnung kam.

Die guten Leute haben sich die ganze Zeit nicht gemeldet. Jetzt vor 2 Tagen habe ich einen Brief bekommen und soll die ganzen Betriebskosten zurück zahlen.

Wie viel Zeit haben die um das Geld zurückzufordern. Immerhin ist das ja jetzt schon fast ein Jahr. Verjährt sowas auch mal. Man kann doch nicht immer davon ausgehen, dass die sich nach Jahren melden und das ganze Geld zurück haben wollen.

Über eine Antwort würde ich mich echt freuen..Ich danke euch jetzt schon mal.