Chris193
30.08.2006, 12:36
Hallo miteinander!
Ich, Christian 28, beziehe seit 01/05 ALG II und wohnte zu der Zeit mit meiner Freundin zusammen.
Im Jahr 2002-04 wohnte ich mit meiner berufstätigen, damaligen Freundin in Bremerhaven zusammen. Im Oktober 2004 trennten wir uns, ich blieb in der Wohnung (95qm, 4 Zimmer, 2 Bäder).
Allerdings liess ich mich aus dem Mietvertrag streichen (Bestätigung des Vermieter habe ich) und wir setzten einen Untermietvertrag auf. Zu dieser Zeit wohnte ich aber nicht dauernd bei ihr, sondern auch mal für einige Wochen bei einer Freundin.
Da wir uns aber noch gut verstanden, blieb es auch erstmal bei der gemeinsamen Wohnung. Allerdings getrennte Räume (Schlafzimmer, Bad).
Im März 2005 zogen wir dann gemeinsam nach Leipzig. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Beziehung, wir kümmerten uns nicht um einander.
Die Wohnung nahmen wir zusammen, weil wir bis dahin gut ausgekommen sind und uns keine eigene Wohnung leisten konnten/wollten.
Im Juli des letzten Jahres hatten wir, inzwischen beide mit neuen Partnern, einen einmaligen Rückfall der 9 Monate später unseren Sohn hervor brachte.
Im Oktober 05 bekam ich vom Amt einen Anhörungsbogen, man war der Meinung dass es sich bei uns nicht um eine WG handelt sondern um eine Lebensgemeinschaft. Ich verneinte dies und hörte bis Juni 06 nichts mehr vom Amt.
Im November/Dezember teilte sie mir mit, dass sie schwanger von mir sei. Wir meldeten dies umgehend der ARGE und gründeten sogleich eine Bedarfgemeinschaft. Bis zum Dezember allerdings war das eine reine WG.
Im März bekam sie dann das Mutterschaftsgeld, bei mir wurde deshalb eine Überzahlung von 55 Euro gemacht - wir hätten das angeblich zu spät gemeldet.... was aber nicht stimmte.
Im April kam unser Sohn, im Juni kamen dann 3 Forderungen vom Amt:
55,10 Euro wg. Mutterschaftsgeld - würde ich vielleicht noch einsehen, Widerspruch wurde aber rechtzeitig eingereicht
110,86 Euro Betriebskostenguthaben aus der alten Wohnung, für den Zeitraum 2004/2005 - ich wohnte allerdings nur bis 10/2004 ständig darin
2860 Euro da wir angeblich seit 05/05 schon eine eheähnliche Gemeinschaft waren, das aber nicht stimmt. wir haben dem Amt am 7.,8. oder 9.12.05 mitgeteilt das wir ab sofort eine Lebensgemeinschaft sind.
Ich habe für alle Forderungen Widersprüche fristgerecht eingreicht, diese sind scheinbar noch in Bearbeitung - bis auf die Forderung der 2860 Euro. Dieser Widerspruch kam angeblich nicht an. Allerdings habe ich alle 3 Widersprüche direkt beim Briefkasten des Amtes persönlich reingesteckt. Es kam eine Bestätigung über die 55 und 110 Euro Forderungen.
Nun bekam meine Freundin vor einigen Wochen die Forderung 110 Euro aus der Betriebsklostenabrechnung und 55 Euro Mutterschaftsgeld zurück zu zahlen.
Es kam nur ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, kein vorheriger Anhörungsbogen. Darin steht
"... Arbeitslosengeld II (Kosten der Unterkunft) 110,86 Euro
Arbeitslosengeld II (Regelleistung) 55,10"
Das Problem in diesem Bescheid ist, dass sie zu keiner Zeit ALG II bezogen hat. Sie bekam nur ALG I und danach Mutterschaftsgeld.
Daher ist dieser Bescheid auch fehlerhaft (wie überhaupt alle!! Schreiben des Amtes- sowie inhaltlich, der Rechtschreibung oder den Fakten).
Nun möchte ich u.a. wissen, ob das Amt eine Rückzahlung der Betriebskosten auf das ALG I anrechnen darf, normalerweise doch wohl nicht, oder?
Wie kann ich dem Amt nun klarmachen, dass es bis zum 09.12.05 nur eine WG gab?
Ich habe auch noch genug andere Probleme mit denen, die Forderungen sind nur die Spitze des Eisbergs.
Wir wissen auch nicht genau wann die Rückzahlung kam, es war irgendwann im Sommer/Spätsommer des letzten Jahres. Mir wurde das ja schon angerechnet bzw. versucht, allerdings habe ich das Geld aus der BK-Abrechnung nie bekommen.
Ich, Christian 28, beziehe seit 01/05 ALG II und wohnte zu der Zeit mit meiner Freundin zusammen.
Im Jahr 2002-04 wohnte ich mit meiner berufstätigen, damaligen Freundin in Bremerhaven zusammen. Im Oktober 2004 trennten wir uns, ich blieb in der Wohnung (95qm, 4 Zimmer, 2 Bäder).
Allerdings liess ich mich aus dem Mietvertrag streichen (Bestätigung des Vermieter habe ich) und wir setzten einen Untermietvertrag auf. Zu dieser Zeit wohnte ich aber nicht dauernd bei ihr, sondern auch mal für einige Wochen bei einer Freundin.
Da wir uns aber noch gut verstanden, blieb es auch erstmal bei der gemeinsamen Wohnung. Allerdings getrennte Räume (Schlafzimmer, Bad).
Im März 2005 zogen wir dann gemeinsam nach Leipzig. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Beziehung, wir kümmerten uns nicht um einander.
Die Wohnung nahmen wir zusammen, weil wir bis dahin gut ausgekommen sind und uns keine eigene Wohnung leisten konnten/wollten.
Im Juli des letzten Jahres hatten wir, inzwischen beide mit neuen Partnern, einen einmaligen Rückfall der 9 Monate später unseren Sohn hervor brachte.
Im Oktober 05 bekam ich vom Amt einen Anhörungsbogen, man war der Meinung dass es sich bei uns nicht um eine WG handelt sondern um eine Lebensgemeinschaft. Ich verneinte dies und hörte bis Juni 06 nichts mehr vom Amt.
Im November/Dezember teilte sie mir mit, dass sie schwanger von mir sei. Wir meldeten dies umgehend der ARGE und gründeten sogleich eine Bedarfgemeinschaft. Bis zum Dezember allerdings war das eine reine WG.
Im März bekam sie dann das Mutterschaftsgeld, bei mir wurde deshalb eine Überzahlung von 55 Euro gemacht - wir hätten das angeblich zu spät gemeldet.... was aber nicht stimmte.
Im April kam unser Sohn, im Juni kamen dann 3 Forderungen vom Amt:
55,10 Euro wg. Mutterschaftsgeld - würde ich vielleicht noch einsehen, Widerspruch wurde aber rechtzeitig eingereicht
110,86 Euro Betriebskostenguthaben aus der alten Wohnung, für den Zeitraum 2004/2005 - ich wohnte allerdings nur bis 10/2004 ständig darin
2860 Euro da wir angeblich seit 05/05 schon eine eheähnliche Gemeinschaft waren, das aber nicht stimmt. wir haben dem Amt am 7.,8. oder 9.12.05 mitgeteilt das wir ab sofort eine Lebensgemeinschaft sind.
Ich habe für alle Forderungen Widersprüche fristgerecht eingreicht, diese sind scheinbar noch in Bearbeitung - bis auf die Forderung der 2860 Euro. Dieser Widerspruch kam angeblich nicht an. Allerdings habe ich alle 3 Widersprüche direkt beim Briefkasten des Amtes persönlich reingesteckt. Es kam eine Bestätigung über die 55 und 110 Euro Forderungen.
Nun bekam meine Freundin vor einigen Wochen die Forderung 110 Euro aus der Betriebsklostenabrechnung und 55 Euro Mutterschaftsgeld zurück zu zahlen.
Es kam nur ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, kein vorheriger Anhörungsbogen. Darin steht
"... Arbeitslosengeld II (Kosten der Unterkunft) 110,86 Euro
Arbeitslosengeld II (Regelleistung) 55,10"
Das Problem in diesem Bescheid ist, dass sie zu keiner Zeit ALG II bezogen hat. Sie bekam nur ALG I und danach Mutterschaftsgeld.
Daher ist dieser Bescheid auch fehlerhaft (wie überhaupt alle!! Schreiben des Amtes- sowie inhaltlich, der Rechtschreibung oder den Fakten).
Nun möchte ich u.a. wissen, ob das Amt eine Rückzahlung der Betriebskosten auf das ALG I anrechnen darf, normalerweise doch wohl nicht, oder?
Wie kann ich dem Amt nun klarmachen, dass es bis zum 09.12.05 nur eine WG gab?
Ich habe auch noch genug andere Probleme mit denen, die Forderungen sind nur die Spitze des Eisbergs.
Wir wissen auch nicht genau wann die Rückzahlung kam, es war irgendwann im Sommer/Spätsommer des letzten Jahres. Mir wurde das ja schon angerechnet bzw. versucht, allerdings habe ich das Geld aus der BK-Abrechnung nie bekommen.