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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsches Ausstellungsdatum - Mitschuld der Agentur


gueva
02.09.2008, 00:06
Hallo,

mein Antrag GZ wurde Aufgrund unzureichenden Restanspruchs verweigert.

Am Tag der Arbeitssuchendmeldung (28.03.08) hatte ich noch 96 Tage Leistungsanspruch auf ALG I (dies war abzüglich einer 84 Tage Sperrzeit - Bescheid am 16.04 erhalten). Beim ersten Besuch erwähnte ich mich Selbstständig machen zu wollen und erfragte nach GZ Förderung. Es wurde weiterhin festgestellt das ich 180 Tage ALg I berechtigt war und eine Sperrzeit eintreten würde, was sich vorher einzig wusste. Daraufhin bekam ich einen GZ-Berater Termin am 10.04.08 wo mir der Antrag mit selben Datum ausgestellt wurde.

Da ich anschliessend natürlich länger für die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen brauchte, empfahl mir meine SB den Antrag rückwirkend einzureichen. Leider hatte ich mich im Datum der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geirrt, hatte somit nur 82 Tage (am 11.04.2008). Der Erstattungsbescheid folgte.

Ich legte Widerspruch ein und reichte alle nötigen Unterlagen (Anmeldung beim FA einer freiberuflich Tätigkeit, sowie eine Auftragsbestätigung)mit neuem Datum zum 01.04.2008 mit ein. Ich hoffte das Ausstellungsdatum des internen, von der Afa an mich ausgestellten, Antrags würde auch auf den 01.04 geändert, was anscheinend notwendig ist und nicht unter meinem Einfluss stand. Der Widerspruch wurde als unbegründet abgewiesen (schlicht keine 90 Tage - zum 2. Mal). Weiterhin betonte ich nicht über Bedingungen (90 T) und Konsequenzen (Rückerstattungsbescheid) im Vorfeld jemals informiert geworden zu sein, und stellte eine klare Mitverantwortung Seitens der Afa fest. Das hat anscheinend niemanden beeindruckt.

Die Rechtsbehelfsstelle empfahl mir ein formloses Schreiben abzuschicken um die Entscheidung ggfs zu ändern („Antrag auf Rücknahme des Bescheides“). Auch dies wurde abgewiesen. Ich hatte dafür einen Nachtrag im Vermerk mit der ersten SB veranlasst, damit klar ist das ich am 28.03.08 um einen GZ Antrag bat.

Kein Mitarbeiter beantwortet mir die Frage warum ich einen Antrag nach Auslauf der 90 Tage Frist erhalten habe, obwohl meine Situation mind. 2 Personen bekannt gewesen sein musste. Die Aussagen der SB waren stets recht optimistisch und positiv. Und nun wird gemauert. Auskunftspflicht merkte ich sehr wenig von und hatte hatte so nun den Genuss von ganzen 3 Tagen ALG I. Der Optimismus ist verflogen, da wär ich lieber bei ALG gebleiben ohne jetzt an schulden denken zu müssen.

Ist das Normal? Im Gericht könnte sogar ich mich recht gut vertreten, weil bisher keine glaubwürdigen Argumente Seitens der Agentur aufgeführt wurden.

viele Grüße,
Gue

Betroffener
07.09.2008, 22:35
Jetzt mal noch eine Frage:
Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.

Wäre denn die Aufnahme der Selbständigkeit inkl. der Beurteilung Deines Konzeptes durch die sachverständige Stelle überhaupt realistisch machbar gewesen? Gewerbe anmelden dauert ja nur ein Stündchen - aber der Rest?

Ansonsten würde ich mit dem JobCenter da nicht lange rum machen und mich direkt an die Regionaldirektion wenden - vielleicht sehen die das etwas anders, kennen Ausnahmetatbestände oder sonstwas, was Dir weiter hilft.
Regionaldirektionen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27290/Navigation/zentral/Servicebereich/Ueber-Uns/Regional-Direktionen/Regional-Direktionen-Nav.html)

Auf jeden Fall sind die auch weisungsbefugt bzw. können Dinge wieder "gerade biegen" lassen.

Viel Erfolg