Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bemessungentgelt richtig???
Hallo
ich habe meinen Bewillungsbescheid gestern ins Haus bekommen, und bin überrascht, wie gering das ALG I ausgefallen ist:
Ich habe 3 Jahre lang für 3000 Euro/monat brutto gearbeitet, dann 4 Monate nichts verdient (auch kein ALG-Antrag gestellt), und dann 2 Monate wieder für 3200 Euro/monat brutto gearbeitet bis ich arbeitslos wurde.
Dem Bescheid nach wurde das Bemessungsentgelt auf 65,33 Eur festgelegt, was ja ungefähr 2000 Euro brutto(?) entspricht, oder nicht? Das ist doch nicht korrekt bearbeitet worden, oder?
Waere über jede Hilfe dankbar.
Vielen Dank
hfc
Betroffener
30.08.2006, 17:35
Schau Dir mal die Begrifflichkeiten zum Bemessungsentgelt an (auf Deinen Lohnabrechnungen und im ALG I -Bescheid - nur das ist für die Ermittlung der ALG I Höhe zuständig - nicht Dein Brutto- oder Netto-Einkommen.
Und von diesem Bemessungsentgelt sind es dann pauschal gesagt 60% bei Alleinstehenden oder 67% in anderen Fällen.
Seebarsch
30.08.2006, 19:04
Also irgendwie stinkt die Sache und ich hab da einen besonderen Verdacht !
Normalerweise wird das in den letzten 12 Monaten durchschnittlich erzielte kalendertäglichen Entgelt herangezogen !
Bei Dir würde das ungefähr dann so aussehen:
6 Monate a 3000 € = 18000 €
2 Monate a 3200 € = 6400 €
8 Monate = 24400 € = : 8 = 3050 = ca 101.67 € täglich
Wenn man allerdings die Gesamtsumme von 24400 durch 12 Monate teilt, kommt man auf ca 67,77 €.
Ich habe grob gerechnet, wobei es allerdings bei der Berechnung auf jeden einzelnen Tag ankommt.
Ich vermute, dass die die 4 Monate ohne Entgelt mit einbezogen haben, obwohl die draussen bleiben müssen !
Gegen den Bescheid solltest Du sofort einen Widerspruch einlegen !
:twisted:
@Betroffener:
Den Begriff Bemessungsentgelt finde ich nicht auf meiner Lohnabrechnung, und auf dem Bescheid steht halt 65,33 EUR drauf...!?
@Seebarsch:
Das ist auch genau meine Vermutung, aber ich wusste halt nicht, ob die 4 Monate ohne Gehalt mit angerechnet werden oder nicht, und wenn, ob man dann nicht besser über 24 Monate gemittelt hätte. Hast du vielleicht eine Referenz, wo drin steht, dass die 4 Monate nicht angerechnet werden dürfen, oder hast du einen Tipp, wie ich den Widerspruch formulieren und begründen sollte?
Vielen Dank!!!
hfc
StephanK
30.08.2006, 22:58
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen findest Du hier (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG003900000).
Den Begriff Bemessungsentgelt wirst Du in der Lohnabrechnung vergeblich suchen; er spielt nur bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Rolle. Die Höhe des Bemessungsentgeltes ist im Arbeitslosengeld-Bescheid aufgeführt.
Ich kann mich Seebarschs Empfehlung nur anschließen: Leg Widerspruch ein!
Betroffener
31.08.2006, 01:41
Ihr habt ja Recht:
Auf der Lohnabrechnung ist das SV-Brutto.
Ansonsten gleiche Meinung - Einspruch einlegen.
Seebarsch
31.08.2006, 18:56
@hfc
Der Widerspruch muss nicht gross rechtlich begründet werden.
Das kann etwa so gehen:
Gegen den Bescheid vom .... lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Die Höhe des Bemessungsentgeltes von ... € täglich steht in keinem Verhältnis zu meinem Bruttolohn.
Im Bemessungszeitraum erzielte ich ca. 3000 € brutto, was in etwa täglich 100 € entspricht. Der Unterscheid zwischen den 2 Beträgen ist zu hoch !
....
Allein wenn das Wort Widerspruch fällt, ist der gesamte Bescheid auf seine Richtigkeit zu prüfen !
:geist:
Vielen Dank,
das waren wirklich alles sehr wertvolle Tips! Dieses Board hier ist super! Danke!
Ich habe jetzt einen Termin mit der Arbeitsagentur vereinbart und werde dort den Widerspruch persönlich bei der Sachbearbeiterin abgeben und hoffentlich gleich auch besprechen.
Das muss ich hier noch loswerden. Mir ist schon mal vor ungefähr zehn Jahren so eine Geschichte passiert: Ich hatte Widerspruch bzgl. eines Kindergeldbescheids eingereicht und der wurde zu meiner Überraschung abgelehnt. Ich bin dann hin und habe tatsächlich die Sachbearbeiterin in ihrem Büro angetreffon. Nach kurzer Erklärung des Sachverhalts sagte sie, dass ich recht hätte. Auf die Frage hin, warum sie dann den Widerspruch abgelehnt hat, zeigte sie mir auf einen Stapel Akten auf ihrem Schreibtisch und fragte, wie sie sonst das alles schaffen soll!
Viele Gruesse
hfc
Seebarsch
31.08.2006, 21:37
Ne sehr gute Idee,
in einem persönlichen Gespräch bekommt man die Sache vielleicht schneller geregelt als über einen Widerspruch !
Allerdings dabei darauf achten, dass die Widerspruchsfrist nicht abläuft !
Viel Glück !
:sapplaus:
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