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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Midijob angemeldet, ist aber keiner!


AnniG
02.09.2008, 07:47
Hallo,

ich hab ein etwas kompliziertes Problem. Vieleicht kann mir ja jemand helfen. Also mein Mann hat ein Jobangebot von einem Bekannten von uns bekommen. Es wäre als Imbissverkäufer (Döner, Bratwurst usw.). Die Arbeitszeiten würden jeden Tag 12 Stunden betragen (von 10:00 - 22:00) und das 6 Tage die Woche. Das finde ich schon heftig. Aber ich denke darüber lässt sich verhandeln. Mein Problem ist vorallem die Anmeldung zur Sozialversicherung. Unser Bekannter meinte wenn er 6 Tage in der Woche arbeitet würde er 1200 € NETTO verdienen. Er würde ihn ab 401 - 800 € Grenze versichern. Das komische ist auch noch, er will ihm das Gehalt jeden Tag bar auszahlen (jeden Tag 50 €). Das ist doch sowas von komisch und unseriös. Das íst doch nicht legal oder?
Ich hab ihn gefragt warum er das Geld nicht überweisen kann durch das Lohnsteuerbüro mit dem er arbeitet. Das konnte er mir nicht erklären. Ich habe mehrmals nachgefragt. Vorallem soll er auch eine Lohnabrechnung bekommen. Wie soll die denn aussehen??? Wenn er das Geld bar auszahlt, wie kann er da Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen??!!

Anni

ela1953
02.09.2008, 10:39
ich würd die Finger davon lassen

der Bekannte macht dann die Abrechnung auf Grundlage des Midijobs und das Rest gibts schwarz und bar auf die Hand. Das geht. Er schreibt dann die Lohnabrechnung ungefähr so: 401 Euro brutto minus Soz.Versicherung minus Vorschuss = Auszahlbetrag 0

Aber 1200 Euro netto bei einer Stundenzahl von 72 die Woche - das ist Ausbeuterei

Ich bin es nicht
02.09.2008, 10:56
Hallo zusammen ..

der Bekannte macht dann die Abrechnung auf Grundlage des Midijobs und das Rest gibts schwarz und bar auf die Hand. Das geht. Er schreibt dann die Lohnabrechnung ungefähr so: 401 Euro brutto minus Soz.Versicherung minus Vorschuss = Auszahlbetrag ..

oder er macht die Abrechnung so :

800€ brutto ( Midijob )

Arbeitnehmer plus Arbeitgeberanteil zusammen ca. 335€ ( trägt ja dann auch der Arbeitgeber )
plus Steuerberaterkosten

plus tatsächlich gezahltes Gehalt ( 1200€ netto ) ..

also zahlt der ARBEITGEBER letztendlich monatlich ca. 1550€ ( und das bei ner Würstchenbude ) ..

ich würde dem Arbeitgeber davon abraten ..

für den Arbeitnehmer käme dabei ein ca. Stundenlohn von 5,54€ brutto raus .. ist natürlich auch viel zuwenig ..

der Arbeitgeber sollte sich besser 3 Aushilfskräfte auf 400€ Basis einstellen ..

AnniG
02.09.2008, 11:53
Na is das denn legal das so zu machen?

Betroffener
02.09.2008, 14:22
NEIN - legal ist das nicht.

Das liegt schon tief in der Grauzone von Sozialversicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Lohndumping käme noch hinzu.
Und so eine Ausbeutung dann auch noch im Bekanntenkreis.

Was macht der Betreiber dann erst mit Leuten, die nicht aus seinem Bekanntenkreis stammen?

AnniG
02.09.2008, 15:24
Tja da sieht man mal wieder wie man sich in Menschen täuschen kann. Sowas überhaupt anzubieten find ich schon eine Frechheit. Wenn das auffliegt ist nicht nur er am A*** sondern auch wir. Da sag ich nur nein danke, so tief sinken muss man nun auch nicht. Mich kotz es einfach an, das er unsere Finanzsituation versucht auszunutzen, aber so nötig haben wir es dann auch nicht.

Danke für eure Antworten!!!

Ich bin es nicht
02.09.2008, 16:00
so verkehrt ist das garnicht mit dem Midijob .. man müsste nur das Gehalt und die Arbeitszeit optimieren ..

Gehalt könnte man sauber über Zuschläge ( Spät - sowie Wochenendzuschläge ) anpassen ..

Die Arbeitszeiten würden jeden Tag 12 Stunden betragen (von 10:00 - 22:00) und das 6 Tage die Woche. Das finde ich schon heftig. Aber ich denke darüber lässt sich verhandeln. ..

da meintest du ja , das man darüber verhandeln kann ..

etwaig vormittags bis Ende Mittagsgeschäft ( ca. 13.30 Uhr ) und dann ab Abends wieder ( 17.30 Uhr bis 22,00 Uhr ) ..?

einfach mal reden .. vieleicht geht ja doch noch was vernünftiges ..

hast du denn mal darauf geachtet ob der Würstchenmann häufiger sein Personal wechselt ? sowas gibt auch immer zu denken auf ..

Roady
02.09.2008, 20:14
Hehe, ich find das Angebot garnicht schlecht und hätte wahrscheinlich weit weniger Skrupel als so manch Anderer diesen Job anzunehmen. Wenn ich ehrlich sein soll, es wäre mir dabei völlig egal, ob ich einen Teil der Kohle schwarz einstreichen würde, solange ich versichert und angemeldet bin dabei.
Der Staat hat schließlich auch keinerlei Skrupel mich bei jeder Gelegenheit zu besch...ßen.
Würde mir ein Bekannter solch ein Angebot machen, würde ich sagen das muß ein feiner Kerl sein und ihn nicht noch versuchen ans Kreuz zu nageln.

Ich bin es nicht
02.09.2008, 20:21
Würde mir ein Bekannter solch ein Angebot machen, würde ich sagen das muß ein feiner Kerl sein und ihn nicht noch versuchen ans Kreuz zu nageln..

zumal der Arbeitgeber ja das Kombilohnmodel in Anspruch nehmen kann und man vorab direkt mal einen höheren Lohn vereinbart .. hilft ja irgendwie beiden ..

wenn der Gesetzgeber solche Instrumente ( Kombilohn ) in`s Leben ruft ..... warum keinen Gebrauch davon machen ?

Betroffener
03.09.2008, 01:28
Leute,

es geht doch eigentlich um das hier:
Aber 1200 Euro netto bei einer Stundenzahl von 72 die Woche - das ist Ausbeuterei

Das sind rund 300 Stunden im Monat für 4 € die Stunde (auch wenn es netto ist).

Da sind ja die modernen Sklavenhändler noch humaner.

AnniG
03.09.2008, 07:50
Naja anfangs hatten wir darüber nachgedacht, wenn überhaupt dann max 10 Std. á 5 € die Stunde. Und dann auch nur 5 Tage in der Woche!!! Man hat ja schließlich auch noch ein Privatleben!!!

Klar er wäre Sozialversichert, aber halt nicht legal. Das würde sich doch auch wieder negativ auf seine Rente auswirken oder?!

Ausserdem hab ich keine Lust auf Strafe, wenn das auffliegt.

AnniG
04.09.2008, 07:57
Gibt es eigentlich ab 801 € auch eine "bis" Grenze? Also ich meine
z.B. 801 - 1200 €? Oder ist das dann "open end"?

efge
04.09.2008, 09:02
Moin Annie,

die Frage kann sich so nicht stellen, da alles über 800 € kein Midijob mehr ist.

Betroffener
04.09.2008, 12:25
Nicht ganz ... es gibt nach oben hin Grenzen - aber ein "Minijob" ist das dann natürlich nicht mehr.

§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von
dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Be-
trag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro
übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom
Hundert und

2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro
übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 vom
Hundert.

An Stelle des Betrages von 1200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfe-
bedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind
in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähri-
ges Kind haben, ein Betrag von 1500 Euro.