kneitl
30.08.2006, 15:34
Hallo zusammen,
ich beziehe seit kurzem ALG I und hätte heute meinen ersten Beratungstermin gehabt, den ich aber leider verpasst (verpennt) habe. Jetzt zu meiner Frage. Soweit ich weiß, kann durch das NIchterscheinen eine Sperrzeit verhängt werden. Wie lang ist diese in der Regel und ab wann beginnt sie. Mit dem Tag der auf den verpassten Termin folgt?
Besten Dank im Voraus.
Greez
ich beziehe seit kurzem ALG I und hätte heute meinen ersten Beratungstermin gehabt, den ich aber leider verpasst (verpennt) habe. Jetzt zu meiner Frage. Soweit ich weiß, kann durch das NIchterscheinen eine Sperrzeit verhängt werden. Wie lang ist diese in der Regel und ab wann beginnt sie. Mit dem Tag der auf den verpassten Termin folgt?
Besten Dank im Voraus.
Greez