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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I nach § 117 SGB nicht § 125 SGB ?


yael62
02.09.2008, 13:48
Hallo,

ich bin aufgrund einer Krankheit ausgesteuert.

Nun habe ich einen Bescheid erhalten, obwohl das Gutachten
zu meiner Arbeitsfähigkeit noch nicht vorliegt, nach dem
§ 117 SGB II. Muss der § nicht 125 SGB II heißen, und wenn
ja, muss ich dagegen Widerspruch einlegen?

Danke für die Antwort und LG.

Yael:confused:

fragi
02.09.2008, 20:10
Hallo yael62,

das ist schon korrekt so, es gibt nur ALG nach §117 SGB III.

Schau mal in die Vorraussetzungen fürs ALG, in den §119 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html).
Fällt dir auf, was du aufgrund Krankheit nicht erfüllen kannst?

Richtig, die Verfügbarkeit ist nicht gegeben.

Das was der §125 SGB III als einziges tut, ist dir fiktiv eine Verfügbarkeit zu unterstellen, so lange, bis geklärt ist wie lang du ggf. zur Verfügung stehen kannst, oder auch nicht (und dann ggf. Rente o.ä beantragen musst).

Eine andere Funktion hat §125 SGB III nicht. ALG gibts immer nach §117 SGB III.