yael62
02.09.2008, 13:48
Hallo,
ich bin aufgrund einer Krankheit ausgesteuert.
Nun habe ich einen Bescheid erhalten, obwohl das Gutachten
zu meiner Arbeitsfähigkeit noch nicht vorliegt, nach dem
§ 117 SGB II. Muss der § nicht 125 SGB II heißen, und wenn
ja, muss ich dagegen Widerspruch einlegen?
Danke für die Antwort und LG.
Yael:confused:
ich bin aufgrund einer Krankheit ausgesteuert.
Nun habe ich einen Bescheid erhalten, obwohl das Gutachten
zu meiner Arbeitsfähigkeit noch nicht vorliegt, nach dem
§ 117 SGB II. Muss der § nicht 125 SGB II heißen, und wenn
ja, muss ich dagegen Widerspruch einlegen?
Danke für die Antwort und LG.
Yael:confused: