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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietbescheinigung bei ALG II


Knockout
02.09.2008, 19:46
Nabend erstmal in die Runde!

Ich habe eine ziemlich wichtige Frage!

Und zwar habe ich eine Wohnung genehmigt bekommen und habe schonmal ein paar Wohnungsangebote abgeklappert und eine email an eine Vormieterin geschickt und gefragt ob die Wohnung noch frei sei und sie schrieb das sie nicht mehr weiß ob eine noch frei sei da sie aus der Wohnung schon länger ausgezogen ist und ich mich an den Hausmeister wenden solle bezüglich noch freier Wohnungen in dem Haus,da frage ich mich wie das dann mit der Mietbescheinigung abläuft,von wem muss ich mir die ausfüllen lassen,die Vormieterin hat da doch kein Recht drauf oder ?

Ihr würdet mir sehr helfen !


Gruß!

Codeman
02.09.2008, 19:50
Ich verstehe die Frage nicht ganz ? Was meinst du denn mit Mietbescheinigung ?

Knockout
02.09.2008, 20:04
Naja ich habe Mietbescheinigungen mitbekommen,wo alles eingetragen werden muss zb.Müllkosten,Größe der Wohnung,Preis usw...

Und das muss ich dann ausgefüllt bei der ARGE abgeben damit die sehen ob die Wohnung angemessen ist.


Gruß!

Dirk_.
02.09.2008, 21:25
Naja ich habe Mietbescheinigungen mitbekommen,wo alles eingetragen werden muss zb.Müllkosten,Größe der Wohnung,Preis usw...

Und das muss ich dann ausgefüllt bei der ARGE abgeben damit die sehen ob die Wohnung angemessen ist.


Gruß!

Wenn du es schon weißt, kann ich die Fragestellung auch nicht erkennen. Sorry.
Aber, was glaubst du, wer muss denn nun die Mietbescheinigung ausfüllen?.
Natürlich dein jetziger Vermieter: Mit allen Wohnungsrelevanten Daten.

Und diese Mb ist seit hhmm, April bei jeden Folgeantrag mit abzugeben.
Zumindest wird es bei uns so verlangt.

Gruß
Dirk

jette
02.09.2008, 21:46
Mietbescheinigungen müssen die jeweiligen Vermieter der Wohnungen ausfüllen. Um es ganz kurz und knapp zu beantworten. ;)

efge
02.09.2008, 22:03
Ahoi Knockout.

Du schriebst:

...und gefragt ob die Wohnung noch frei sei und sie schrieb das sie nicht mehr weiß ob eine noch frei sei da sie aus der Wohnung schon länger ausgezogen ist und ich mich an den Hausmeister wenden solle bezüglich noch freier Wohnungen in dem Haus

Hast Du Dich dann an den Hausmeister gewandt um zu erfahren, ob es noch zu vermietende Wohnungen gibt?

...da frage ich mich wie das dann mit der Mietbescheinigung abläuft,von wem muss ich mir die ausfüllen lassen...


Eine Mietbescheinigung wird ausschliesslich vom Vermieter ausgefüllt.

Roady
03.09.2008, 07:09
Und diese Mb ist seit hhmm, April bei jeden Folgeantrag mit abzugeben.
Zumindest wird es bei uns so verlangt.

Gruß
Dirk

Bei uns wirds ebenfalls verlangt, was den Kreis jetzt eine nette Bearbeitungsgebühr meines Vermieters kostet. Die haben scheinbar zu viel Geld.

Marsleuchte
03.09.2008, 07:59
Mietbescheinigungen müssen die jeweiligen Vermieter der Wohnungen ausfüllen. Um es ganz kurz und knapp zu beantworten. ;)

Ich denke das sollte auch auf diesen Bescheinigungen stehen, jedenfalls ist es bei uns so und Jette ist ja vom Fach und hat ja klar und deutlich erklärt.


MfG
Marslicht

Knockout
26.09.2008, 19:59
Ich danke euch,dir frage ist geklärt,nun kommen wir zu meinem nächsten Problem,heute habe ich die 2.Absage bekommen,was kann ich sagen wenn ich die Mietbescheinigung vorlege,den es kommt wohl anscheinend nicht gut,wenn ich ein Hartz 4 Empfänger bin,das habe ich nun auch gemerkt...

Gruß!