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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungsnachweise?


clasen67
31.08.2006, 12:18
Ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen zu den Bewerbungsnachweisen, weil es da immer wieder neue Auflagen gibt:

- Welche Art Bewerbungsnachweise zählen? (E-Mail Bewerbungen werden immer häufiger, aber mir wurde gesagt, sie zählen nicht für die Bewerbungskosten, genausowenig wie telefonische Bewerbungen.)

- Gibt es eine Verpflichtung, Kopien der Anschreiben oder originale Absagen einzureichen? (Es geht sehr ins Geld, die Anschreiben alle auszudrucken. Absagen bekommt man immer seltener schriftlich.)

- Wie oft muss man die Nachweise einreichen, da ich keine Angaben bekommen habe.

- Kann man Fahrtkosten zu den Firmen auch im Nachhinein noch geltend machen (Vorstellungsgespräche, usw.), oder geht das nur auf vorherige Antragsstellung? Manchmal hat man keine Zeit, erst einen Antrag zu stellen.

Ich bekomme ALG II, zur Info.

Thanx

Step
01.09.2006, 10:47
Hallo!

- Welche Art Bewerbungsnachweise zählen?
Das würde ich grundsätzlich mit dem Sachbearbeiter besprechen. Bei mir ist es so, daß jede Art der Kontaktaufnahme als Bewerbung zählt, also auch telefonische Kontakte und natürlich Emails. Es sind letztendlich Bemühungen um Arbeit, die einem selber und auch der ARGE Kosten ersparen.

(E-Mail Bewerbungen werden immer häufiger, aber mir wurde gesagt, sie zählen nicht für die Bewerbungskosten,

Ja, das wurde mir auch gesagt. Da gibt es aber einen Trick: Wenn ich mich per Email bewerbe, hänge ich die komplette Bewerbung incl. eines Anschreibens als PDF-Datei an. Das Anschreiben wiederum verwende ich ausgedruckt als Bewerbungsnachweis für die Bewerbungskosten, denn daran kann man nicht erkennen, daß es eine Emailbewerbung war. Hat immer geklappt und ein schlechtes Gewissen habe ich dabei nicht, denn ich sehe es nicht ein, daß ich einen voll privat finanzierten Internetzugang kostenlos für die ARGE für Bewerbungen zur Verfügung stellen soll.

- Gibt es eine Verpflichtung, Kopien der Anschreiben oder originale Absagen einzureichen? (Es geht sehr ins Geld, die Anschreiben alle auszudrucken. Absagen bekommt man immer seltener schriftlich.)
Grundsätzlich bist Du verpflichtet, die Kosten, die Du zur Erstattung beantragst, zu belegen. Das ist bei den Bewerbungskosten mit den Anschreiben oder den Absagen am einfachsten. Wenn Du eine andere Möglichkeit siehst, das nachzuweisen, kannst Du das auch anders machen.

- Wie oft muss man die Nachweise einreichen, da ich keine Angaben bekommen habe.
Das kannst Du dann nach eigenem Ermessen machen. Du mußt nur nachweisen, daß Du überhaupt was machst.

- Kann man Fahrtkosten zu den Firmen auch im Nachhinein noch geltend machen (Vorstellungsgespräche, usw.),
Im Nachhinein geht das nicht.
oder geht das nur auf vorherige Antragsstellung? Manchmal hat man keine Zeit, erst einen Antrag zu stellen.
Du mußt der ARGE vor dem Termin lediglich mitteilen, wann und wo das Vorstellungsgespräch stattfindet. Das kann sogar an demselben Tag sein und auch telefonisch oder auch per Email geschehen. Ich persönlich mache das per Mail an meinen Sachbearbeiter. Zum Gespräch nehme ich dann lediglich einen Vordruck (habe ich mir vorher mal mehrfach kopiert) für die Bestätigung des Arbeitgebers zum ausfüllen mit. Der Antrag selbst liegt dann später in der Post. Die Bestätigung kannst Du Dir auch nachträglich von dem Arbeitgeber ausfüllen lassen, das ist aber umständlicher, als sie gleich mitzunehmen.

ratsuchende
01.09.2006, 11:50
Hallo!
Ich habe oft den Eindruck, dass die Mitarbeiter (zumindest die meisten der AfA) froh sind, die Termine möglichst stressfrei abzuarbeiten. Ich stelle mir vor, ich müßte da arbeiten und mir den ganzen Tag Stories von Arbeitslosen anhören, daß sie noch immer keinen Job haben, kein Geld usw. undsofort.... Da müssen die ja hmmmm deprissiv (wahlweise gestresst, demotiviert, sarkastisch, ...) werden.

Also: Auch mal nett sein, freundlich bleiben (auch wenns schwer fällt - kost nix) aber ansonsten sich bestimmt nichts gefallen lassen und sich vorher immer gut informieren.

Viel Glück!

clasen67
01.09.2006, 11:53
Bei uns sind mit Entstehung der ARGE die persönlichen Sachbearbeiter abgeschafft worden. Somit immer ein neuer Ansprechpartner. Das ist sogar so, dass ich telefonisch oder per E-Mail keine Dinge regeln kann. ALG II Empfänger müssen grundsätzlich persönlich vorsprechen.

Tja, so ist das in DU. :-x

Step
01.09.2006, 12:11
Ein persönlicher Ansprechpartner steht Dir spätestens nach Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung zu.

ALG II Empfänger müssen grundsätzlich persönlich vorsprechen.
Das hat man Dir wahrscheinlich so gesagt, ist aber mit dem SGB nicht immer zu vereinbaren. Was bringt es, wenn Du vormittags einen Vorstellungstermin hast und erstmal Stunden in der Schlange stehst, um einen Antrag zu stellen? Wichtig ist, daß Du z.B. bei Beantragung von Fahrtkosten einen Nachweis hast, daß Du vor dem Termin die ARGE darüber informiert hast. Wenn das bei Euch so streng ist, werden Emails wahrscheinlich ignoriert. Dann kannst Du immer noch ein Fax schicken und unbedingt den Sendebericht aufheben! Oder aber die Mitteilung mit einem Zeugen in den Briefkasten der ARGE werfen.

StephanK
01.09.2006, 12:13
Bei uns sind mit Entstehung der ARGE die persönlichen Sachbearbeiter abgeschafft worden. Das ist nicht nur in Duisburg so...
@ Ratsuchende: Ich finde Deinen Hinweis sehr richtig. Bei allem Ärger sollten wir nie vergessen, dass auf der anderen Seite des Schreibtischs auch Menschen sitzen - und zwar welche, die keinen leichten Job haben und auch nicht immer so können wie sie (vielleicht) gerne wollten.