Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folge Antrag auf Hartz IV
scorpion
31.08.2006, 16:51
Sorry wenn ich die frage hier in der falschen Rubrik stelle.
Meine zukünftige Schwieger Mutter hat einen folge Antrag auf hart4 bekommen und den neu ausgefüllt also damit sie weiter Geld bekommt und versichert ist. Das Problem ist sie kann nicht mehr arbeiten und sitzt im Rollstuhl ist halb seidig gelähmt. Den Antrag haben wir Mitte des Monats abgeschickt und siehe das das Geld ist auf einmal nicht überwiesen worden obwohl es in dem bewilligungs- Antrag drin stand das sie bis zum 30.09.2006 das Geld bekommt und der folge Antrag dafür ist das sie halt nach dem Termin (30.09.2006) weiter ihr Geld bekommt . Könntet ihr mir bitte helfen oder Tipps geben ich bin euch sehr verbunden Danke im Voraus.
StephanK
31.08.2006, 17:29
:welcome: scorpion,
wenn es einen gültigen Bescheid bis 30.09. gibt, müsste heute auch Geld auf dem Konto sein. Frag also morgen früh mal nach!
Dahinter stecken könnte vielleicht, dass die ARGE ihre gesundheitliche Erwerbsfähigkeit anzweifelt. Aber wenn sie das tut kann sie nicht "einfach so" die Leistung einstellen, sondern muss den Bescheid aufheben und das auch begründen.
Ist der Folgeantrag für die Zeit ab Oktober schon gestellt? Wenn nicht, wird's dafür Zeit.
scorpion
31.08.2006, 18:13
:D
Danke für den Tip. Ich bin die Tochter. Sie wussten nicht von wem meine Mutter jetzt das Geld bekommt zu anfang. Erst hieß es wieder Sozialamt wegen der Behinderung hat man sie aus hartz4 genommen. Danach kam ein schreiben das sie doch Hartz4 bekommt sofort wurde der Antrag fertig gemacht und abgegeben. Jetzt bekommt sie keinen Bescheid weiß nicht wie und wo. Sie wird zwar morgen dort hingehen und vorher nochmal zur Bank gucken ob sie vielleicht später überwiesen haben. Ich finde das ganze zum :kotz: Das ist alles Bürokratie auf kosten anderer die darauf angewiesen sind. Sie würde ja arbeiten kann aber nicht da sie Schwerbehindert ist. :cry:
Seebarsch
31.08.2006, 19:16
Solange nicht die Erwerbsfähigkeit durch den Einigungsausschuss geprüft ist und der eine eventuell fehlende Erwerbsfähigkeit feststellt, sind die Leistungen nach dem SGB II, bei Vorliegen der Voraussetzungen, weiter zu zahlen !
Du schreibst: wieder Sozialamt !
Was hat Deine Mutter denn bis Ende 2004 bezogen ?
Sozialhilfe oder Alhi ?
:patsch:
scorpion
31.08.2006, 19:50
Danke!!
Meine Mutter hat bis dahin Arbeitslosengeld 2 bezogen, da sie aber Erwerbsunfähig ist was eigentlich den Behörden klar sein sollte, nach den ganzen Amtsärtzlichen untersuchungen, wussten die Beamten nicht mehr so genau wo man sie so zusagen "hinstecken soll". Deshalb sollte sie wieder zum Sozi. :wut: Aber jetzt auf einmal bekam sie nach dem besuch beim Arbeitsamt, zur späteren Zeit Post und soll doch wieder Hartz 4 bekommen. Das hat sie alles ausgefüllt. Verstehe das einer.Und nun steht sie da und hat noch keinen Bescheid wie es weiter geht. Den Rest hab ich ja geschrieben.
Seebarsch
31.08.2006, 20:30
Auch wenn es Euch nichts hilft, scheint da der grosse Verschiebebahnhof auf Eure Kosten zu laufen.Ich gehe davon aus, dass Deine Mutter bis Ende 2004 wegen der fehlenden Erwerbsfähigkeit Leistungen anch dem BSHG = Sozialhilfe erhielt.
Ab 2005 nutzte das Sozialamt die Chance, erklärte Deine Mutter für erwerbsfähig und "schob" sie Richtung Alg 2 ab, damit nicht mehr die Stadt sondern der Bund weiter zahlen muss.
Nunmehr hat die ARGE Schwierigkeiten mit der Erwerbsfähigkeit !
Nichts desto trotz:
Solange nicht offiziell die "Erwerbsunfähigkeit" Deiner Mutter festgestellt wird, muss die ARGE Alg 2 zahlen.
Wenn Deine Mutter gleichzeitig auch schwerbehindert ist, würde ich mich mal an den zuständigen Sozialarbeiter des Integrationsfachdienstes = früher Versorgungsamt bzw. Landschaftverband wenden.
Der müsste Euch eigentlich helfen können !
:twisted: :twisted: :twisted:
scorpion
31.08.2006, 20:57
:patsch: Beide Ämter haben alles von den Ärzten bis hin zum Versorgungsamt vorliegen. Was ich nicht verstehe warum keinerlei rückmeldung kommt. Da sie ja den Antrag wie sie es wollten von Hartz4 ausgefüllt hat. Das sind jetzt ca.2 monate her. Die sind doch auch verpflichtet Antwort zu geben oder? Sie bekam vor ca. ich schätze mal 2 Jahren Vom Sozialamt und danach plötzlich die ganze Zeit Hartz4 und da sie Erwerbsunfähig ist sollte sie wieder zurück. Naja primär geht es um das Ende wie so gibt es keine Antwort woran man ist. ABer die haben ja Zeit. Sorry Aber so ist es!!!! :mymind:
StephanK
31.08.2006, 21:53
Wenn Sozialamt und ARGE unterschiedlicher Meinung über die Erwerbsfähigkeit sind, geht die Sache an einen gemeinsamen Ausschuss, der aus Vertretern beider Seiten gebildet ist. Dieses Verfahren ist relativ träge, weil dieser Ausschuss nicht ständig tagt, sondern vielleicht monatlich oder sogar nur zweimonatlich. Wie aber Seebarsch schon schrieb, wird Alg II so lange weiter gezahlt, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. So 'ne Hängepartie zerrt vielleicht an den Nerven, aber andererseits kann man auch gelassen bleiben, weil es fast nur darum geht, wer Kostenträger ist, während die Höhe der Leistungen fast gleich bleibt.
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