Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos nach Jobwechsel
Kilkenny
05.09.2008, 12:12
Mein jetziger Arbeitgeber möchte mich nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit nun aus verschiedenen Gründen loswerden.
Wie sieht es aus wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, mich dann erfolgreich bei einem neuen Arbeitgeber bewerbe und während der Probezeit gekündigt werde?
Besteht eine Sperrfrist vom Arbeitsamt?
Kann ich sofort Arbeitslosengeld beantragen?
ratsuchende
05.09.2008, 14:20
Hallo!
Wenn die neue Stelle unbefristet ist, besteht kein Anlass zur Sperre.
Wenn während der Probezeit ohne Angabe von Gründen sauber gekündigt wird, kann man sofort Alg1 beantragen und auch beziehen.
Marsleuchte
05.09.2008, 15:11
Ich hoffe Du hast über eine Abfindung verhandelt?
Nach 10 Jahren ist das schon eine beachtliche Summe!
Die Sache mit dem Aufhebungsvertrag würde ich trotzdem vorsichtig angehen, nicht das er sich aus der Pflicht mit der Abfindung schleicht.
MfG
Marslicht
AvantGarden
05.09.2008, 17:23
Also, ich würde NIEMALS einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Nicht wegen dem ALG, sondern weil es wie eine Kündigung vom AG ist. Wenn es klar ist, dass Du gehst, und Du auch schon einen neuen Job hast (so hört es sich für mich jedenfalls an), würde ich selber kündigen! Das macht sich im Zeugnis und auch im Lebenslauf immer besser!
Außerdem hat man bei einem Aufhebungsvertrag doch gar keinen Anspruch auf Abfindung, weil man sich mit der Kündigung einverstanden erklärt, oder? Abfindung kann man doch nur bekommen, wenn man gekündigt wird.
Betroffener
05.09.2008, 17:52
Ach ja - wer hat Dir denn das erzählt?
Du musst erst einmal die rein rechtliche Situation von der praktischen Seite der Durchführung unterscheiden. Vieles kann man auch später noch erklären bei Bewerbungen.
Bei einer Aufhebung im berühmten "gegenseitigen Einverständnis" lässt sich oft besser feilschen und Handeln, als bei einer betriebsseitigen Kündigung. Da fahren die meisten Arbeitnehmer vielfach besser mit (wenn sie wissen, was sie bei einer Kündigung nach einem gelegentlich langwierigen Gerichtsgang in etwa erwartet).
Bei einer Eigenkündigung gibt es überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das müsste also auch im gegenseitigen Einverständnis vorher vereinbart werden - was auch vorkommt.
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