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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kindergeld bei menschen mit behinderung


DANNIIfan
01.09.2006, 07:35
habe ein paar wichtige fragen zum thema kindergeld:

bin in der behindertenbetreuung tätig. nun hat einer meiner klienten seine berufsbildungmaßnahme innerhalb der werkstatt für menschen mit behinderung beendet und das kindergeld soll nun eingestellt werden. er ist 23, wohnt allein, bezieht grundsicherung und werkstattlohn plus arbeitsförderungsgeld. er arbeitet derzeit auf einem außenarbeitsplatz in einem privaten betrieb, bleibt aber weiterhin ein kandidat der wfb. daher müßte doch die auszahlung von kg bestehen bleiben, oder??? behinderte bekommen doch auch über das 27. lebensjahr hinaus kindergeld? nach welchen kriterien wird dann sein jahreseinkommen berechnet, d.h. wird bei beziehern von grundsicherung der regelsatz eines haushaltsvorstandes eingesetzt zur berechnung? viele viele fragen, die mich derzeit berschäftigen. hoffe auf eine antwort von euch... :patsch: :patsch: :patsch:

StephanK
01.09.2006, 09:00
Ich bin nicht gerade ein Fachmann für Kindergeldfragen... Dies "warnend" vorausgeschickt denke ich, dass mit dem 27. Geburtstag Schluss mit dem Kindergeld ist. Das ist im Gesetz etwas unsystematisch "versteckt", steht aber in § 1 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes. Wegen § 2 Abs. 2 Nr. 3 denkt man zunächst, es ginge auch über den 27. Geburtstag hinaus, aber so ist es nicht.
Jedenfalls mit seinen 23 hat er noch Kindergeldanspruch.
Die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (WfB-intern oder Außenarbeitsplatz) dürfte darauf meiner Meinung nach keinen Einfluss haben.

Wenn ich das Gesetz richtig lese, gibt es beim "Behindertenkindergeld" keine Einkommensanrechnung.

Die andere Frage kann ich leider nicht beantworten, weil mir nicht klar ist, ob seine "Grundfinanzierung" auf dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) beruht.

Upsala
01.09.2006, 09:43
Servus!
Ich habe da eine Seite gefunden die vielleicht genau maßgeschneidert ist um ein paar Antworten zu geben.
Kindergeld für Eltern (oder Verwandte) volljähriger behinderter Menschen (http://www.intakt.info/information/kindergeld.htm) :-)