Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg 2 und 1-Euro-Job..
Meine Frage: Wenn in einer eheähnlichen Gemeinschaft beide Partner Alg2 beziehen, besteht die Möglichkeit , dass jeder der Beiden über einen 1-Euro-Job monatlich 250 Euro dazuverdienen können??
MfG kabege
Betroffener
13.07.2005, 14:49
:welcome: kabege
grundsätzlich spricht da eigentlich nichts dagegen.
Erlaubt sei aber die Frage, warum eine Bedarfsgemeinschaft mit "eheähnlicher Gemeinschaft" zu 622 € statt 2x Alleinstehend zu je 345 € in einer Wohngemeinschaft?
Das hat doch nur Nachteile (spätestens dann massiv, wenn einer wieder Arbeit hat).
..besten Dank für die schnelle Antwort. Die "Bedarfsgemeinschaft" nun zu wechseln in eine WG, ?? - wer nimmt einem das denn überhaupt ab?..
Meine Partnerin macht den "1-Euro-Job" seit 05-05 - freiwillig!!
wohlgemerkt, um in ihrem Job (Altenpflegehelferin) aktuell zu bleiben und damit ihr nicht die Decke auf den Kopf fällt. Ich hingegen bin seit 11-05 arbeitslos un komme - wahrscheinlich - Ende 10-05 zum Alg2. Das heisst freiwillig diesen Job anzunehmen, weil mein früherer Arbeitgeber meinen dreijährigen Arbeitsvertrag nicht verlängert hat (Geldmangel :lol: :lol: ) Aber als 1-Euro-Jobber komme ich wieder auf meinen alten Arbeitsplatz!! :-x :-x , und die Arbeit dort war wirklich einfach Klasse..
Nun ja, wir werden sehen, sprach der Blinde....
MfG kabege
StephanK
13.07.2005, 16:08
Hallo KaBeGe,
nun muss ich doch mal fragen, was das für 'ne Geschichte ist, dass Du als 1-Euro-Jobber wieder an Deinen alten Arbeitsplatz kommst? Klingt ziemlich abenteuerlich... Musst ja nicht den Betrieb verraten, aber mich würde doch interessieren, in was für 'nem Bereich / Branche so verfahren wird?
Nun - ganz einfach: Der Betrieb heisst genau so wie die Stadt, aus der ich komme... alles klar??....
Danke für die Antwort. :wut:
Es war einfach so: Die Stadt GE übernimmt keine AN, die in den letzten 20!!! Jahren irgendwie einen befristeten AV hatten. Der Grund: Die Stadt GE hat Angst, nach einer dreimaligen Verlängerung des AV könnte der AN auf Festeinstellung klagen... (Ist schon passiert..und die Leute haben sich einen festen Arbeitsvertrag erklagt!!) Blödsinn ist aber nur, dass ich nicht auf Festeinstellung klagen kann, wenn ich nur einen befristeten Vertrag habe.... :lol: :lol: Eigentlich garnicht so abenteuerlich, oder??
StephanK
13.07.2005, 17:29
Danke für die Erklärung.
Die Misere mit dem nicht-wieder-einstellen von ehemals befristet Beschäftigten kenne ich auch, sozusagen in der Variante Bund (~esverwaltung, nicht ~eswehr) und finde das SO bekloppt! Da verkehrt sich die angebliche "Flexibilisierung" doch in ihr Gegenteil.
Im übrigen sieht das ja ganz verdächtig danach aus, dass die besagte Stadtverwaltung normale Arbeitsplätze durch 1-Euro-Jobs ersetzt - also genau das, was dem Gesetz nach nicht passieren darf. Ich hoffe nur, dass es bei Euch Leute gibt, die dagegen anstinken.
Betroffener
13.07.2005, 17:31
kabege,
zur Hauptfrage:
Meines Wissens ist dieser Automatismus bei Zeitverträgen inzwischen aufgehoben. Zeitverträge können jetzt wohl diverse Male verlängert werden.
Ich finde das schon mehr als spannend, den alten Job als EIN-Euro-Jobber wieder zu besetzen und dann von einer Bundeskasse 300 Euro monatlich in die kommunale Trägerkasse überwiesen werden. Und der der auf dem Platz arbeitet, kriegt 1.50 €/Stunde + ALG II vom Bund
Ein mehr als gutes Geschäft für die Stadt.
Kein Personal an der Backe, und es gibt noch Geld dafür.
..besten Dank für die schnelle Antwort. Die "Bedarfsgemeinschaft" nun zu wechseln in eine WG, ?? - wer nimmt einem das denn überhaupt ab?..
Wieso - das ist eine existierende Definition auch der Bundesagentur für Arbeit. Hunderttausende haben das Kreuzchen aus Unwissenheit und wegen falscher Beratung an der falschen Stelle gemacht. Soll das für immer so bleiben? Das ist eine vorsätzliche Benachteiligung!
ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Es haben eine ganze Menge Leute dagegen geklagt und ein Teil hat Recht bekommen, ein anderer Teil nicht. Das ist regional leider sehr unterschiedlich und auch abhängig wie sich die zusammenlebenden selbst definieren. Entsprechende - teilweise sehr interessante Urteile, die auch die "fehlenden" Kästchen zum Ankreuzen bemängeln findest Du hier im Forum.
Wenn es dann irgendwann wirklich ans "Eingemachte" geht ist das Geschrei immer gross. Da würde ich noch mal gründlich drüber nachdenken. Es gibt einige Möglichkeiten - aber dann muss man wirklich wollen und sich durchbeissen.
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