Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lehre zu Ende
mein sohn hat seine lehre beendet
am gleichen tag noch wurde er entlassen
der lehrlingslohn war 398 euro netto
er bekommt arbeitslosengeld 1
was ich nicht verstehe das er nur 160 euro im monat bekommt
ich selber lebe von harz4
Hallo woman45,
ALG I ist immer ETWA 60% des letzten Jahresnetto's. Das heißt, hat er im Jahr davor weniger verdient, fließt das ggf. monatlich mit ein.
Wohnt er mit bei dir, müsste er normal automatisch aufstockendes ALG II erhalten... Denn ich hoffe ihr habt der ARGE mitgeteilt, dass die Ausbildung zu ende ist!
das ganze letzte jahr hatte er 398 netto
er wohnt noch bei mir
arbeitlos hatte er sich am gleichen tag noch gemeldet als er die entlassung erhielt
vom alg 2 haben wir nichts bekommen
Betroffener
07.09.2008, 13:52
Der ALG1 Anspruch errechnet sich aus dem Einkommen der letzten zwei Jahre - also rückwirkend ab Antragsdatum.
Aufstockendes ALG2 kommt keinesfalls automatisch, sondern müsste beantragt werden von Dir, da Dein Sohn zu den U25 gehört (max. 281 € + Mietanteil).
Wenn der Durchschnitt über die letzten beiden Jahre nicht passt, kann auch der Bescheid schlicht falsch sein und sollte dringend überprüft werden.
Nun stellt sich die Frage über das Vorgehen, sofern das Kindergeld noch weiter läuft.
Denn dann käme der Sohn mit dem ALG1 (hoffentlich etwas höher) zusammen mit dem Kindergeld über seine Bedarfs-Untergrenze von ALG2 und könnte zusätzlich Wohngeld beantragen (wobei dann die Kindergeldabtretung sinnvoll ist).
Das Kindergeld kann Dir dann nicht mehr als Einkommen angerechnet werden und Dein Sohn gehört dann nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft mit Dir sondern nur noch zur Haushaltsgemeinschaft mit höherem Freibetrag von mindestens 702 € - der nicht auf Dich angerechnet werden kann.
Nur seinen Mietanteil muss der Sohn dann - nach wie vor - leisten.
Siehe auch hier:
Ausscheiden aus der BG wegen Einkommen - 0 bis 25 Jahre (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_ausscheiden_aus_bg)
und hier:
BMAS: Aufforderung an ARGEn zur Inanspruchnahme von Wohngeld bei sog. "Mischhaushalten" vom 5. Juni 2008 (http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Schreiben_des_BMAS.pdf)
Der ALG1 Anspruch errechnet sich aus dem Einkommen der letzten zwei Jahre - also rückwirkend ab Antragsdatum.
Nein, wie eben schonma geschrieben, aus dem letzten Jahr.
Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr
Quelle: §130 Satz 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html)
Eine erweiterung auf 2 Jahre, wie es sie auf Antrag gibt wäre hier nicht anzuraten, da es ja dadurch niedriger wird, da er warscheinlich im Lehrjahr zuvor weniger verdient hat.
das ja der lehrvertrag zu ende war hat mein sohn noch urlaubstage offen die er nicht bekommen hat
muss der betrieb das auszahlen
was muss ich machen ,denn der chef,tut so als wäre alles erledigt
was muss ich machen ,denn der chef,tut so als wäre alles erledigt
Es dir wohl oder übel vorm Arbeitsgericht einklagen... :confused:
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