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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mietschulden


janinebln
01.09.2006, 09:54
hallo

habe eine frage für eine freundin..

und zwar hat sie durch die situation das sie arbeitslos ist und ihr das ALG2 erst zu spät gezahlt wurde mietschulden..

nun betzrägt sie ALG1 und wollte gerne wissen ob man da irgendwas beantzragen kann damit die mietschulden übernommen werden. ein darlehen zb?

gruß janine

Die Ägypter
01.09.2006, 11:37
Hallo Janine,

sorry, wenn ich nicht auf dem letzten Stand bin... aber du postest so fleissig Hilfeanfragen für Freundinnen - wie sieht deine eigene Situation derzeit aus?

Was die Mietschulden angeht - das Geld (ALG II) wurde doch nachgezahlt, was ist damit passiert?

janinebln
01.09.2006, 11:43
bei mir gibt es noch nicht sehr viel neues... geld für umstandsmode habe ich endlich erhalten..

war bei einer bürgerberatung und wir haben einen wiederspruch geschrieben wo aber noch nichts abgeklärt ist...

kommen immer wieder nur ständig neue sachen hinzu vom amt...


zum thema meiner freundin

das amt hatte bei hr die miete nicht komplett übernommen. sie hat für 3 monate ALG2 bekommen. montl. ein wenig mehr wie 700€ davon sollte sie miete zahlen (490] kita(48€) leben, und eine stromnachzahlung..

hat natürlich vorne und hinten nicht gereicht... dadurch das sie 2 monate quassi ohne geld war konnte sie nur einen teil der mietschulden bezahlen, da sie ja auch strom telefon etc alles doppelt zahlen mußte.

weiß auch nicht warum das amt ihr nicht die volle miete gezahlt hat (sie ist alleinerziehend mit kind) und ALG2 bekam sie nur weil sie beim ALG1 eine 3 monatssperre hatte wegen eigenkündigung..

Die Ägypter
01.09.2006, 12:12
weiß auch nicht warum das amt ihr nicht die volle miete gezahlt hat (sie ist alleinerziehend mit kind) und ALG2 bekam sie nur weil sie beim ALG1 eine 3 monatssperre hatte wegen eigenkündigung..

Das Amt hat ihr die "volle" Miete gezahlt, allerdings verkürztes ALG II (30 %) da sie selbst gekündigt hat....

Da wird es keine weiteren Hilfen geben können.

Was deinen Fall angeht... Widerspruch?

Und was ist mit der zusätzlich nötigen Einstweiligen Anordnung/Klage vor dem Sozialgericht?