Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Brille benötigt
Mausezahn
06.09.2008, 13:35
Hallo alle zusammen!
Mein Mann geht ja seit kurzem wieder arbeiten.
Er ist von Kindheit an Brillenträger mit mittlerweile 11 Dioptrin und benötigt dringend eine neue Brille bzw. die Gläser.
Die Krankenkasse verweist uns an die ARGE, die wiederum an die Krankenkasse.
Meine Frage ist nun, ob es irgendwo im SGB vielleicht einen Hinweis gibt oder einen Paragraphen, der besagt, dass eine Kostenübernahme möglich ist, wenn es der Sicherung des Arbeitsplatzes dient.
Mein Mann hat nämlich mittlerweile solche Probleme mit den Augen, dass er schon Angst hat, den Job nicht mehr lange machen zu können.
Liebe Grüße
Mausezahn
Betroffener
06.09.2008, 19:59
Mausezahn,
bei der ArGe gibt es allenfalls die Chance für ein rückzahlbares Darlehen.
Die Krankenkasse ist da schon die richtige Adresse, aber auch nur in echten Härtefällen.
Hier hat sich der sogenannte Gesetzgeber in seiner unendlichen Güte und Sorgfalt mal wieder was wirklich feines ausgedacht, die Sehhilfen bei den Krankenkassen rauszunehmen und bei den Sozialleistungen unter den sonstigen Ansparleistungen (angeblich) zu verstecken.
Da kann man nur viel Erfolg wünschen beim kräftigen durchsetzen.
Hallo Mausezahn,
habe selbst 14 Dpt und bei der Arge sagte man mir, dass ich Brille und Co aus der RL zahlen muss. Ich glaube es gibt sogar ein Urteil darüber. Da dein Mann jetzt wieder Arbeit hat ist die KK schon dafür zuständig (ah ah ist das nicht irre witzig? :wut:)
LG,
Monika
Betroffener
07.09.2008, 02:16
Also ich würde da schon die ArGe in der Pflicht sehen (falls die Krankenkasse es bezüglich Härtefall nicht ist):
§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Also ich würde da schon die ArGe in der Pflicht sehen (falls die Krankenkasse es bezüglich Härtefall nicht ist):
Ich frage mich ja schon die ganze Zeit, wozu ich soviel Geld für die KV bezahlt habe. Es werden kaum noch Leistungen übernommen und die Beiträge steigen ja nur :sdagegen:. Und dann als ob es nicht genug wäre, dass du endlich wieder ein Job hast, darfst du dich auch noch verschulden, weil du das Pech hattest, mit schlechten Augen geboren zu werden. Doppelt ver....t hält besser!!!
Mal ne andere Frage, sind 11 Dpt und drüber nicht schon Merkmale einer Sehbehinderung und gelten da nicht andere Regeln bei den KKs ?
Marsleuchte
07.09.2008, 11:02
Stimmt was Roday hier fragt, sollte es der Fall sein, so würde auch ein Schwerbehinderausweis bestimmt in Frage kommen.
Das wäre vielleicht ein Punkt wo man ansetzen könnte mit ein wenig Geschick.
Er müßte doch dann bestimmt eine Kombination aus Kontaktlinsen und Brille haben?
MfG
Marslicht
Mausezahn
08.09.2008, 06:38
Guten Morgen ihr Lieben und danke für eure Antworten :-)
Stimmt was Roday hier fragt, sollte es der Fall sein, so würde auch ein Schwerbehinderausweis bestimmt in Frage kommen.
Das wäre vielleicht ein Punkt wo man ansetzen könnte mit ein wenig Geschick.
Er müßte doch dann bestimmt eine Kombination aus Kontaktlinsen und Brille haben?
Wir haben vor kurzem einen Antrag auf eine eingetragene Behinderung beim Versorgungsamt gestellt. Im Antrag wurde u. a. die Augenproblematik aufgeführt. Sie fand aber keinerlei Berücksichtigung beim Versorgungsamt. Das haben wir sogar schriftlich :-(
Eine Kombination aus Brille und Kontaktlinsen wäre das sinnvollste. Aber da werden uns Krankenkasse und ARGE nen Vogel zeigen, denke ich.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn mein Mann noch einmal zum Augenarzt geht und sich dort noch mal schriftlich geben lässt, wie es um seine Augen steht. Das wird dann gleichzeitig bei der Krankenkasse und der ARGE eingereicht und sollte die Krankenkasse sich doch noch bereit erklären, die Kosten zu tragen, so kann man das der ARGE ja mitteilen.
Marsleuchte
08.09.2008, 07:21
Wir haben vor kurzem einen Antrag auf eine eingetragene Behinderung beim Versorgungsamt gestellt. Im Antrag wurde u. a. die Augenproblematik aufgeführt. Sie fand aber keinerlei Berücksichtigung beim Versorgungsamt. Das haben wir sogar schriftlich :-(
Ja habt Ihr da kein Widerspruch eingelegt? Es gibt extra Merkzeichen gerade für den Bereich Augen. Ich würde hier noch einmal nachhaken.
Ich kenne das von einem Bekannten und dessen Sohn, da hat man das gleiche Spiel wie bei Euch gemacht.
Eine Kombination aus Brille und Kontaktlinsen wäre das sinnvollste. Aber da werden uns Krankenkasse und ARGE nen Vogel zeigen, denke ich.
Das machen die bestimmt nicht wenn es der Augenarzt richtig begründet, wie gesagt beim Bekannten seinen Sohn hat man es so gemamcht, sonst wüßte ich es auch nicht. Er hat Kontaktlinsen in Verbindung mit einer Brillen weil es Kosten günstiger ist.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn mein Mann noch einmal zum Augenarzt geht und sich dort noch mal schriftlich geben lässt, wie es um seine Augen steht. Das wird dann gleichzeitig bei der Krankenkasse und der ARGE eingereicht und sollte die Krankenkasse sich doch noch bereit erklären, die Kosten zu tragen, so kann man das der ARGE ja mitteilen.
Und beim Versorgunbgsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen!
MfG
Marslicht
Mausezahn
08.09.2008, 14:25
Ja habt Ihr da kein Widerspruch eingelegt?
Doch klar -aber dem wurde nicht stattgegeben.
Und beim Versorgunbgsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen!
Meinst du da reichen 11 Dioptrin aus?
Mausezahn
08.09.2008, 14:30
Nachtrag:
Die Krankenkasse sagt, dass es seit der Gesundheitsreform so aussieht, dass die Kosten für Erwachsene nur noch dann von ihnen übernommen werden, wenn das besser sehende Auge nur noch 30% Sehkraft hat und das ist ja fast nichts.
11 Dioptrin reichen da also immer noch nicht aus. Er kann immer noch zu gut sehen.
Marsleuchte
08.09.2008, 14:56
Meinst du da reichen 11 Dioptrin aus?
Also ich weiß bei 13 Dioptrin gibt es GdB 100 % und dann noch das Merkzeichen das er nur in Begleitung unterwegs sein darf.
Frage mich aber nicht welche Merkzeichen das jetzt war, aber ich kann mich mal schlau machen im Fall es interessiert Dich.
MfG
Marslicht
Marsleuchte
08.09.2008, 14:58
Nachtrag:
Die Krankenkasse sagt, dass es seit der Gesundheitsreform so aussieht, dass die Kosten für Erwachsene nur noch dann von ihnen übernommen werden, wenn das besser sehende Auge nur noch 30% Sehkraft hat und das ist ja fast nichts.
11 Dioptrin reichen da also immer noch nicht aus. Er kann immer noch zu gut sehen.
Das mag ja sein, aber wenn der Arzt es anordnet kommt die KK auch nicht drum herum und dafür gibt es auch die Härtefallregelung.
Ich werde mich mal in das Thema reinarbeiten und dann wirst dazu noch was lesen.
Marsleuchte
08.09.2008, 15:05
Wenn Dir Euer Augenarzt das Tragen von Contactlinsen als medizinische Indikation verschreibt, muß die Kasse es übernehmen!
Er muß es nur "gut" begründen!!
Der "Sehfehler" muß so definiert werden, dass nur eine Linse (direkt auf dem Auge) und nicht eine Brille (ca. 1,2cm vor dem Auge) optimale Seh- und Lebensbedingungen erlauben.
Beispiel: Autofahren, ab einer bestimmten Dioptrie ist es gesetzlich nicht mehr erlaubt -eine Brille kann das nicht korrigieren.
Mit einer Kontaktlinse lassen sich bessere Werte erreichen (2 und mehr).
So hat es mir meine Tante von meiner KK gerade mal geschwind erklärt.
MfG
Marslicht
Das Merkzeichen beim Versorgungsamt müsste das Merkzeichen RF sein
ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen oder stark sehbehindert
bzw. stark hörbehindert (RF).
Eine Brille gibt es von der ARGE nur als Darlehen.Leider haben auch findige Sozialgerichte keinen anderen Weg gefunden,als die Finanzierung über ein rückzahlbares Darlehen.
Wie das bei der Krankenversicherung ist,dazu wage ich keine Aussage.
MfG
Codeman
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