Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zustimmung Umzugskosten
WildDevil
07.09.2008, 04:24
Hallo ich habe da ei großes Problem es geht um folgendes:
Wir also meine Frau und ich wohnen im Lande Brandenburg meine Schwiegermutter mit Sohn und ihr Lebensgefährte wohnen im Lande NRW
sie wollen zusammenziehen und zwar in eine neue wohnung zu uns nach brandenburg er bezieht hartz4 meine schwiegermutter rente d
a sie auch auf hilfe angewiesen ist.
Nun zu meiner Frage da man ja die Zustimmung der Arge im jeweiligen Bundesland braucht um die umzugskosten und sonstiges zu erhalten
ob mir deshalb jemand tipps oder hilfe anbieten könnte um dies hinzubekommen??
Schonmal danke für alle tipps und vorschläge!!
MfG
Marsleuchte
07.09.2008, 07:37
Also,
wenn Sie eine Wohnung hat die als angemessen abgenickt wurde und Sie umziehen darf, beantragt Sie einfach die Übernahme der anfallenden Umzugskosten, Renovierungskosten.
Näheres findest Du auch wenn Du unsere Hilfefunktion nutzt oder im Bereich Umzug hier im Forum.
MfG
Marslicht
Nochn Hinweis, wenn nur er ALG II bezieht und die anderen beiden ziehen um, dann wird er eh aufgefordert werden die Mietkosten zu senken, was quasi der Aufforderung zum Umzug entspricht ;-)
Und wer die Musik bestellt (zum Umzug auffordert) darf auch die Kosten dafür tragen, würde den Weg hier vorziehen bevor ich anfangen bei denen nach Umzugserlaubnis und Kostenübernahme zu betteln ohne zu wissen, wie sie darüber entscheiden.
Zumal man ja in NRW eher Arbeit findet als in Brandenburg und dies durchaus mit bei der Entscheidungsfindung des Amtes eine Rolle spielen könnte.
Marsleuchte
07.09.2008, 09:32
Stimmt schon, aber sie wollen ja alle von NRW nach Brandenburg ziehen.
So liest es sich für aus dem Beitrag raus.
MfG
Marslicht
Moi WildDevil,
eine nicht unwesentliche Frage:
Findet der Umzug aus privaten Gründen statt oder nimmt der Sohn oder Lebensgefährte Deiner Schwiegermutter eine Beschäftigung in Brandenburg auf?
Betroffener
07.09.2008, 13:33
Marslicht,
nein es wollen nicht alle umziehen - nur:
meine Schwiegermutter mit Sohn und ihr Lebensgefährte wohnen im Lande NRW
und wollen nach Brandenburg umziehen.
Dann wäre da auch noch die Ziel-Region interessant. In NRW ist zwar auch nicht alles prickelnd, aber von NRW nach BRB heißt mit anderen Worten ausgedrückt: Vom Regen in die Traufe kommen. Denn so ein bißchen was ist an diesem sarkastisch, zynischem Song schon dran:
YouTube: Rainald Grebe - Brandenburg (http://www.youtube.com/watch?v=5_JhO7wHBuY)
Unter Familienzusammenführung kann es auch nicht laufen.
Eine wirkliche Begründung für den Umzug gibt es also nicht - weder Arbeit noch sonst was in Aussicht.
Was ist eigentlich mit dem Sohn? Geht der noch zur Schule?
Da sehe ich keinen Grund für eine Unterstützung der ArGe bei den Umzugskosten und die brandenburgischen ArGen sind bekannt für rigoros, restriktives Vorgehen, wenn sich die Möglichkeit dafür bietet - wie z.B. der Fortzahlung der bisherigen Miethöhe bei ungenehmigtem Umzug (sofern die Miete möglicherweise niedriger war). Auch bei den Neben- und Heizkosten sind dann Probleme zu erwarten.
Dieser Schritt sollte also sehr gut überlegt sein.
Stimmt schon, aber sie wollen ja alle von NRW nach Brandenburg ziehen.
So liest es sich für aus dem Beitrag raus.
MfG
Marslicht
Hab ich schon gelesen Marslicht, aber nur einer davon is im ALG II Bezug und wenn der nachfragt bekommt er vermutlich ne Ablehnung und somit keine Umzugskosten erstattet.
Also ziehen die anderen beiden um und der 3. wird zum Umzug aufgefordert und rate mal wer dann die Umzugskosten bezahlt ;-)
Außerdem müssen Nr. 1 & 2 ja nicht ihre Möbel gleich mitnehmen, die gehören doch sicherlich eh alle Nr. 3, oder ? :-o
Marsleuchte
07.09.2008, 14:21
@ Roady, das ist die clevere Denkweise die bei mir noch nichts so ganz funktioniert wenn der magen leer ist vor dem Mittag.
Aber ich muß sagen ..... :Respekt:
WildDevil
16.09.2008, 03:30
Hallo,danke erstmal für diese antworten so wie ich es gelesen hab müßte eigentlich meine schwiegermutter mit ihrem sohn herziehen und dann er mit sack und pack hab ich das richtig verstanden:)
WildDevil
16.09.2008, 03:35
Hab ich schon gelesen Marslicht, aber nur einer davon is im ALG II Bezug und wenn der nachfragt bekommt er vermutlich ne Ablehnung und somit keine Umzugskosten erstattet.
Also ziehen die anderen beiden um und der 3. wird zum Umzug aufgefordert und rate mal wer dann die Umzugskosten bezahlt ;-)
Außerdem müssen Nr. 1 & 2 ja nicht ihre Möbel gleich mitnehmen, die gehören doch sicherlich eh alle Nr. 3, oder ? :-o
Aber wenn er doch vorher abgelehnt wird warum sollte es gehen wenn die anderen beiden zuerst herziehen:confused:
Ich bin es nicht
16.09.2008, 07:55
Hallo WildDevil ..
wohnen die denn schon hier in NRW zusammen oder bestehen da noch 2 Wohnungen ( wollen zusammenziehen ) ..
meine Schwiegermutter mit Sohn und ihr Lebensgefährte wohnen im Lande NRW
sie wollen zusammenziehen und zwar in eine neue wohnung zu uns nach brandenburg ..
wenn die drei jetzt schon hier eine gemeinsame Wohnung haben , dann geht Roadys Denkweise auf ..
hat jedoch der ALG II Bezieher hier in NRW eine eigene angemessene Wohnung , dann wird es nicht so einfach funktionieren ( bzgl. Umzugskosten ) ..
Aber wenn er doch vorher abgelehnt wird warum sollte es gehen wenn die anderen beiden zuerst herziehen:confused:
Ganz einfach, derzeit wohnen in der Wohnung in NRW 3 Leute, ziehen jetzt die beiden nicht im Leistungsbezug befindlichen Personen weg, so wird die 3. Person (der Lebensgefährte) von der Arge zur Senkung der Mietkosten, respektive zum Umzug aufgefordert.
Oder wir haben hier aneinander vorbei geschrieben und verstehen unter dem Begriff Lebensgefährte unterschiedliche Dinge. Für mich wohnt ein Lebensgefährte mit seiner Partnerin zusammen, wie siehst Du das ?
Ich bin es nicht
16.09.2008, 08:25
morgen Roady ..
er schrieb .... meine Schwiegermutter mit Sohn und Ihr Lebensgefährte WOHNEN in NRW ..... sie WOLLEN zusammenziehen und zwar ....
im Umkehrschluß .. sie wohnen noch nicht zusammen ..
aber lass uns mal abwarten was WildDevil dazu schreibt ..
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