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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld und Hartz IV


Schneida
28.03.2005, 09:51
Hallo,

ich habe im Dezember Arbeitslosengeld beantragt. Als mir ausgerechnet wurde, was ich bekomme habe ich gesagt, daß mir das nicht reicht, da ich noch einen behinderten Sohn zu versorgen habe und alleinerziehend bin. Dann sagte mir die Sachbearbeiterin, das geht dann folgendermassen sie bekommen aufstockend noch Hartz IV. Das lief dann auch von Jan.-März so. Nun bekam ich am Ostersamstag einen Brief von der Arbeitsagentur. Das man mir das ganze falsch berechnet hat und ich müsste das zuviel bezahlte wieder zurück zahlen.
Was nun? Das ist doch nicht meine Schuld, wenn die nicht rechnen können.

Hat jemand ähnliches erlebt und kann mir weiterhelfen?

Gruss
:( :( :cry: :cry:

Betroffener
28.03.2005, 14:41
Grundsätzlich können nach $34 und §35 SGB-II Rückzahlungen gefordert werden, sind aber auch an Bedingungen geknüpft:

Auszug aus §34
(1) 1Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig
1. die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit oder die Hilfebedürftigkeit von Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder
2. die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an sich oder an Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben,

ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. 2Von der Geltendmachung des Ersatzanspruches ist abzusehen, soweit sie den Ersatzpflichtigen künftig von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch oder von Leistungen nach dem Zwölften Buch abhängig machen würde.

Das ist etwas "gummiert", aber zum einen hast Du die Zahlungen nicht vorsätzlich, nicht in betrügerischer Absicht, ohne wichtigen Grund herbeigeführt und zum anderen bist Du bereits abhängig und würdest weiter noch verstärkt abhängig von den Zahlungen sein, wenn Du zurückzahlen müsstest.

Also: Nichts freiwillig zurückzahlen!
Du bist "bedürftig" (Dir darf also das Geld nicht aus der Tasche fallen), zum anderen durftest Du auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen. Was in Frage kommt - wenn sich herausstellen sollte, daß der Bescheid anfechtbar falsch war (aber siehe auch oben die Gesetzespassage) - ist allenfalls die Rückerstattung per Ratenzahlung bzw. Anrechung bei Folgezahlungen (ebenfalls in kleinen Raten - woher soll das Geld kommen, Du hast ja ausser den Zahlungen der Arbeitsagentur kein weiteres Einkommen in Deiner Bedürftigkeit und Abhängigkeit von der Arbeitsagentur). Die Forderung einer kompletten Rückzahlung im Stück wäre insofern auf jeden Fall eine unbillige Härte und steht sowieso im Widerspruch zu §34.

Hier solltest Du also ein ernstes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. "Fallmanager" führen. Aber vorher mußt Du Dich massiv informieren, um "besser" zu sein, als der Sachbearbeiter. Auch das Hinzuziehen des Vorgesetzten würde ich bei Problemen nicht ausschliessen.

Um Deine Frage konkreter beantworten zu können, müsstest Du allerdings ein wenig mehr Angaben machen.

- Beziehst Du ALG-I oder ALG_II ?
- Bekommst Du Wohngeld bzw. werden die Kosten für Unterkunft/Heizung erstattet?
- Was wäre Dein Rechtsanspruch gewesen und wie hoch war die monatliche Überzahlung?

Grundsätzliche und hilfreiche Informationen findest Du hier:
SGB II (http://www.olaf-nensel.de/sgbii/aktuell.html) und
ALG-II FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=FAQ) und
Familen gezielt unterstützen (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=News&file=article&sid=216) und
Keine GEZ-Gebühr (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=News&file=article&sid=205)

Schneida
29.03.2005, 11:42
Hallo,

also zu meinem Thema noch genauer.

Ich habe im Dezember 2004 Arbeitslosengeld für mich beantragt. Als ich dann den Termin bei der Arbeitsagentur hatte um den Antrag abzugeben und gleich ausrechnen zulassen ergab sich folgende Situation:

Ich war seit der Geburt meines Sohnes 2000 Sozialhilfeempfängerin.
Nachdem Hartz IV kam, sollte ich lt. Sozialamt einen Antrag auf Alg I stellen. Ich möchte ja auch wieder Teilzeit arbeiten gehen. Als der Alg I Betrag ausgerechnet wurde stellte ich fest, daß der Betrag nicht für unseren Lebensunterhalt reicht (alleinerziehend). Die Sachbearbeiterin sagte mir dann aber, daß wir aufstockend Alg II bekommen würden.
Als ich dann Ende Dez.2004 den Bescheid für Alg I und II bekommen habe, war ich zufrieden, daß wir damit leben konnten. Es war nicht ersichtlich, daß der Betrag Alg II falsch berechnet war.
Am Ostersamstag habe ich nun einen neuen Bescheid für Alg II bekommen mit der Anmerkung, daß ich das zuviel bekommene Geld wieder zurück bezahlten muss. Deshalb aber noch ein separates Schreiben erhalte.
Wir bekamen also für die ersten 3 Moante Miete/Heizungsgeld das aber gerade unsere Miete abdeckt. Heizmaterial können wir mit dem Geld nicht bezahlen. Ab 01.04. deckt der Betrag jetzt nicht mal mehr unsere Miete.

Gruss
eine :( Mutter

FXS64
29.03.2005, 12:46
Tja das schaut schlimm aus, du müsstest dann ja einen neuen Bescheid bekommen und gegen den musst du wohl Einspruch einlegen. Vielleicht haben sich die vom AA ja noch mal verrechnet ?!?

Betroffener
29.03.2005, 15:02
Du hast einen ALG-II Antrag gestellt (als Ersatz für die Sozialhilfe) und bist 3 Stunden täglich arbeitsdfähig. Falls da noch ein Anrecht auf ALG-I vorhanden war (innerhalb der letzten 2 Jahre vor ALG-II-Antrag), bekommst Du noch den befristeten Abschlag hinzu hinzu (max 160 Euro im ersten Jahr, max. 80 Euro im Zweiten Jahr).

Nach meiner Rechnung müsste das überschlägig so ähnlich aussehen:

345,- ALG-II Regelsatz West
124,- Kind bis 7 Jahre (36% vom Regelsatz)
160,- max. Zuzahlung ALG-I zu ALLG-II Wechsel (im ersten Jahr) - Wert abhängig von Höhe des ALG-I und vorherigem Wohngeldzuschuß
---------
629,- Maximalbetrag

???,- Kosten für Unterkunft / Heizung

Wenn die Wohnung angemessen ist (qm und Miethöhe), müssen die Mietkosten in voller Höhe übernommen werden.

Hast Du vorher noch Wohngeld bekommen ?
Irgendwie scheint mir das wieder einer der typischen Fälle zu sein, wo die Kommune den Leistungsempfänger der Arbeitsagentur zuführt um selber Geld zu sparen.

Schneida
30.03.2005, 10:47
Hallo,

also ich war 4 Jahre zuhause. Von Geburt meines Kindes für 3 Jahre in einem Mutter-Kind-Projekt. In dieser Zeit haben wir beide Sozi bezogen.
Dann sollte ich im Sept.04 ein Formular ausfüllen, da dem Sozi noch Daten gefehlt haben. Das habe ich dann auch gemacht. Dann hat mir die Sozialamtmitarbeiterin geraten zur Arbeitsagentur zu gehen und nach zufragen, wie das mit Alg bei mir aussieht. Denn mein Betrieb ist wärend meines Erziehungsurlaubes konkurs gegangen. Dann hat es geheissen, mit einem behinderten Kind können sie ja eh nicht arbeiten. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben, ich soll bitte nochmals vorbei kommen. Dann hat man mir geraten doch einen Alg I Antrag zustellen der aber bestimmt abgelehnt wird, da ich ja nicht arbeiten gehen kann. (lt. Arbeitsagentur Mitarbeiterin) Also habe ich das gemacht. Wie es dann zu der "doppelt" Zahlung kam habe ich ja bereits weiter oben erwähnt.

Mein Wohnung entspricht dem Mietspiegel bei 70 qm bezahle ich im Moment 400 € lt. Arbeitsagentur günstig und okey.

Ich blick im Moment überhaupt nicht mehr durch. Bin am überlegen, ob ich einen Rechtsanwalt einschalten soll.

Gruss
:( :( ratlose Mutter mit Kind

Betroffener
30.03.2005, 12:44
Hallo,

irgendwie wird mir mit jeder zusatzlichen Information von Dir unklarer was da eigentlich wirklich passiert ist - auch weil Du möglicherweise teilweise die feststehenden Begrifflichkeiten verwirbeslt:

Wir bekamen also für die ersten 3 Moante Miete/Heizungsgeld das aber gerade unsere Miete abdeckt. Heizmaterial können wir mit dem Geld nicht bezahlen. Ab 01.04. deckt der Betrag jetzt nicht mal mehr unsere Miete.

Wie denn nun?: Das hat doch primär mit den 345 Euro ALG-II nichts zu tun. Hier geht es um die separaten Kosten für Wohnung und Unterkunft.
Wurden jemals die von Dir benannten 400 Euro Mietkosten zzgl. Heizung anerkannt und bezahlt? Ggf. gibt es noch Abschläge für Warmwasser.
Hier könnte es auch sein, daß die Kommune bei den Kosten für Unterkunft und Heizung "mauert"

Davon daß ALG-I + ALG-II parallel bezahlt wird, habe ich noch nie gehört. Auch die von Dir benannte Aufstockung mit ALG-II kenne ich nicht, sondern nur, daß vorherige Bezieher von ALG-I bei Anmeldung von ALG-II noch einen Zuschuß zur Aufstockung bekommen, wenn der Bezug von ALG-I nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Das wären maximal 160 Euro im ersten Jahr.

Ich gehe mal davon aus, daß Du in 2004 ALG-I + ggf. Wohngeld bekommen hast und in 2005 wurde möglicherweise ALG-I weiter bezahlt (weil noch ein Anspruch bestand) und dazu parallel ALG-II nach dem neuerlichen Antrag, was die natürlich zurück haben wollen.

Dabei muss dann aber auch geklärt werden, ob Deine Ansprüche zu ALG-I + Kinderzuschlag + ggf. Sonderaufwendung für Behinderung + Kosten für Unterkunft + Heizung korrekt berechnet wurden - wovon ich nicht ausgehe.

Hinweis: Die Sätze sind in jeder Region anders.
Im Land Brandenburg gelten z.B. aktuell in der überwiegenden Mietstufe II folgende Sätze: Kaltmiete inkl. Betriebskosten max 6,22 Euro/qm, Heizkosten max. 0,80 Euro/qm
Das ergibt bei Berücksichtigung der Regelsätze:
1 Person max. 50 qm = 311,- Euro + 40,- Heizung = 351,- Euro
2 Personen max. 60 qm = 373,20 Euro + 48,- Heizung = 421,20 Euro

Deine Wohnung ist mit 70 qm eigentlich zu groß, was möglicherweise dazu führt, daß 10 qm in Abzug gebracht werden (auch wenn für Deine Region möglicherweise die Miethöhe paßt). Du schriebst von 400 Euro für 70 qm, aber nicht ob Kalt oder Warm.

Hier nochmal die aktualisierte Überschlagsrechnung in zwei Varianten:

345,- ALG-II Regelsatz (West)
124,- Kind bis 7 Jahre (36% vom Regelsatz)
160,- max. Zuschlag ALG-I zu ALLG-II Wechsel (im ersten Jahr) - Wert abhängig von Höhe des ALG-I und vorherigem Wohngeldzuschuß
---------
629,- Maximalbetrag
400,- Kosten für Unterkunft (ggf. Abzüge einiger Nebenkosten)
56,- (+ zzgl. Heizkosten 70 qm * ca. 0,80 Euro)
- 18,- (abzgl. ggf. Warmwasseranteil (18 Euro))
---------
1067,- Maximalbetrag komplett

Alternativ ohne Zuschläge:

345,- ALG-II Regelsatz (West)
124,- Kind bis 7 Jahre (36% vom Regelsatz)
---------
469,- Maximalbetrag
400,- Kosten für Unterkunft (ggf. Abzüge einiger Nebenkosten)
56,- (+ zzgl. Heizkosten 70 qm x ca. 0,80 Euro)
-18,- (abzgl. ggf. Warmwasseranteil (18 Euro))
---------
907,- Minimalbetrag komplett

Wenn Dein ALG-II Bescheid wesentlich anders aussieht als eine der Überschlagsrechnungen (die Zu- und Abschläge musst Du selber berücksichtigen ebenso ob West oder Ost-Regelsatz), ist er schlicht falsch.

In keinem Fall bist Du aber von Dir aus tätig geworden, sondern immer auf Betreiben des jeweiligen Amtes, das Dich diesbezüglich beraten hat, was Du tun sollst.

Ich denke, ein Besuch beim richtigen Anwalt (Spezi für Sozialrecht - leider dünn gesät) mit Deinen kompletten Unterlagen inkl. der amtlichen Einladungen zu den Beratungsgesprächen und den Bescheiden (die Du naturgemäß hier nicht offenlegen kannst und sollst) müsste Dir da weiterhelfen können - obwohl das auch wieder Geld kostet.
Gibt es bei Euch eine Verbraucherberatung in der Nähe? Die sind da oft auch sehr kompetent, was ich vor dem Anwaltsbesuch auf jeden Fall machen würde.

Betroffener
30.03.2005, 13:45
Link auf der Hauptseite gefunden zur Berechnung:
Vielleicht machst Du das auch mal mit Deinen persönlichen Daten:

http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html

Berechnung war mit Mietkosten 350-Euro + 60 Euro Heizkosten
Berechnungsgrundlage: alte Bundesländer

Alter EHB: 30 Jahre

Grundfreibetrag (Vermögen, insgesamt): 6,000.00 Euro
zzgl. Freibetrag notw. Anschaffungen (pro Kopf 750 Euro): 1,500.00 Euro
Antragsteller (EHB): 345.00 Euro
Kinder bis 13 Jahre: 207.00 Euro
Mehrbedarf Alleinerziehende: 124.20 Euro
Summe Regelleistungen/Sozialgeld 676 Euro
Summe Unterkunftskosten 410 Euro
Summe Einkommen:
(netto abzgl. Werbungskosten) 154.00 Euro
Summe Freibetrag SGBII: 0.00 Euro
Anzurechnen sind somit: 154.00 Euro
Vorbezug Arbeitslosengeld EHB (Frist 2 Jahre): JA
Anspruch befristeter Zuschlag insgesamt: < 0 Euro
RL/SG + KdU - Einkommen + evtl. befr. Zuschlag 932.20 Euro