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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wenn ALG I nicht reicht..... Zusatzantrag + welche Pflichten


serendipity
13.07.2005, 18:29
Hallo,

kennt sich jemand hiermit aus:
ich bekomme ALG I, was aber ziemlich gering ausfällt, da ich vorher einen Teilzeitjob hatte. Jetzt habe ich einen Antrag auf Wohngeld eingereicht, und die Antwort darauf war quasi, dass die mir eigentlich nicht glauben, dass ich so wenig habe (das soll ich jetzt beweisen! :? ). Und meinten, ich könnte noch einen Zusatzantrag auf ALG II stellen. Hat das mal jemand gemacht? Rutscht man in dem Moment in die Verpflichtung von ALG II mit allem drum und dran, wenn man von denen noch so einen Art Aufstockung beantragt?

Würd mich freuen, wenn jemand ein paar Tipps hierzu hat.... Danke!

Betroffener
13.07.2005, 18:39
:welcome: serendipity

Wo hast Du denn den Nicknamen her?

Zur Sache:
Wenn die Dir das nicht glauben, brauchst Du denen nur Deinen ALG I Bescheid unter die Nase halten.

Ja - es gibt aufstockendes ALG II und möglicherweise dann auch gleich die Kosten der Unterkunft dazu - sodass der Wohngeldantrag überflüssig sein könnte.

Hierbei wird dann mit ALG II Geldern das ALG I auf die Oberkante von ALG II - also 345 € - aufgestockt.

Wenn Du aber die Möglichkeit hast, wegen ALG I bei Wohngeld bleiben zu können, solltest Du das tun.

Hintergrund:
Beim Wechsel von ALG I zu ALG II gibt es ein Übergangsgeld.
Dieses Übergangsgeld berechnet sich aus der Differenz von ALG I + Wohngeld zu ALG II + Kosten der Unterkunft nach einer Formel. Maximal 160 € im ersten Jahr, max 80 € im zweiten Jahr.

Auch wenn es erstmal nicht so aussieht wegen geringem ALG I könnten da vielleicht doch noch ein paar Euro mehr bei rausspringen, wenn es um echtes ALG II geht.
Und keine Angst: Solange Du ALG I auch hast, gelten die normalen Regeln.

serendipity
13.07.2005, 20:33
Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.
Serendipity ist einfach eine Vokabel, die ich witzig finde und die wahrscheinlich auch auf die meisten Jobsuchenden zutrifft. :D
Also meine Arbeitslosengeldbewilligung hatte ich denen gleich mit eingereicht und dachte, das reicht, aber die gehen wohl davon aus, dass ich noch andere Einkünfte haben *muss*, weil ich sonst gar nicht leben könnte - als ob ich den Antrag sonst eingereicht hätte. Albern.
Naja, ALG II wollte ich eigentlich auch vermeiden, solang es geht, das mit dem Übergangsgeld wusste ich noch nicht.
Danke für die Tipps.
:laola: