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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Alg 1 nach Ausbildung


mone2210
08.09.2008, 09:14
Hallo und guten Morgen,

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage wegen der Berechnung von ALG 1.

Mein Sohn hat seine Ausbildung beendet und ALG 1 beantragt.
Er fing am 1.09.2005 mit einer 2-jährigen Ausbildung zum Maurer (Facharbeiter) an, welche am 10.09.2007 endete. Das Azubi- Endgelt betrug 217 €. Im Rahmen dieser Ausbildung hatte er auch praktische Arbeit in einem Maurerbetrieb.
Vom 10.09. bis 1.10.2007 war er arbeitslos, hat aber keine Leistung beantragt.
Nach Beendigung des 2. Lehrjahres der Ausbildung sagte der Ausbilder er kann das 3.Lehrjahr in diesem Betrieb absolvieren, weil er dann einen Gesellenbrief bekommt und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Das 3. Lehrjahr ging vom 1.10.2007 bis zum 7.07.2008. Doch er konnte nicht übernommen werden. Die Vergütung im 3. Lehrjahr waren 777 €/ Monat.
Jetzt kam sein ALG 1 Bescheid und er bekommt nur 215 € ALG 1.
Die Mitarbeiterin sagte, das das 3. Lehrjahr nicht mit berechnet wird, obwohl er ja auch Sozialabgaben gezahlt hat.
Kann das richtig sein, oder lohnt sich ein Widerspruch?

Vielen Dank für die Tipps und Hilfen
Mone

Codeman
08.09.2008, 10:03
Hallo,

nein das kann nicht richtig sein.Wenn im 3ten Lehrjahr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag,so hat diese auch zur Berechnung von ALG I herangezogen zu werden.

Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Widerspruch.Bitte bedenke,dass ein Widerspruch binnen 30 Tagen bei der Behörde sein muss.Wenn ihr euch unsicher seit,dann könnt ihr auch zum Amtsgericht gehen und euch einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen.Damit geht ihr dann zu einen Rechtsanwalt,bevorzugt Fachrichtung Sozialrecht und lasst Ihm das alles erledigen.

MfG
Codeman

mone2210
08.09.2008, 19:00
Dankeschön für den Tipp, also werde ich ihm raten, Widerspruch einzulegen. Ich fand das auch recht wenig.
Ist es eigentlich im nachhinein noch möglich ergänzendes ALG 2 oder etwas anders zu beantragen.
Mein Sohn ist voriges Jahr ausgezogen und hat sich eine andere Wohnung genommen, weil der Weg jeden Tag zu fahren nicht Ideal war.

danke Mone

Codeman
08.09.2008, 19:18
Im Nachhinein nicht.Bei ALG II werden Leistungen erst ab Tag der Antragsstellung gezahlt.

MfG
Codeman

mone2210
11.09.2008, 17:47
:oops: so, der Bescheid ist jetzt da- Leistungssatz täglich 3,37€.
Wie das jetzt errechnet wurde kann man nicht ersehen, oder ich bin blind.