Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nicht-Leistungsbezieher und 400 Euro Job
naddel881
08.09.2008, 15:27
Hi an alle,
ich bin gerade mit der Ausbildung fertig und beziehe kein Hartz IV oder sonstige Leistungen. Ich mache allerdings einen bis 400 Euro-Job. Nun habe ich von der ARGE eine EGV (Seminarteilnahme) angepriesen bekommen mit den Worten "Wir können Sie zwar nicht direkt vermitteln, da Lehrer von der Schulbehörde vermittelt werden, aber dieses Seminar könnte auch für Sie interessant sein. Die Kosten übernehmen wir alle....".
Daher habe ich mich überreden lassen, ohne zu wissen, dass das Amt berechtigt wäre, mein gesamtes Einkommen über 160 Euro einzubehalten.
Und das, obwohl ich doch gar KEINE LEISTUNG beziehe?!?! Das ist ja wohl der dickste Hund und grenzt in meinen Augen schon an versuchten Betrug. Mir wurde vorgehalten, dass alles übernommen wird und dann höre ich von einer kompetenten Quelle (früher selbst ARGE-Sachbearbeiter), dass die meine mühsam erarbeiteten 400 Euro einbehalten dürfen bis auf 160 Euro?!
Mit welcher Begründung?
Soll ich mich nun besser abmelden? (Am besten nach dem Seminar, sonst werden mir vermutlich auch noch diese Kosten beim Abbruch aufgebrummt, oder)?
Bin total verzweifelt und für jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße,
Nadine
Rotkäppchen
08.09.2008, 17:26
Wie ist denn das Amt überhaupt auf dich gekommen, wenn du keine Leistung beziehst? Hast du einen Antrag mal gestellt?
Wenn das Amt dir eine Leistung bezahlt, sind die 400 Euros ein "Nebenjob" und lässt dir davon tatsächlich nur 160 Euros übrig. Dafür erhälst du aber eine Leistung von Miete + Betriebskosten + Heizung + 351 Euros + die 160 Euros
naddel881
08.09.2008, 20:56
hi rotkäppchen,
ich hatte mich arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet, wegen der rentenansprüche. außer der teilnahme an diesem seminar habe ich vom amt nix gekriegt und auch nix zu erwarten. und anscheinend muss ich den 400 euro job noch extra melden, damit sie mir dann davon auch noch was abziehen so wie sich das heute angehört hat. seit oktober 07 soll diese regelung auch für sog. "nicht-leistungsempfänger" gelten. ich kann es einfach nicht nachvollziehen. da beanspruche ich schon keine finanzielle unterstützung und buttere von meinem ersparten monatlich dazu und soll zum "dank" auch noch was von meinen paar euro abgezogen kriegen?
Rotkäppchen
08.09.2008, 23:12
Das können die nicht machen, denn sie entziehen dir damit ja dein Geld zum Leben. Ich würde mal die SB ansprechen und fragen, von was du leben sollst. Ich glaube, das Amt hat hier etwas falsch verstanden.
naddel881
09.09.2008, 06:58
Hi,
ich wecke da am besten keine schlafenden Hunde, sondern melde mich einfach ab. Als Nicht-Leistungsempfänger sollte das doch recht unkompliziert gehen, ohne dass ich irgendwie nachweisen muss, dass ich ein Jobangebot bekommen habe, oder?
Denn auf diese Seminare kann ich auch gerne verzichten, wenn ich dadurch noch Gefahr laufe, dass sie mir am Ende noch meine 400 Euro schmälern, weil ich in ihren Augen "Leistung durch Dritte" beziehe durch einen freiwilligen 400 Euro Job.
Die Quelle, von der diese Info stammt, war selber jahrelang persönlicher Ansprechpartner und Hartz IV -SB beim Amt bevor sie sich nun als freiberuflich zur Seminarleitung "niedergelassen" hat. Und daher stammt die 100% Bestätigung, dass auch arbeitslose Nicht-Leistungsempfänger nur 160 Euro zustehen und der Rest vom Amt einbehalten werden darf, obwohl man keine sonstigen Leistungen bezieht.
Rotkäppchen
09.09.2008, 10:55
Das würde ich nicht machen. Obwohl ich unsere Renten als nicht sicher und unsere Beiträge als rausgeschmissenes Geld betrachte, würde ich mich aus diesem Grund nicht einfach abmelden.
Du kannst doch unmöglich von allein 400 Euros leben! Wenn du auf die Seminare verzichten kannst, dann ruf die SB an und sag ihr, dass du keine Leistung beziehst. Da kann m.E. nichts passieren.
naddel881
09.09.2008, 12:30
erstmal muss ich jetzt aus dieser maßnahme (einwöchiges seminar), was mir aufgeschwätzt wurde, wieder rauskommen.
ich habe angst, dass sie mir als nicht-leistungsempfänger die lehrgangskosten aufbrummen, wenn ich abbreche.
Rotkäppchen
09.09.2008, 16:29
Also irgendwie bist du da in einen saudumme Situation reingeraten.
Kannst du bitte mal die komplette Zuweisung hier eintippen oder einscannen?
Und: War das die ARGE oder die BA?
Seebarsch
09.09.2008, 18:15
Hallo Naddel881,
das hört sich bei dir so an, dass dir jemand völligen Unfug unterschiebt.
Wenn du einen Nebenjob hast, kann dir nur was abgezogen werden, wenn du auch Leistungen bekommst!
Wenn du also keine Leistungen bekommst, also weder Alg noch Leistungen nach Hartz IV, kann dir auch nichts abgezogen werden!
Oder sollst du monatlich den Betrag der über 160 € liegt, beim Amt abliefern?
:confused:
naddel881
09.09.2008, 20:15
hi an euch beide (und danke für eure anteilnahme!):
ich bin seit 4 wochen auf stellensuche und mache (um die nötigsten unkosten grob zu decken) einen 400 euro job bei einer zeitarbeitsfirma.
war nun bei der bundesagentur für arbeit (vor nem monat) und habe mich dort arbeitslos gemeldet aufgrund der rentenansprüche. die haben dann gesagt, dass sie für mich ein tolles seminar hätten, was sie mir gerne anbieten würden. kostet normalerweise sau viel geld und ist nur für akademiker und alle kosten werden übernommen. dann bin ich da hin (und soweit ist es auch interessant) und der herr dort erzählt uns, dass die BA seit oktober 07 auch von nichtleistungsbeziehern alles über 160 euro einbehalten darf und das, obwohl wir ja GAR NIX kriegen!
klang für die betroffenen akademiker (4 an der zahl) sehr merkwürdig. nachgefragt und bestätigt bekommen mit dem hinweis: nach dem seminar sollten wir uns abmelden, damit die BA nicht im nachhinein (am jahresende vll.) den differenzbetrag einfordert, denn: "auch der freiwillige 400€ job gilt als leistung über dritte und damit die ganzen nichtleistungsempfänger die statistik nicht kaputt machen, drängt man sie so eben raus."
offenbar sind sie ja nicht leistungsberechtigt (weil einer der faktoren für einen leistungsbezug nicht zutrifft) und dann haben sie sinngemäß auch nix bei der BA/ARGE zu suchen.
ist ein ziemlicher hammer gewesen, dass uns das vorher keiner gesagt hat. habe heute versucht eine telefonische bestätigung dessen zu kriegen, aber da kriege ich keine auskunft zu hartz IV/ALG II. das geht laut telefonansage nur noch persönlich :(
Seebarsch
10.09.2008, 18:38
Hallo naddel881,
das ist völliger Unsinn. Wenn die BA euch aus der Statistik rausdrängen würde oder wollte, hätte sie euch bestimmt nicht die Maßnahme angeboten.
Richtig ist es, dass aus der Statistik Leute entfernt werden, die nicht mitmachen, bzw. eigentlich keine Arbeit wollen, sondern nur wegen der Rentenzeiten gemeldet bleiben wollen.
Gerade für Akademiker, mit oder ohne Leistungsbezug, tut die BA einiges.
Lass dich nicht verrückt machen!
:wut:
naddel81
13.09.2008, 00:45
hi Seebarsch,
die genauen beweggründe für diese regelung (alles über 160 euro auch von nicht-leistungsbezieherung einzukassieren), kenne ich nicht.
aber es scheint wohl rechtens zu sein, denn in den augen der BA kriegen wir ja eine leistung (seminare, "freiwilliger 400 euro job"...). wenn man das als leistung auslegt, gelten auch für uns nichtleistungsbezieher die selben gesetze wie für ALGI/II empfänger. und dann ist es natürlich übel, wenn man jemandem noch das letzte hemd nimmt bis er wirklich ansprüche geltend machen kann.
Seebarsch
13.09.2008, 16:05
Noch einmal, das aber als Letztes!
Es gibt im SGB III die Möglichkeit der Anrechnung nach § 141 SGB III für das Nebeneinkommen. Das geht allerdings nur bei dem Bezug von Arbeitslosengeld. Hier gibt es auch die Freibetragsgrenze von 165,00 € monatlich.
Kein Arbeitslosengeldbezug = keine Anrechnung oder Rückforderung
Im SGB II gibt es die Möglichkeit den Minijob als Einkommen auf die SGB II Leistungen = Grundsicherung und Kosten der Unterkunft anzurechnen.
Keine Leistungen nach dem SGB II = keine Anrechnung oder Rückforderung!
Basta!
:wut:
naddel81
14.09.2008, 11:14
hallo seebarsch,
so sah ich das bisher auch. aber ist es nicht auch eine "leistung", wenn man teure zwangseingliederungsmaßnahmen in anspruch nimmt? die inanspruchnahme der dienstleistung der BA "vermittlung von arbeit" ist auch eine leistung. und für diese wird dann das einkommen angerechnet. so wurde es uns beigebracht.
Ich bin es nicht
14.09.2008, 11:36
Was bekommen Sie als Arbeitslose/r
ohne Leistungsbezug?
Sie können z. B.
- Information, professionelle, terminierte
Beratung und Arbeitsvermittlung der
Agentur kostenlos in Anspruch nehmen
Nach Prüfung des Einzelfalls:
- finanzielle Hilfen erhalten, z. B.
Erstattung von Bewerbungskosten
- an einer notwendigen beruflichen
Weiterbildung teilnehmen und dafür
Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten
erhalten
- Rentenanrechnungszeiten erwerben
..
NADDEL das gibt es GRATIS !!! ( Zitat durchlesen ) ..
was wäre denn wenn du paar Milliönchen auf der Bank hast ? darfst du dann nicht arbeitslos sein bzw. musst du dann einige tausende € in Seminare investieren investieren um deine Arbeitslosigkeit zu beenden ?
das Arbeitsamt hat unter anderem die Funktion dir bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes Unterstüzung zu geben ..
das dieses etwas kosten soll , hab ich ehrlich noch nie gehört ..
ist doch völlig egal ob du Gespartes oder nen Minijob unter 15 Std. die Woche hast .. bei über 15 Std. würdest du den Status "arbeitslos" verlieren ..
Und selbst wenn es so wäre, dass die Arge alles über 165 € einsacken würde, danach müßten sie die KV, RV, den Regelsatz und die KdU bezahlen, weil sie ja dadurch erst bedürftig würde. ;-)
Man kann ich auch verrückt machen lassen.
naddel81
17.09.2008, 07:39
Und selbst wenn es so wäre, dass die Arge alles über 165 € einsacken würde, danach müßten sie die KV, RV, den Regelsatz und die KdU bezahlen, weil sie ja dadurch erst bedürftig würde. ;-)
Man kann ich auch verrückt machen lassen.
ich habe trotzdem das gefühl, dass da was im busch ist. daher werde ich nochmal genau erfragen, auf welche § sich das in meinem einzelfall stützt. getreu dem motto "vorbeugen ist besser als auf die schuhe kotzen", habe ich mich mal vorsorglich abgemeldet und stecke die 29 euro rentenversicherung lieber in meinen sparstrumpf.
Krankenversicherung nicht vergessen, die Du nun selbst zahlen darfst.
ich habe trotzdem das gefühl, dass da was im busch ist. daher werde ich nochmal genau erfragen, auf welche § sich das in meinem einzelfall stützt. getreu dem motto "vorbeugen ist besser als auf die schuhe kotzen", habe ich mich mal vorsorglich abgemeldet und stecke die 29 euro rentenversicherung lieber in meinen sparstrumpf.
Moin naddel,
vergiss, dass Du ein Telefon hast. ;-)
Wende Dich schriftlich und nachweislich an die ARGE Deines Misstrauens und lasse Dir den ominösen Paragraphen, auf den sie sich angeblich stützen, schriftlich mitteilen. :razz:
naddel81
18.09.2008, 13:08
Krankenversicherung nicht vergessen, die Du nun selbst zahlen darfst.
die hab ich doch vorher auch selbst bezahlt. daher zahle ich gerne die 29 euro mehr (oder auch nicht und stecke sie in die private vorsorge) und habe ruhe vom amt.
aber diesem paragraphen werde ich nachgehen!
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