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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob und Urlaub vs. ALG II?


GofX
03.09.2006, 09:41
Wie sieht's bei einem 400-Euro-Job bei aufstockendem Hartz-IV (oder doch Hartz-II?) mit Urlaub aus?

Gerade in der Urlaubszeit kann es durch Vertretungen doch schnell mal vorkommen, dass man bereits am 15. des Monats seine Gesamtstunden erfüllt hat und für den Rest des Monats gar nicht mehr arbeiten "darf", um eben nicht über besagte 400-Euro-Grenze zu kommen.

Wie sieht's nun aus, wenn man sich für den Rest des Monats "absetzt", sprich: zwei Wochen lang Verwandte in 800km entfernten Städten besucht?

Meldepflicht an's Job-Center?

Reicht es nicht aus, seinen "Urlaub" mit dem Arbeitgeber abzustimmen?

Laut SGB II müsste man jede noch so kleine Abwesenheit mit seinem Sachbearbeiter besprechen / genehmigen lassen. Bei 400-Euro-Jobs hat man aber vermutlich mehr Freizeit, als das SGB II an "Urlaub" vorsieht. Allerdings hat man ja einen Job (wenn auch einen schlecht bezahlten) und muss eh' nicht für fragwürdige Integrationsmaßnahmen zu Verfügung stehen. Wie es mit Vermittlungsangeboten aussieht, ist ja auch eher schleierhaft.

Also, wie verfahren?

StephanK
03.09.2006, 11:24
Bei arbeitsvertraglich vereinbartem Urlaub ist es klar, auch wenn dieser länger dauert als die an die gesetzliche Mindesturlaubsregelung angelehnte Regelung der Erreichbarkeitsanordnung: während dieses Urlaubs darf man wegfahren.
In Deiner Situation ist es nicht so klar. Wenn man das Ganze eng sieht, könnte man sagen, dass Du an Deinen "unfreiwillig freien" Tagen Dich sozusagen als Tagelöhner verdingen könntest, denn Du bist ja verpflichtet, jede Möglichkeit zur Verringerung oder Beendigung Deiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen.
Das Argument "ich hab' doch 'nen Job" zählt beim Alg II nicht, weil es dabei im Grunde ja gar nicht um Arbeitslosigkeit, sondern nur um Bedürftigkeit geht.
Streng genommen müsstest Du meiner Meinung also derartige Abwesenheiten erlauben lassen.
Deswegen sage ich nur: Wer viel fragt, geht viel irr... :cool:

barhar
15.05.2007, 04:13
Hallo,

bin neu in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann - auch wenn mein Problem vielleicht eher ein "Wohlstandsproblem" ist, verglichen mit den anderen Sachen, die man hier so liest...

StefanK hat 2006 geschrieben:

Bei arbeitsvertraglich vereinbartem Urlaub ist es klar, auch wenn dieser länger dauert als die an die gesetzliche Mindesturlaubsregelung angelehnte Regelung der Erreichbarkeitsanordnung: während dieses Urlaubs darf man wegfahren.

ist das noch der aktuelle Stand? Ich lebe von Hartz IV und habe seit Anfang 2007 zusätzlich einen 400€ Job, bei dem ich auch Anspruch auf Urlaub habe - sogar sehr großzügig, weil ich das Glück habe, bei einem gemeinnützigen Verein zu arbeiten, der seine Angestellten überdurchschnittlich gut behandelt.

Kann ich jetzt im Sommer einfach mit meinem Arbeitgeber absprechen, dass ich 3 oder 4 Wochen Urlaub mache, dies der ARGE mitteilen und dann tatsächlich wegfahren? Klingt irgendwie fast zu schön, um wahr zu sein...??

Trau mich gar nicht, das zu glauben....

StephanK
15.05.2007, 08:23
ist das noch der aktuelle Stand?Ja.
In den Worten der Arbeitsagentur (2) Bei erwerbstätigen Hilfebedürftigen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen oder in vergleichbarem Umfang anderweitig erwerbstätig sind, ist einer Ortsabwesenheit mindestens für die arbeitsvertraglich zustehende Urlaubsdauer zuzustimmen.
(Quelle: Durchführungshinweise zu § 7 SGB II, Randziffer 7.58 )Allerdings reicht es nicht, dies der ARGE einfach kommentarlos mitzuteilen, sondern Du musst Dir den Urlaub schon "genehmigen" lassen.