lichtstrahl
03.09.2006, 12:36
Arbeitslosengeld nach Umschulung und Arbeit
Hallo!
Eine Person hat viele Jahre gearbeitet, ist zwei Monate (z.b. ab 01.07.2002, incl. Trainingsmassnahme) arbeitslos gewesen, hat eine Arbeitsamt finanzierte Umschulung (z.B. drei Jahre bis 31.08.2005) gemacht, ist dann z.B. einen (1) Monat arbeitslos gewesen und hat dann 11 Monate einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt. Sagen wir mal die Arbeitsagentur gibt die Informationen am 31.08.2006 es seien noch der Erhalt von 146 Tagen Arbeitslosengeld möglich.
Einen Tag später am 01.09.2006 bei der Abgabe des Antrages lehne die Arbeitsagentur ALG I mit der Begründung ab, die Kollegen hätten sich geirrt, nach vier Jahren verfalle dieser versprochene Anspruch und die Person habe ja nur elf (11) Monate gearbeitet und solle ALG II beantragen :shock: .
Ist das richtig so? Gibt es eine andere Richtlinie nach Umschulungen? Wo und wie kann ich das nachprüfen? Wer gibt mir Auskunft? Wer kennt die Rechtslage? Macht ein Einspruch Sinn?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo!
Eine Person hat viele Jahre gearbeitet, ist zwei Monate (z.b. ab 01.07.2002, incl. Trainingsmassnahme) arbeitslos gewesen, hat eine Arbeitsamt finanzierte Umschulung (z.B. drei Jahre bis 31.08.2005) gemacht, ist dann z.B. einen (1) Monat arbeitslos gewesen und hat dann 11 Monate einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt. Sagen wir mal die Arbeitsagentur gibt die Informationen am 31.08.2006 es seien noch der Erhalt von 146 Tagen Arbeitslosengeld möglich.
Einen Tag später am 01.09.2006 bei der Abgabe des Antrages lehne die Arbeitsagentur ALG I mit der Begründung ab, die Kollegen hätten sich geirrt, nach vier Jahren verfalle dieser versprochene Anspruch und die Person habe ja nur elf (11) Monate gearbeitet und solle ALG II beantragen :shock: .
Ist das richtig so? Gibt es eine andere Richtlinie nach Umschulungen? Wo und wie kann ich das nachprüfen? Wer gibt mir Auskunft? Wer kennt die Rechtslage? Macht ein Einspruch Sinn?
Vielen Dank für eine Antwort!