PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld nach Ausbildung ?


fragender20
03.09.2006, 14:47
Hallo,

Habe ein paar Fragen zum Thema und wäre froh wenn mir einer weiterhelfen kann.

Ich (21) befinde mich im moment in einer Ausbildung im letzten Lehrjahr.
Meine Ausbildung endet offiziell laut vertrag am 28. Februar 2007 .
Neben meinem Lehrlingsgehalt bekomme ich noch Waisenrente.
So wie es ausschaut bekomme ich für 1 September 2007 einen neues Ausbildungsplatz.
Also bin ich 6 Monate Arbeitslos.

Nun zu meinen Fragen.
Habe ich solange Anspruch auf Arbeitslosengeld ?
Wieviel % von meinem letzten Bruttolohn steht mir zu ?
Kann ich neben arbeitslosengeld auch weiterhin meine waisenrente beantragen ?
Bis wann muss ich dem Arbeitsamt melden das ich nicht übernommen werde ?

Habe gehört wenn man es zu spät macht bekommt man Arbeitlosengeld gekürzt.
Nun ist es ja so das ich offiziell bin ende Februar als lehrling arbeite.
Aber nach meiner theoretischen und praktischen prüfung die mitte januar vorbei ist bin ich ja eigentlich kein azubi mehr. muss ich das beachten und deshalb noch früher den antrag stellen ?

ich weiß ne ganze menge ! aber vielleicht kann mir einer weiterhelfen ! danke !

StephanK
03.09.2006, 15:47
:welcome: fragender20
Habe ich solange Anspruch auf Arbeitslosengeld ?Ja, sechs Monate.
Basis ist nicht der Brutto-, sondern der ungefähre Nettolohn, d.h. Brutto minus den üblichen Abzügen (21 % für Sozialversicherungsbeiträge und pauschalierte Lohnsteuer) - und davon gibt's 60 % als Arbeitslosengeld.
Kann ich neben arbeitslosengeld auch weiterhin meine waisenrente beantragen ?Ja, also der Bezug von Arbeitslosengeld als solcher hindert nicht am Bezug der Waisenrente. Wenn es sich um eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, kommt es darauf an, wie lange die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist. Lies bitte in § 48 Abs.4 Nr. 2 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__48.html) nach.
Bis wann muss ich dem Arbeitsamt melden das ich nicht übernommen werde ?So bald Du das weisst - im Zweifel also morgen früh. Das betrifft aber nur die reine Arbeitslosmeldung. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld (der ein ganz eigenes Ding ist) brauchst Du jetzt noch nicht stellen. Trotzdem ist die frühzeitige Arbeitslosmeldung wichtig, und wenn sie verpasst wird, Grundlage für Abzüge.

fragender20
03.09.2006, 16:21
@ stephank

Danke für deine Antwort !

Ja, sechs Monate.
Basis ist nicht der Brutto-, sondern der ungefähre Nettolohn, d.h. Brutto minus den üblichen Abzügen (21 % für Sozialversicherungsbeiträge und pauschalierte Lohnsteuer) - und davon gibt's 60 % als Arbeitslosengeld.



Ok dann weiß das jetzt schon mal.


Ja, also der Bezug von Arbeitslosengeld als solcher hindert nicht am Bezug der Waisenrente. Wenn es sich um eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, kommt es darauf an, wie lange die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist. Lies bitte in § 48 Abs.4 Nr. 2 SGB VI nach.

Soweit ich weiß handelt es sich um eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Und da das dann die 4 Monate überschreitet bekomm ich also leider für den Zeitraum nichts, schade !


So bald Du das weisst - im Zweifel also morgen früh. Das betrifft aber nur die reine Arbeitslosmeldung. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld (der ein ganz eigenes Ding ist) brauchst Du jetzt noch nicht stellen. Trotzdem ist die frühzeitige Arbeitslosmeldung wichtig, und wenn sie verpasst wird, Grundlage für Abzüge.


Und bis wann muss ich einen Antrag auf Arbeitlosengeld stellen ?


gruß

Seebarsch
03.09.2006, 20:56
Alo melden solltest Du dich ca 2 Monate vor Ende der Ausbildung, d.h. Anfang Jan 2007. Dann bekommst Du auch das Antragsformular ausgehändigt und ein Merkblatt welche Unterlagen benötigt werden.
Wenn Du alle Unterlagen zusammen hast, kannst Du telefonisch einen Termin für den Antragsservice vereinbaren. Das wars dann schon !
Mach Dir jetzt noch nicht zu viele Gedanken, sondern konzentrier Dich auf Deine Ausbildung und schau zu, dass Du einen guten Abschluss machst.
Vielleicht kannst Du ja auch die Alo vermeiden und bekommst eine Job für die Zwischenzeit !
:engel:

Wenn Du eine betriebliche Ausbildung absolvierst, entfällt für Dich die Pflicht zur frühzeitigen Meldung nach § 37b SGB III !

§ 37b
Frühzeitige Arbeitssuche
Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis
8)