nurich
10.09.2008, 17:55
Hallo,
hab heute eine schwierige Frage und hoffe, es gibt hier im Forum jemanden, der sie fachlich beantworten kann.
Es geht um meinen Lebenspartner, der Ausländer ist, ALG2 bezieht, den Integrationskurs erfolgreich mit Zertifikat bestanden. Jetzt ist er in einer Maßnahme, in der er seine Bewerbungen schreiben soll, ein Praktikum in seinem Fachgebiet finden soll, oder verwandte Bereiche seines Berufes herausfinden soll und geeignete mögliche Weiterqualifizierungen herausfinden. So hat uns das der Fallmanager erzählt.
Trotz des Integrationskurses kann man nicht sagen, dass er gut Deutsch spricht, aber er bemüht sich und macht bisher alles, was der Maßnahmenträger verlangt. Der Maßnahmenträger ist ein Dienstleister, der im Auftrag der ARGE seine Angebote durchführt.
Soweit die harten Fakten.
Jetzt wurde mein Lebenspartner aufgefordert morgen einen Deutschtest für Fremde (Ausländer) zu schreiben.
Nun hat mein Mann aber Angst, dass aufgrund der Testergebnisse, da er sich an einem Nachmittag kaum vorbereiten kann, ihm der berufliche Weg verwehrt wird und dass aus einem Praktikum in seinem Fach irgendein Praktikum wird, so nach dem Motto "Müll im Wald aufsammeln"
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Maßnahmenträger solche Tests durchführen? Was passiert mit dem Ergebnis? Was passiert, wenn mein Lebenspartner diesen Test verweigert und stattdessen sein Zertifikat Deutsch vorzeigt, welches ja ein amtliches Dokument darstellt.
Kann trotz des Zertifikats ein Maßnahmenträger einen Deutschtest durchführen , ist er dazu irgendwie berechtigt.
Auf welcher Grundlage kann mein Mann diesen Test verweigern? Er befürchtet nämlich auch, dass er dadurch abgestemmpelt wird und ihm nicht mehr gut geholfen wird.
Danke Euch
hab heute eine schwierige Frage und hoffe, es gibt hier im Forum jemanden, der sie fachlich beantworten kann.
Es geht um meinen Lebenspartner, der Ausländer ist, ALG2 bezieht, den Integrationskurs erfolgreich mit Zertifikat bestanden. Jetzt ist er in einer Maßnahme, in der er seine Bewerbungen schreiben soll, ein Praktikum in seinem Fachgebiet finden soll, oder verwandte Bereiche seines Berufes herausfinden soll und geeignete mögliche Weiterqualifizierungen herausfinden. So hat uns das der Fallmanager erzählt.
Trotz des Integrationskurses kann man nicht sagen, dass er gut Deutsch spricht, aber er bemüht sich und macht bisher alles, was der Maßnahmenträger verlangt. Der Maßnahmenträger ist ein Dienstleister, der im Auftrag der ARGE seine Angebote durchführt.
Soweit die harten Fakten.
Jetzt wurde mein Lebenspartner aufgefordert morgen einen Deutschtest für Fremde (Ausländer) zu schreiben.
Nun hat mein Mann aber Angst, dass aufgrund der Testergebnisse, da er sich an einem Nachmittag kaum vorbereiten kann, ihm der berufliche Weg verwehrt wird und dass aus einem Praktikum in seinem Fach irgendein Praktikum wird, so nach dem Motto "Müll im Wald aufsammeln"
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Maßnahmenträger solche Tests durchführen? Was passiert mit dem Ergebnis? Was passiert, wenn mein Lebenspartner diesen Test verweigert und stattdessen sein Zertifikat Deutsch vorzeigt, welches ja ein amtliches Dokument darstellt.
Kann trotz des Zertifikats ein Maßnahmenträger einen Deutschtest durchführen , ist er dazu irgendwie berechtigt.
Auf welcher Grundlage kann mein Mann diesen Test verweigern? Er befürchtet nämlich auch, dass er dadurch abgestemmpelt wird und ihm nicht mehr gut geholfen wird.
Danke Euch