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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 trotz Selbstkündigung


bordekko
11.09.2008, 07:08
Ich habe folgendes Problem habe meine jetzige Arbeit gekündigt weil ich zum 1
oktober in einer JVA anfangen sollte, doch diese hat für den Monat Oktober einen plötzlichen Einstellungstopp (Danke Politiker) Und es wird sich jetzt um 1 oder 2 Monate verschieben. Doch vorher hat mir die JVA versichert dass ich zum 1 oktober dort anfangen kann den Vertrag bekommt man dort auch erst
am 1 Arbeitstag .

Bekomme ich jetzt für den 1 Monat oder 2 mein Arbeitslosengeld oder
gilt da auch die Sperre weil ich damals selbst gekündigt habe ( nach Absprache mit der JVA und dort wie gesagt der Vertrag erst am 1 Arbeitstag unterschrieben wird)

Betroffener
11.09.2008, 11:47
Hast Du zu diesem plötzlichen Einstellungsstopp und der Einstellungszusage für den 01.10. etwas schriftliches als Beleg für die Arbeitsagentur?

Denn ohne etwas schriftliches sehe ich da nur wenig Chancen ...

ratsuchende
13.09.2008, 06:50
Hallo!
Ich gehe davon aus, daß Du die Stelle trotzdem antreten willst, aber eben später. Wende Dich an die Leute, von denen Du dort eingestellt worden wärst und bitte um Hilfe bzw. um ein Telefonat mit dem SB der Agentur.

Von Behörde zu Behörde läßt sich manches klären! Die können auch auskaspern, ob und was die Agentur schriftlich braucht.

Du hast doch sicher Einstellungstests oder Gespräche gehabt.

antwortsuchend
14.09.2008, 18:28
Hallo!
Ich bin zur zeit total verzweifelt und suche dringend rat.
Vor sechs Wochen habe ich einen neuen Job angefangen. Es ist die Hölle, macht mich krank! Mobbing, Nichteinhaltung der Pausenzeiten, unmögliche Umgangsformen etc! Nun bin ich seid zehn Tagen krank geschrieben habe aber grosse Angst dort wieder hin zu müssen! Außerdem kenne ich weder meine Rechte noch meine Pflichten da mein Arbeitgeber mir immer noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gegeben hat! Ist das eigentlich rechtens?
Kann ich mich auch länger krank schreiben lassen, in der Hoffnung, daß sich mein Problem von alleine löst und muß der Arzt mich krank schreiben, wenn ich seelich so darunter leide?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!
Da ich große Angst vor meinem Chef habe aber auch vor einer AG Sperre weiß ich momentan nicht weiter!

Ich bin es nicht
14.09.2008, 18:35
na der Arbeitsvertrag ( schriftlich ) sollte aber schon vorliegen ..


Nachweisgesetz (NachwG) (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_NachwG.html)



§ 2 Nachweispflicht

(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.(2) Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so muss die Niederschrift dem Arbeitnehmer vor seiner Abreise ausgehändigt werden und folgende zusätzliche Angaben enthalten: 1. die Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit, 2.die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, 3. ein zusätzliches mit dem Auslandsaufenthalt verbundenes Arbeitsentgelt und damit verbundene zusätzliche Sachleistungen, 4. die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers.(3)Die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 bis 9 und Absatz 2 Nr. 2 und 3 können ersetzt werden durch einen Hinweis auf die einschlägigen Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten. Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 8 und 9 die jeweilige gesetzliche Regelung maßgebend, so kann hierauf verwiesen werden.(4) Wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, entfällt die Verpflichtung nach den Absätzen 1 und 2, soweit der Vertrag die in den Absätzen 1 bis 3 geforderten Angaben enthält.

antwortsuchend
14.09.2008, 18:49
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Was bedeutet das denn, wenn trotzdem kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt? Heißt das, daß Arbeitsverhältnis nicht rechtens ist und dies ein Grund für die Kündigung wäre, obwohl die Lohnzahlung pünktlich erfolgte?

Ich bin es nicht
14.09.2008, 19:00
erst einmal musst du deinen momentanen Arbeitgeber anhalten , das er unverzüglich seiner Nachweispflicht nachkommt und den Arbeitsvertrag ausstellt .

warte mal noch etwas , aber ich muss noch etwas im Internet recherchieren bzgl. ab wann Mobbing ist und ob man dann etwaig fristlos kündigen kann .. ist immer nur etwas heikel , weil man auch immer nachschauen muss / drauf achten muss wie die rechtssprechung zur ALG Sperre da aussieht ..

falls dein Arzt dich weiter krank schreibt , so wäre das am besten .. in der Regel regelt sich bei Krankmeldungen so ein kurzes Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers dann recht schnell von selbst ..

antwortsuchend
14.09.2008, 19:32
Tja, das habe ich schon am ersten Tag der Krankmeldung gedacht, zumal ich seine Einstellung zum gelben Schein kannte. Ich denke mit Ihm ist nicht zu spaßen, er kann sehr unangenehm werden!

efge
14.09.2008, 21:28
Kann ich mich auch länger krank schreiben lassen, in der Hoffnung, daß sich mein Problem von alleine löst und muß der Arzt mich krank schreiben, wenn ich seelich so darunter leide?

Ob der Arzt dies muss, vermag und kann ich nicht beurteilen.

Eines jedoch sicherlich: Durch weitere "Krankschreibung" wird Dein Problem nicht aus der Welt geschaffen und löst sich nicht von alleine.

Mobbing nachzuweisen ist jedoch nicht einfach. Hierzu bedarf es nicht nur eines guten Gedächtnisprotokolls, sondern auch Zeugen.

Vielleicht kann Dir dieser Link (http://www.dgb.de/themen/mobbing/kontakte/index_html?-C=) weiterhelfen und Du findest dort zum Thema Mobbing Rat und Hilfe.

bordekko
14.09.2008, 23:46
Also zu mein Anfang Problem ich kann noch bei meinen alten Arbeitgeber weiterarbeiten echt glück gehabt hab aber immer noch kein Bescheid über
das Einstellungstopp . Vielen Dank an die Politik

Zum Thema Mobbing : Lass dich nicht fertig machen wenns wirklich so schlimm ist komm einfach zu spät und mach deine Arbeit falsch:razz: lass dich selbst kündigen