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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündliche Zusage


mary27
11.09.2008, 23:32
habe eigentlich allen Grund mich zu freuen habe im Prinzip zwei Zusagen zu einem Arbeitsplatz bekommen und habe beide male mündlich zugesagt
weil ich bei dem ersten noch nicht wusste ob der zweite zusagt, ich aber lieber die zweite haben wollte

nun bin ich natürlich am überlegen ob der Vertrag (dann ja eben beide)so rechtsgültig ist...irgendwie habe ich ja noch nichts in der Hand dass heißt letztlich könnten beide jetzt noch absagen...dazu kommt dass ich die Bereichsleiter bei beiden Arbeitsstellen noch kennen lernen soll bzw. die mich was ist wenn die sagen iss nicht dann habe ich ja evtl. garnichts

was würdet ihr mir raten...????:wut:

Will nämlich endlich feiern anstatt zu grübeln...

(PS: dazu kommt natürlich dass ich noch eine Arbeitsstelle besetze die von jemand anderem besetzt werden sollte...)

Ich bin es nicht
12.09.2008, 07:42
Hallo Mary ..

hast du denn konkret beiden Stellen zugesagt ?

In kleineren Unternehmen ist es auch heute noch üblich, die Arbeitsbedingungen mündlich zu besprechen und den Arbeitsvertrag mündlich abzuschließen. Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde...