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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Guthaben bei Gasversorger nicht auf ALG II anrechnen


Codeman
12.09.2008, 12:30
Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: S 8 AS 18/06
Datum: 09.06.2006

Kernaussagen:

1. Hat ein ALG II Bezieher ein Guthaben beim Gasversorger,welches aus Zeiten vor dem Bezug von ALG II angespart wurde und wird ihm dieses Guthaben während des ALG II Bezuges ausgezahlt,so ist das Guthaben als Vermögen anzusehen und nicht als bedarfsmindernes Einkommen.

2. Eingesparte Kosten sind in diesem Kontext nicht anders zu bewerten als bewusst und freiwillig angespartes Geld,welches man auch beispielsweise auf ein Sparbuch einzahlen hätte können

Achtung: Es ist leider nicht bekannt geworden,dass dieses Urteil rechtskräftig geworden ist bzw. vom übergeordneten Landessozialgericht bestätigt,abgeändert oder aufgehoben wurde.

Quelle (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=56595&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)