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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzblatt auf ALG2


Timo1983
04.09.2006, 16:12
Ich kom gerade von der Arge und hab komplette Antragsunterlagen bekommen:

Mit ein Zusatzblatt:

Name, Vorname

Meinen Antrag auf ALG2/Sozial eld begründe ich wie folgt:

Meinen Lebensunterhalt und den meiner im Haushalt lebenden Angehörigne) habe ich während der Vergangenen Monate wie folgt sichrgestellt)


Unterschrift, Datum

Und dann jeweils von Sachbearbeiter auszufüllemn:

Die oben genannten Angaben sind plausibel
Die Angaben sind nicht plausibel (die weitere Vorgehensweise ist mit der Teamleitung abzustimmen)

Was zum Geier schreibt man da rein?

Betroffener
04.09.2006, 17:43
Hallo Timo,

das dürfte keine offizielles rechtsgültiges Formblatt sein, sondern ein spezielles von dem "Verein", wo Du den Antrag auf ALG II gestellt hast.
Selbst in einer Optionskommune dürfte das sehr fragwürdig sein.

Der normale ALG II Antrag ist das Maß der Dinge - und mehr würde ich da (ohne wirklich zwingenden Grund) nicht ausfüllen - denn das könnte Dir unter Umständen später irgendwie auf die Füße fallen..

Vielleicht erklärst Du Dich erst einmal ein wenig.
Hast Du vorher ALG I bezogen, oder gearbeitet?
Bist Du unter 25 Jahre?

Ansonsten hat vielleicht noch jemand anderes hierzu eine Idee.

Timo1983
04.09.2006, 18:22
Ja genau das Schreiben habe ich direkt von meiner Kommune (ARGE) die damit arbeitet.

Mein Problem is auch der Sachbearbeitet hat früher beim ORdnungsamt gearbeitet, aber ich hoffe wenn der ALG2 Antrag durch ist das doch dann quasi eine andere Person sprich der Fallmanager für mich verantwortlich ist...

Hab vorher nicht gearbeitet und auch kein ALG1 bezogen.Und ja bin unter 25.

efge
04.09.2006, 20:11
Der normale ALG II Antrag ist das Maß der Dinge - und mehr würde ich da (ohne wirklich zwingenden Grund) nicht ausfüllen…
Und egal, ob der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt, der Feuerwehr oder beim CVJM gearbeitet hat: Dieses „Zusatzblatt“ gehört nicht zum ALG II – Antrag.

Stelle den ALG II – Antrag, wie alle, die in dieser Republik ihren Antrag stellen müssen; der ist genormt und für ALLE verbindlich.

Timo1983
04.09.2006, 20:47
Ja aber egal

Meinen Antrag auf ALG2/Sozial eld begründe ich wie folgt

schriebe ich wie es ist nämlich das ich den Antrag stelle mit der Begründung mangelendes Einkommen und um weiter krankenversichert zu sein.

und naja bei


Meinen Lebensunterhalt und den meiner im Haushalt lebenden Angehörigne) habe ich während der Vergangenen Monate wie folgt sichrgestellt)


vieleicht ganz einfach das meine Eltern mein Lebensunterhalt finanziert haben,

aber da sind wirklich ne Menge Leerfelder wie ein halben Roman

efge
04.09.2006, 21:41
Hallo Timo1983,

habe mal gerade in Deinen vergangenen Postings bzw. Threads gestöbert:

Du hast nach Deinen eigenen Angaben im Sommer 2005 die Fachhochschulreife erworben, bis Ende 2005 ein Praktikum gemacht und hast danach einen Ausbildungsplatz gesucht.

Im Januar hast Du uns folgende Frage gestellt: Mein Vater ist Rentner und Mutter arbeitet auf 400 EUR Basis. Wohnen zur Miete, ja das mit den ausbildungssuchend ist so ne Sache.Warte seit 2 Monaten auf ein Termin, die müssen dort wohl schlafen, schon 2 x telefonisch nachgefragt.

Und was ist hieraus geworden? Leider hast Du in dem von Dir initiierten Thread Ausbildungsplatz suchend (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=43157&postdays=0&postorder=asc&start=0) im Juli die Kommunikation, trotz vieler Hinweise und Ratschläge, beendet.

Und was ist denn aus dem Fahrradgeschäft geworden? Nach Monaten Post (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=121028#121028)

Bei allem Respekt: Wie können wir Dir helfen, wenn Du nicht am Ball bleibst, und allem Anschein nach, nach eigenem Gustos handelst, gleichzeitig aber kurzfristig Tipps für ebenso kurzfristige „Lösungen“ erhalten willst :?: :!: :!:

Timo1983
04.09.2006, 22:00
Ja meine Mutter wurde vor wenigen Monaten gekündigt, also hier gibts kein Einkommen mehr sietens meiner Mutter.

Alle 4 vermittungsvorschläge der Agentur beworben, Absagen und keine Antwort bekommen. Dies ordnungsgemäß der Agentur geantwortet und nachgewiesen.

Bin daher immer noch ausbildungssuchen. Dies zur Klarstellung

Daher nun der Antrag auf ALG2

efge
05.09.2006, 09:32
Es ist für ein überregionales Forum schwer zu beurteilen, welche abstrusen Gepflogenheiten die einzelnen „Ämter“ hegen und pflegen. Mir scheint die Vorgehensweise des „Amtes“ in Bezug auf dieses „Zusatzblatt“ bedenklich :!:

Nehme doch mal Kontakt zu einer Beratungsstelle in Deiner Nähe auf, da die ihre Pappenheimer besser kennen und möglicherweise auch bereits Erfahrungen/Einschätzungen mit „Deinem Amt“ haben. Unter diesem Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) wirst Du sicherlich eine finden - wahrscheinlich Münster.

Es wäre schön, wenn Du uns hierüber berichten würdest. :-)

Timo1983
07.09.2006, 13:56
Sehr geehrter Herr XXXXXXX

vielen Dank für Ihre freundliche Anmerkung zu dem Ihnen ausgehändigten Zusatzblatt.

Eine Rechtsnorm, die der Benutzung dieses Zusatzblattes entgegensteht, ist mir allerdings nicht bekannt.
Vielmehr ist es Aufgabe der auszahlenden Behörde, genau zu überprüfen, ob die Voraussetzungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) vorliegen. Dies ist insoweit eine wichtige Aufgabe, da es sich bei dem auszuzahlendem Geld um Steuergelder handelt.
Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit gem. § 9 SGB II.
Ein wichtiger Hinweis, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, ist womit der Antragssteller vor Antragsstellung seinen Lebensunterhalt sichergestellt hat.
Läuft z.B. sein Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus, erscheint der Antrag auf Arbeitslosengeld II plausibel. Bestand vorher keine offensichtliche
Einnahmequelle, ist von dem Antragssteller darzulegen, was sich in seinen Verhältnissen geändert hat, dass er nun Arbeitslosengeld II beantragen muss.

Entgegen Ihrer Aussage in der Mail vom heutigen Tage, gibt es keinen "bundesweit gültigen ALG 2 Antrag".
Für die Arbeitsgemeinschaften werden die Anträge zentral durch die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zur Verfügung gestellt.
Die Optionskommunen hingegen benutzen alle unterschiedliche Anträge.
Für das Benutzen eines einheitlichen Formulars gibt es auch keine gesetzliche Grundlage.

Eine reibungslose und zügige Bearbeitung Ihres Antrages ist nur zu gewährleisten, wenn Sie den Antrag vollständig ausfüllen.

Für Ihre Zukunft wünsche ich ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXX
-Fachbereichsleitung Recht-

ARGE im Kreis Warendorf

efge
07.09.2006, 15:26
Nehme doch mal Kontakt zu einer Beratungsstelle in Deiner Nähe auf, da die ihre Pappenheimer besser kennen und möglicherweise auch bereits Erfahrungen/Einschätzungen mit „Deinem Amt“ haben. Unter diesem Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) wirst Du sicherlich eine finden - wahrscheinlich Münster.

Es wäre schön, wenn Du uns hierüber berichten würdest.

Timo1983
07.09.2006, 15:38
Beratungstelle:

Hallo Herr XXXXXXX,
Das von Ihnen beschriebene Blatt zeigt mir aufs neue: Gerade im flachen Land sind die Gemeinden immer recht kreativ, was die Auslegung von Sozialleistungsgesetzen angeht. Ich würde das Blatt aber schon gerne mal sehen.
Vielleicht soll es mit dem Blatt auch darum gehen, die neuen Antragsteller abzuklopfen nach § 15a SGB II: Sofortangebot
Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.

Im Kreis Warendorf gibt es drei Arbeitslosenberatungsstellen, die die Praxis in den Kommunen dort besser einschätzen können. Das sind
Impulse Warendorf, Telefon 02581/932817
Impulse Ahlen, Telefon 02382/709923 und
Horizonte Ennigerloh, Telefon 02524/933915
Ich will nicht den Eindruck erwecken, Sie abzuwimmeln, ich denke aber, dort kriegen Sie besseren Rat als bei mir.
Sonst wenden Sie sich gern wieder an uns.
Gruß XXXX

efge
13.09.2006, 16:17
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