Vega39
13.09.2008, 17:47
Hallo an Alle,
und nun mal wieder ich... eigentlich dachte ich ja, dass ich jetzt endlich mal was geklärt hätte... Pustekuchen.
Bin mittlerweile 26 Monate arbeitsunfähig wg. psychischer Erkrankung. Letztes Jahr Wegfall des Krankengeldes. Antrag auf ALG II weil noch angestellt. Gutachten sagte (nach 20 Monaten Erkrankung) innerhalb des nächsten halbes Jahres nicht vermittelbar für mind. 3 Stunden täglich. Also keine Nahtlosigkeit.
Soweit die Vorgeschichte.
Hab dann zum 31.03.08 krankheitsbedingt meine Kündigung erhalten und mich daraufhin arbeitslos gemeldet. Hab jedesmal den Sachbearbeitern meine Geschichte mit der Erkrankung erzählt.
Bekam dann Mitte Juni den Bewilligungsbescheid für das ALG I - Zahlung Rückwirkend ab 01.04.08.
Mitte Juli wurde dieser aufgehoben mit der Begründung "keine Fortzahlung im Krankheitsfall".
Ok, darauf also erstmal wieder ALG II beantragt (Weiterzahlung, weil effektiv erst 4 Wochen aus dem Leistungsbezug). Das läuft auch sowas von quer...einer weiss nicht was der andere tut und ich bekomme völlig widersprüchliche Schreiben und Aussagen. Muß komplett neu beantragen... Also, jetzt nach 2 Monaten erstmal Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Parallel zum ALG II Antrag habe ich Widerspruch gegen die Aufhebung des ALG I eingelegt und die Weiterzahlung gem. § 125 beantragt. Daraufhin meldete sich ein Herr von der Widerspruchsstelle bei mir und fragte, ob wir das mal persönlich besprechen könnten.
Das haben wir dann auch getan. Ich hab dann eine Stellungnahme verfasst, dass ich mich phasenweise durchaus arbeitsfähig im Sinne der Arbeitsagentur fühle. Allerdings ist nicht klar wie lang diese Phasen immer andauern. Weiterhin sehe ich mich als nicht vermittelbar an, da kein Arbeitgeber mich mit dieser Krankenvorgeschichte einstellen wird. Das hat meine Psychologin dann bestätigt.
Wie er mir bestätigte, hätten seine Kollegen bereits bei meiner Arbeitslosmeldung ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben müssen. Haben sie natürlich nicht. Das wurde jetzt nachgeholt. Weiterhin "hofft" er, dass man die Leistungen nicht von mir zurückfordert, weil ja bereits das andere Gutachten im ALG II Bereich existierte und somit mein ALG I keine 3 Monate hätte gezahlt werden dürfen. Sage mal...spinne ich..?!?!
Er hat mir dann zugesagt, dass er meinen Widerspruch positiv bescheiden wird. Allerdings müssen das die Kollegen in der Vermittlung auch noch beurteilen. Dann müssen wir das Gutachten des med. Dienstes abwarten. Da die Agentur keinen eigenen Arzt mehr hat dauert das ca. 6 Monate.
Erst wenn das Gutachten da ist, kann über die Weiterzahlung nach § 125 entschieden werden.
Einen Rentenantrag hab ich jetzt letzte Woche gestellt.
Das ist doch nicht der Sinn des § 125... oder..?????
Viele Grüße
Vega
und nun mal wieder ich... eigentlich dachte ich ja, dass ich jetzt endlich mal was geklärt hätte... Pustekuchen.
Bin mittlerweile 26 Monate arbeitsunfähig wg. psychischer Erkrankung. Letztes Jahr Wegfall des Krankengeldes. Antrag auf ALG II weil noch angestellt. Gutachten sagte (nach 20 Monaten Erkrankung) innerhalb des nächsten halbes Jahres nicht vermittelbar für mind. 3 Stunden täglich. Also keine Nahtlosigkeit.
Soweit die Vorgeschichte.
Hab dann zum 31.03.08 krankheitsbedingt meine Kündigung erhalten und mich daraufhin arbeitslos gemeldet. Hab jedesmal den Sachbearbeitern meine Geschichte mit der Erkrankung erzählt.
Bekam dann Mitte Juni den Bewilligungsbescheid für das ALG I - Zahlung Rückwirkend ab 01.04.08.
Mitte Juli wurde dieser aufgehoben mit der Begründung "keine Fortzahlung im Krankheitsfall".
Ok, darauf also erstmal wieder ALG II beantragt (Weiterzahlung, weil effektiv erst 4 Wochen aus dem Leistungsbezug). Das läuft auch sowas von quer...einer weiss nicht was der andere tut und ich bekomme völlig widersprüchliche Schreiben und Aussagen. Muß komplett neu beantragen... Also, jetzt nach 2 Monaten erstmal Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Parallel zum ALG II Antrag habe ich Widerspruch gegen die Aufhebung des ALG I eingelegt und die Weiterzahlung gem. § 125 beantragt. Daraufhin meldete sich ein Herr von der Widerspruchsstelle bei mir und fragte, ob wir das mal persönlich besprechen könnten.
Das haben wir dann auch getan. Ich hab dann eine Stellungnahme verfasst, dass ich mich phasenweise durchaus arbeitsfähig im Sinne der Arbeitsagentur fühle. Allerdings ist nicht klar wie lang diese Phasen immer andauern. Weiterhin sehe ich mich als nicht vermittelbar an, da kein Arbeitgeber mich mit dieser Krankenvorgeschichte einstellen wird. Das hat meine Psychologin dann bestätigt.
Wie er mir bestätigte, hätten seine Kollegen bereits bei meiner Arbeitslosmeldung ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben müssen. Haben sie natürlich nicht. Das wurde jetzt nachgeholt. Weiterhin "hofft" er, dass man die Leistungen nicht von mir zurückfordert, weil ja bereits das andere Gutachten im ALG II Bereich existierte und somit mein ALG I keine 3 Monate hätte gezahlt werden dürfen. Sage mal...spinne ich..?!?!
Er hat mir dann zugesagt, dass er meinen Widerspruch positiv bescheiden wird. Allerdings müssen das die Kollegen in der Vermittlung auch noch beurteilen. Dann müssen wir das Gutachten des med. Dienstes abwarten. Da die Agentur keinen eigenen Arzt mehr hat dauert das ca. 6 Monate.
Erst wenn das Gutachten da ist, kann über die Weiterzahlung nach § 125 entschieden werden.
Einen Rentenantrag hab ich jetzt letzte Woche gestellt.
Das ist doch nicht der Sinn des § 125... oder..?????
Viele Grüße
Vega