Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug - Mitwirkungspflicht
Hallo ihr lieben.
Ich möchte mit meiner Maus von einem fast Dorf in eine größere Stadt ziehen, diese wär dann Leipzig.
Ich habe vorrige Woche einen Antrag auf Umzug gestellt, habe aber mit hineingeschrieben das ich den Umzug sowie Kautionen oder ähnliches selbst finanziere...fragt mich nicht wie aber ich habe auf dieses Kuddel Muddel mit dem Amt keine Lust....und da ich aus freien Stücken umziehe und nicht wegen Job oder ähnliches, wird mir da ja eh nicht geholfen.
Ich hoffte auf ein "Ja Fr.X sie dürfen umziehen, jedoch erstatten wir Ihnen keine Kosten für ect. BlaBla"! Und was kam? -->
Ich solle es nun schaffen meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und bis 30.9. Umzugsangebote einzureichen. Das gibts doch wohl nicht.
1. ist meine jetzige Wohnung noch nicht mal gekündigt bzw. würde diese erst zum 1.1.09 ablaufen, ich dachte in dieser Zeit könne ich mir die Wohnungen suchen....passend nach den Richtlinien, die ich kenne und mir nur von Leipzig bestätigen lassen.
Doch kein Vermieter wird es doch freuen und mir die fast 4 Monate Zeit geben und seine Wohnung so lang leer stehe lassen.
Außerdem ist das so ein Schwachsinn hier....die Angebote nach B. (jetziges Amt) einreichen, die schicken es zu dem amt nach Leipzig, dann bekommt B. die Genehmigungen oder auch nicht und schickt mir diese zu. Erst dann kann ich den Vermietern sagen das ich die wohnungen beziehen kann, dies alles kann sich aber bis zu 2-3 Wochen hinziehen, ich habe durch einen Freund erst gerade die Erfahrung gemacht, dieser bekam aber eine Lehre und hätte diese aufgrund des Wirrwarrs fast verloren.
In diesen nämlich 2-3 Wochen waren die meisten Wohnungen schon weg oder eben ausgerechnet die Wohnungen, die für ihn angemessen waren.
Die einzige Frage die mir im Kopfrumschwirrt ist -> kann ich dem jetzigen Amt ein Schreiben schicken das ich von dem Antrag auf Umzug zurück trete? Ich schaff es nicht als alleinerziehende binnen 15 Tagen die Angebote ran zu bekommen....ich kenn mich in Leipzig ja nicht mal aus und würde sicherlich 1-2 Stunden brauchen die richtige Bahn und Straße + Ort zu finden.
Wir wollten für uns einen kompletten Neustart wagen da ich zb. keinen PKW habe, hier absolut keine Berufsaussichten sind, ich mir und meiner Maus auch im privaten Bereich nichts oder kaum etwas bieten kann. Familie nicht hinter uns stehen...sowie Freunde mangelware sind.
Was nun?
Nun habe ich auch Angst, das sie uns das Geld weg nehmen denn es steht im schreiben wenn ich nicht antworte oder die Unterlagen einreiche, werden die Geldleistungen teilweise oder ganz gestrichen.
Oben steht jedoch:Ihre Pflicht zur Angabe aller Tatsachen, die für die Geldleistung erheblich sind, besteht nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I und bleibt davon unberührt??? Was heißt das genau?
Nun ists auch noch so das die Leute die mir in Leipzig helfen wollten, arbeiten gehen und kaum Zeit haben, ich weiß nun nicht mehr was ich tun soll. :?
Liebe Grüße
Ich bin es nicht
14.09.2008, 18:48
Hallo ..
1. ist meine jetzige Wohnung noch nicht mal gekündigt bzw. würde diese erst zum 1.1.09 ablaufen, ich dachte in dieser Zeit könne ich mir die Wohnungen suchen....passend nach den Richtlinien, die ich kenne und mir nur von Leipzig bestätigen lassen...
ich würde mich sofort mit der Arge in Verbindung setzen und dort erklären das es sich um ein Verständigungsproblem gehandelt hat ..
weise darauf hin , das du Aufgrund deines derzeitigen Mietvertrags an einen Umzug um den 01.01.09 gedacht hast ..
sorry , aber ich kläre erst immer was ich wann möchte und wenn ich die passenden Informationen bekommen habe , stelle ich einen dementsprechenden Antrag zeitnah ..
warst ein wenig früh ( ist ja noch über 1 viertel Jahr bis Ende deines Mietvertrages ) ..
Hallo ..
..
ich würde mich sofort mit der Arge in Verbindung setzen und dort erklären das es sich um ein Verständigungsproblem gehandelt hat ..
weise darauf hin , das du Aufgrund deines derzeitigen Mietvertrags an einen Umzug um den 01.01.09 gedacht hast ..
sorry , aber ich kläre erst immer was ich wann möchte und wenn ich die passenden Informationen bekommen habe , stelle ich einen dementsprechenden Antrag zeitnah ..
warst ein wenig früh ( ist ja noch über 1 viertel Jahr bis Ende deines Mietvertrages ) ..
Hi, danke für deinen Beitrag.
Jedoch...ich denke nicht das ich zu früh war einen Antrag zu stellen, schließlich brauch halt alles seine Zeit....vorallem wenn es um 2 verschiedene Kreise geht und die Ämter sich untereinander einigen müssen.
Ich kann doch nicht Wohnungsangebote einholen...bevor ich überhaupt weiß ob ich umziehen darf. Nicht anhand der Wohnungen ansich sondern eben einfach das ok, ja sie dürfen umziehen, ob die wohnungen dann angemessen sind, ist aber eine andere sache, verstehst du?
Ich finde es quark mir nur 2 wochen zeit zu geben...vorallem weil alles kleindetailliert im Antrag stand, wegen Kündigungsfrist und und und! Dh. sie wissen wann ich hier frühestens raus kann aus der jetzigen Wohnung.
LG
Ich bin es nicht
14.09.2008, 19:28
was wurde denn konkret gefragt bzw. zu was aufgefordert ?
Ich solle es nun schaffen meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und bis 30.9. Umzugsangebote einzureichen. Das gibts doch wohl nicht...
Wohnungsangebote oder Angebote bzgl. der Umzugskosten ?
du hast ja bereits jetzt schon den Antrag auf Umzug gestellt !! und da wird sich auch hier unten nichts dran ändern ( s. Zitat )
Doch kein Vermieter wird es doch freuen und mir die fast 4 Monate Zeit geben und seine Wohnung so lang leer stehe lassen...
die Arge benötigt Zahlen und Fakten wenn es soweit ist und nicht fast 4 Monate vorher..
in dieser zeit kann so viel passieren ... du überlegst dir doch nicht umzuziehen , in ne andere Stadt als Leipzig zu ziehen , du heiratest , du bekommst Arbeit und und und ..
ich denke das die nun zum Antrag auch konkretes sehen wollen ..
also eben Wohnungen welche in Betracht kommen ..
da du aber selber schreibst , das kein Vermieter wartet ob du nach fast 4 Monaten einziehst , wäre jetzt ja auch noch garnicht der Antrag nötig .. erst dann wenn der Umzug aktuell wird ( z.B. Dezember Wohnungen anschauen und diese Angebote dann dem Amt vorlegen )
was wurde denn konkret gefragt bzw. zu was aufgefordert ?
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Wohnungsangebote oder Angebote bzgl. der Umzugskosten ?
du hast ja bereits jetzt schon den Antrag auf Umzug gestellt !! und da wird sich auch hier unten nichts dran ändern ( s. Zitat )
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die Arge benötigt Zahlen und Fakten wenn es soweit ist und nicht fast 4 Monate vorher..
in dieser zeit kann so viel passieren ... du überlegst dir doch nicht umzuziehen , in ne andere Stadt als Leipzig zu ziehen , du heiratest , du bekommst Arbeit und und und ..
ich denke das die nun zum Antrag auch konkretes sehen wollen ..
also eben Wohnungen welche in Betracht kommen ..
da du aber selber schreibst , das kein Vermieter wartet ob du nach fast 4 Monaten einziehst , wäre jetzt ja auch noch garnicht der Antrag nötig .. erst dann wenn der Umzug aktuell wird ( z.B. Dezember Wohnungen anschauen und diese Angebote dann dem Amt vorlegen )
Hi, an sich ist das ja nicht verkehrt und womöglich auch richtig wegen den Richtlinien/Gesetzen usw. jedoch...kann ich doch meine Wohnung nicht kündigen, wenn ich nicht weiß ob sie mich vom prinzip her gehen lassen. Der Vermieter sucht sich in dieser zeit dann nämlich auch schon neue und die wollen dann auch meinetwegen hier rein ab 1.1.. Was ist wenn ich keine Wohnung finde die dem Amt entsprechend ist...oder sie mich garnicht gehen lassen trotz das ich alles selbst finanzier. Dann sitz ich ab 1.1. auf der Straße oder wie?....Ich find das extrem umständlich nur weil man neu anfangen möchte.
Ich habe es wie schon geschrieben gerade durch...mit einem Bekannten...3 Monate Kündigungsfrist...Antrag mit Wohnungen abgegeben...nie wirklich eine passende Wohnung dabei zb. weil Nebenkosten zu gering oder 2qm zu groß....und als sie doch mal eine passende Wohnung ihm genehmigten...war diese nach den 2-3 Wochen Kuddelmuddel wegen genehmigen und nicht genehmigen zwischen den Ämtern schon wieder weg.
LG
Ich bin es nicht
14.09.2008, 19:47
Ich habe vorrige Woche einen Antrag auf Umzug gestellt, habe aber mit hineingeschrieben das ich den Umzug sowie Kautionen oder ähnliches selbst finanziere.....
wenn es ja nicht um Kaution oder Umzugskosten geht , warum hast du überhaupt den Antrag gestellt ? ..hmm ..
bist ein freier Bürger der BRD und kannst wohnen wo du willst ..
du musst nur in dem Wohnort deiner Wahl darauf achten , das du in dem Bereich der dort zulässigen Miethöhe bist ( bei ALG II Bezug ) ..
was wurde denn konkret gefragt bzw. zu was aufgefordert ?
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Wohnungsangebote oder Angebote bzgl. der Umzugskosten ?
du hast ja bereits jetzt schon den Antrag auf Umzug gestellt !! und da wird sich auch hier unten nichts dran ändern ( s. Zitat )
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die Arge benötigt Zahlen und Fakten wenn es soweit ist und nicht fast 4 Monate vorher..
in dieser zeit kann so viel passieren ... du überlegst dir doch nicht umzuziehen , in ne andere Stadt als Leipzig zu ziehen , du heiratest , du bekommst Arbeit und und und ..
ich denke das die nun zum Antrag auch konkretes sehen wollen ..
also eben Wohnungen welche in Betracht kommen ..
da du aber selber schreibst , das kein Vermieter wartet ob du nach fast 4 Monaten einziehst , wäre jetzt ja auch noch garnicht der Antrag nötig .. erst dann wenn der Umzug aktuell wird ( z.B. Dezember Wohnungen anschauen und diese Angebote dann dem Amt vorlegen )
Nochmal ich: der genaue Brief des Amtes lautet wie folgt:
Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB 2 hier: Aufforderung zur Mitwirkung nach §60 erstes Buch SGB 1.
Sehr geehrte Frau X
Sie haben Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beantragt. Mit der beantragung dieser Leistungen sind sie verpflichtet nach §60 Abs1 Nr. 3 SGB 1 im Leistungsverfahren mitzuwirken. Dabei haben sie beweismittel zu bezeichnen und beweisurkunden vorzulegen oder ihre Vorlage zuzustimmen.
Ihre Pflicht zur angabe aller tatsachen, die für die Geldleistung erheblich sind, besteht nach §60 Abs.1 Nr. 1 SGB1 und bleibt davon unberührt.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich sie, bis spätestens 30.9.08 folgende Unterlagen bzw. nachweise vorzulegen:
Sie haben hier einen Antrag auf Umzug gestellt. Ein bearbeitung ist jedoch nur nach Vorlage von mindestens einem Wohnungsangebot möglich. Reichen sie daher schnellstmöglich ein Wohnungsangebot ein.
Die Prüfung der angemessenheit erfolgt durch die ARGE Leipziger Land.
Ihre Mtwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbeteten unterlagen bzw. nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch für sie und die mit ihnen in der bedarfsgemeinschaft lebendenden personen besteht.
Sollten sie bis zum og. Termin nicht antworten bzw. die angeforderten unterlagen nicht einreichen, werde ich die geldleistungen für sie und die mit ihnen in der bedarfsgemeinschaft lebenden personen bis zur nachholung der mitwirkung ganz versagen.
lg
..
wenn es ja nicht um Kaution oder Umzugskosten geht , warum hast du überhaupt den Antrag gestellt ? ..hmm ..
bist ein freier Bürger der BRD und kannst wohnen wo du willst ..
du musst nur in dem Wohnort deiner Wahl darauf achten , das du in dem Bereich der dort zulässigen Miethöhe bist ( bei ALG II Bezug ) ..
Mir wurde in diesem Forum so ein...naja...paragraphen oder ähnliches zugeschickt wo steht, wie man vorzugehen hat, wenn man umzieht und da stand...das einem eben die leistungen im neuen ort nur gewährt werden, wenn die alte arge zustimmt.
Ob das stimmt weiß ich natürlich nicht 100%ig.
LG
Ich bin es nicht
14.09.2008, 19:54
Sie haben hier einen Antrag auf Umzug gestellt. Ein bearbeitung ist jedoch nur nach Vorlage von mindestens einem Wohnungsangebot möglich. Reichen sie daher schnellstmöglich ein Wohnungsangebot ein.
..
genau da liegt der Hund begraben .. wie sollen die für was den Antrag bearbeiten / bewilligen ?
wenn ich ein Auto kaufe und einen Kaufvertrag mache , muss es das Auto ja auch geben ..
kann ja nicht den Vertrag , mit wem auch immer , nicht für etwas machen was es noch nicht gibt ..
bzw. mit dem Verkäufer vereinbaren wann er mir das Auto , welches nicht existiert , überbringt .
..
wenn es ja nicht um Kaution oder Umzugskosten geht , warum hast du überhaupt den Antrag gestellt ? ..hmm ..
bist ein freier Bürger der BRD und kannst wohnen wo du willst ..
du musst nur in dem Wohnort deiner Wahl darauf achten , das du in dem Bereich der dort zulässigen Miethöhe bist ( bei ALG II Bezug ) ..
Sorry wenn ich dir gerade recht viele nachrichten schreib, mir fiel gerade noch ein, das wenn ich ohne zustimmung umziehe, wurde mir geschrieben....ich nur die miete bezahlt bekomme, vom neuen amt, so wie ich sie jetzt auch schon zahl...dh. sie darf nicht höher sein als 344,- warm und die größe darf auch nicht größer sein als 57,11qm.
lg
..
genau da liegt der Hund begraben .. wie sollen die für was den Antrag bearbeiten / bewilligen ?
wenn ich ein Auto kaufe und einen Kaufvertrag mache , muss es das Auto ja auch geben ..
kann ja nicht den Vertrag , mit wem auch immer , nicht für etwas machen was es noch nicht gibt ..
bzw. mit dem Verkäufer vereinbaren wann er mir das Auto , welches nicht existiert , überbringt .
Ich dachte halt...das ich, aufgrund dessen das ich ja Umzug/Kaution ect. selbst finanziere, nur noch ein "JA" zu meinem Umzug brauche...die neuen Wohnungsangebote hätte ich, wie du ja auch geschrieben hast, dann auf dem neuen amt eingereicht. Genauso habe ich es auch im Antrag mit verfasst.
LG
Ich bin es nicht
14.09.2008, 20:02
nöö ..
1. Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, da man meint dort bessere Chancen zu haben einen Job zu finden! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!
2. Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, um dann Freunden oder Verwandten/Familie näher sein zu können! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen..
da hast du etwaig was verkehrt gelesen oder verstanden ???
KOSTENNEUTRAL !!! es dürfen für die Argen keine zusätzlichen Kosten entstehen ..
nöö ..
..
da hast du etwaig was verkehrt gelesen oder verstanden ???
KOSTENNEUTRAL !!! es dürfen für die Argen keine zusätzlichen Kosten entstehen ..
Vielen dank schon mal für deine Hilfe...dh. also ich darf umziehen und muss mir nicht vorher die genehmigung meiner jetzigen Arge einholen richtig?
Ich kann mir Wohnungen in Leipzig nach meinem ermessen anschauen....die Angebote dem neuen Amt vorlegen...und die entscheiden dann?
Dann anschließend meiner jetzigen Arge mitteilen das ich ab dann und dann nicht mehr wohnhaft in dessen Landkreis bin.
LG
Ich bin es nicht
14.09.2008, 20:24
Vielen dank schon mal für deine Hilfe...dh. also ich darf umziehen und muss mir nicht vorher die genehmigung meiner jetzigen Arge einholen richtig?..
Richtig ..
kümmere dich aber um deinen Antrag ( Umzugserl. ) bei deiner jetztigen Arge ..
nicht das es da nachher noch Probleme gibt ..
ICH würde den einfach zurück ziehen mit der Begründung " hat sich erledigt " ..
dann suchst du dir in Ruhe eine passende Wohnung in Leipzig und achtest auf die Richtlinien bezüglich der Mietgrenzen in Leipzig ..
wenn es soweit ist ( du was passendes gefunden hast ) teilst du deiner jetzigen Arge deinen Umzugsbegehr mit und bittest freundlich um Unterstützung / Kooperation bzgl. des Datenaustauches mit Leipzig ..
zeitgleich beantragst du deine Leistungen ( mit der neuen ZULÄSSIGEN ) Miete in Leipzig ..
deinen Umzug und Kaution bezahlst du selber ( wegen fehlender Umzugserlaubnis ) ..
und falls du weitere Fragen hast , fragst du einfach hier im Forum nach ..
Ich bin es nicht
14.09.2008, 20:29
upps , hab ich gerade erst gelesen ..
dh. sie darf nicht höher sein als 344,- warm und die größe darf auch nicht größer sein als 57,11qm.
lg..
stimmt so nicht .. die maximale Miethöhe richtet sich nach dem Satz , welcher Leipzig bezahlt ..
soweit ich weiss , muss aber deine derzeitige Miethöhe in Leipzig übernommen werden , falls deren Satz geringer ist ..
am besten erkundigst du dich einfach vorab wie hoch in Leipzig die Mietobergrenzen bei ALG II sind ..
..
Richtig ..
kümmere dich aber um deinen Antrag ( Umzugserl. ) bei deiner jetztigen Arge ..
nicht das es da nachher noch Probleme gibt ..
ICH würde den einfach zurück ziehen mit der Begründung " hat sich erledigt " ..
dann suchst du dir in Ruhe eine passende Wohnung in Leipzig und achtest auf die Richtlinien bezüglich der Mietgrenzen in Leipzig ..
wenn es soweit ist ( du was passendes gefunden hast ) teilst du deiner jetzigen Arge deinen Umzugsbegehr mit und bittest freundlich um Unterstützung / Kooperation bzgl. des Datenaustauches mit Leipzig ..
zeitgleich beantragst du deine Leistungen ( mit der neuen ZULÄSSIGEN ) Miete in Leipzig ..
deinen Umzug und Kaution bezahlst du selber ( wegen fehlender Umzugserlaubnis ) ..
und falls du weitere Fragen hast , fragst du einfach hier im Forum nach ..
Danke dir sehr. :-)
Liebe Grüße und noch einen schönen Abend.
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