Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange bleibt m.Anspruch bestehen?
Lise1977
15.09.2008, 11:15
Ich habe bis Januar 2007 in einer Firma gearbeitet,bin dann schwanger geworden und das Kind ist im März 2007 zur Welt gekommen.Da hatte ich ja dann ein Jahre Elternzeit und war dann nach dem Ablauf für wenige Tage arbeitslos gemeldet und habe ALG1 bekommen.
Jetzt bin ich wieder arbeitslos habe aber den Antrag auf ALG1 noch nicht abgegeben.Ich möchte mich jetzt wieder beim Arbeitsamt abmelden,da ich keine ausreichende Betreuung für meine Tochter habe.
Ich habe gehört mein Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen ist das richtig?
Ab wann gelten diese 4 Jahre? Ab dem Zeitpunkt wo ich bei der alten Firma war? Den Job den ich nach der Elternzeit kurz hatte war nur auf 400€ Basis.
Hallo Lise,
Ich habe gehört mein Anspruch bleibt 4 Jahre bestehen ist das richtig?
Ab wann gelten diese 4 Jahre?
Ja das ist richtig.
4 Jahre ab dem Tag wo du den Anspruch begründet hast, daher zum ersten Mal ALG bezogen hast.
Den Job den ich nach der Elternzeit kurz hatte war nur auf 400€ Basis.
Der ist nicht Soz.Vers.Pflichtig und hat damit nichts zutun!
Lise1977
15.09.2008, 14:59
Danke für deine Antwort! Also da ich im April das letzte Mal ALG1 für eine Woche bezogen habe, hab ich seit April jetzt wieder 4 Jahre? Das würde heissen wenn in 1,5 Jahren meine Tochter in den KIGA kommt kann ich mich wieder arbeitslos melden?
Betroffener
15.09.2008, 15:20
Jein, die 4 Jahre laufen ab dem ersten Bezug von ALG1.
Bei Dir würde das dann aber tatsächlich April 2008 als Starttermin bedeuten.
Seebarsch
15.09.2008, 16:42
Hallo Lise,
der bereits entstandene Anspruch kann innerhalb von vier Jahren nach Entstehen noch geltend gemacht werden.
Hinzu kommt in deinem Fall aber auch noch, dass durch die Erziehungszeit ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen kann.
Da du unmittelbar vor der Geburt des Kindes Lohnersatzleistungen = Alg bezogen hast, gelten die Zeiten der Kinderbetreuung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes als versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten = genauso wie Arbeit !
:-P
Betroffener
15.09.2008, 17:12
@Seebarsch,
kannst Du das praktisch noch etwas vertiefen, was das konkret bedeutet bezüglich der Zeitfenster der Rahmenfristen? Zumindest verstehe ich das so nicht ganz. Denn die sollen sich ja nicht überlappen. Also in etwa:
Alte Rahmenfrist beginnt/endet, neuer Anspruch mit neuer Rahmenfrist beginnt/endet, damit die unterschiedlichen Zeitfenster und Anspruchsfristen deutlich werden.
Lise1977
15.09.2008, 21:06
Ui,das kapier ich jetzt net so ganz...
Ich will nur wissen,ob ich wenn meine Kleine in 1,5 Jahren in den Kiga kommt,dann überhaupt noch Anspruch auf ALG1 habe.Ich hab ja jetzt noch keinen Antrag abgegeben,bin aber arbeitslos gemeldet.Das letzte Mal ALG1 hab ich im April bekommen.Davor war ich ein Jahr zu Hause und habe Elterngeld bezogen.Vor dem Elterngeld-Bezug habe ich bei einer Firma Vollzeit gearbeitet,der Vertrag ist in der Schwangerschaft ausgelaufen.
Lise1977
15.09.2008, 21:11
Ach ja,nach der Vollzeit-Beschäftigung,also vor der Geburt meiner Tochter habe ich auch 1 Monat ALG1 bekommen.Sorry,wenn es etwas kompliziert ist...
Betroffener
16.09.2008, 01:05
Lise,
Nein - das ist nicht kompliziert - nur der Start Deiner Rahmenfrist ist mit der letzten Botschaft gerade vorverlegt worden auf irgendwann Anfang 2007 (erste Inanspruchnahme ALG1).
Mir ging es vielmehr um den neu erworbenen Anspruch durch die Elternzeit im Verhältnis zu dem alten Anspruch und dessen Rahmenfrist. Und das ist etwas kompliziert.
Da hat unser Spezie "Seebarsch" uns einen Brocken hin geworfen, den ich noch nicht verdaut habe.
Seebarsch
16.09.2008, 16:52
Hallo zusammen,
das mit den Rahmenfristen ist eigentlich recht einfach.
Eine Rahmenfrist beginnt immer mit dem Tag, an dem die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch (Verfügbarkeit etc.) vorliegen. Das ist dann auch meist der erste Tag der Arbeitslosigkeit.
Von diesem Tag an läuft die Rahmenfrist rückwärts für zwei Jahre. Sollte allerdings innerhalb dieser zwei Jahre bereits ein Anspruch mit Rahmenfrist entstanden sein, endet die neue Rahmenfrist bereits da. So wird verhindert, dass Versicherungszeiten doppelt zur Anspruchserfüllung herangezogen werden.
Beispiel:
Beschäftigung bis einschliesslich 30.09.2006
Alo-Meldung 01.10.2006
Rahmenfrist 30.09.2006 - 01.10.2004
Alg Bezug vom 01.10.2006 bis 15.11.2006
Arbeit vom 16.11.2006 bis 31.08.2008
Alo-Meldung 01.09.2008
Normale Rahmenfrist 31.08.2008 - 01.09.2006
aber verkürzt auf den Zeitraum vom
31.08.2008 - 01.10.2006 weil ja bereits innerhalb der zwei Jahre am 30.09.2006 eine Rahmenfrist begann!
:confused::razz::confused:
Lise1977
17.09.2008, 13:18
Sorry,ich finds leider nicht so einfach....was heisst das denn jetzt genau in meinem Fall?
Seebarsch
17.09.2008, 17:20
Hallo lise1977,
nix genaues kann man nicht sagen, weil du keine konkreten Daten hinlegst!
Bei der Berechnung geht es um einzelne Kalendertage!
:confused:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.