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ALN - Robot
05.09.2006, 02:52
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Urteil: Sehnenscheidenentzündung ist Berufskrankheit

Eine Sehnenscheidenentzündung wegen dauerhafter Arbeit am PC ist als Berufskrankheit einzustufen.

Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Grundsatzurteil.

Die Richter gaben einer Beamtin Recht, die zuletzt 90 Prozent ihrer Dienstzeit am Computer gearbeitet hatte.
Bei ihrer Entscheidung beriefen sie sich auf Studien,
wonach bei Computerarbeit Störungen im Hand-Arm-Bereich deutlich häufiger vorkommen als bei anderen Tätigkeiten.
Die Frau war erstmals Anfang 2003 an einer Sehnenscheidenentzündung erkrankt.
Seit 2005 kann sie ihren Beruf nicht mehr durchgängig ausüben.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Göttingen 3 A 38/05

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3413542.html)